Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Luno12 am 08.04.2016, 23:54 Uhr

HILFE- diese Anträge

Guten Abend die Damen

Ich habe vor ein paar Wochen schon geschrieben, dass ich mich trennen möchte. Nun hab ich es geran. Er ist wegen seiner Spielsucht in stationärer Therapie und da die Kinder nun seit 4 Wochen das Alleinleben mit mir gewohnt sind, wollte ich eigentlich gar nicht, dass er wieder nach Hause kommt, sondern bis er was gefunden hat zu seinem Bruder oder Tante geht. Hm. Geht nicht bzw. Will er nicht

Nun war ich heute beim Sozialamt und hab einen dicken Batzen Papiere zum Ausfüllen mit bekommen. Hilfe- das ist ja der Hammer, was man alles ausfüllen und zusammen suchen muss.

Jedenfalls, vielleicht ne doofe Frage, aber -> bin ich mit meinen beiden Kindern eine Bedarfsgemeinschaft? Oder eine Haushaltsgemeinschaft?

Vielen Dank und gute Nacht

 
13 Antworten:

Ihr seid eine Bedarfsgemeinschaft

Antwort von Marianna81 am 09.04.2016, 10:12 Uhr

...

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Re: Ihr seid eine Bedarfsgemeinschaft

Antwort von sara31 am 09.04.2016, 22:08 Uhr

Wer steht im Mietvertrag? Wie lange bleibt er in der Klinik?

Klar will er es nicht, will doch wieder ins gemachte nest kommen. Klär das genau ab und lass dich nicht unter Druck setzen

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sara

Antwort von mf4 am 09.04.2016, 23:43 Uhr

Das war bisher sein Zuhause, wie es ihres war und ihn nun in Abwesenheit zu verklickern, dass er raus ist finde ich schon heftig... mit gemachtem Nest hat das nichts zu tun.
Ich würde es mehr als scheiße finden, wenn ich heim komme und man mir sagt ich habe kein Zuhause mehr.

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Mf4

Antwort von Luno12 am 10.04.2016, 0:02 Uhr

Du kennst doch gar nicht die genaueren Umstände!!!
Du weißt doch gar nicht was hier los ist!

2 Tage vor der Therapie musste ich mir vor meinen Kindern "Halt die Fresse" sagen lassen, jetzt während der Therapie, wo er keine Post mehr abfangen kann, kam raus, dass er mal wieder an einer meiner Versicherungen war. Ich hatte letzte Woche schon den Rückkaufswert auf meinem Konto. Zum Glück konnte ich das alles rückgängig machen!

Also es mir gerade wirklich herzlich egal ob mein Verhalten ihm gegenüber jetzt sehr nett ist oder eher nicht.
Zumal ich ihm gesagt habe, dass ich, vor allem den Kindern zuliebe, alles im Guten klären will.
Soweit wie möglich.

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Re: Mf4

Antwort von mf4 am 10.04.2016, 8:39 Uhr

Natürlich kenne ich sie nicht... deshalb hast du auch eine PN mit spezielleren Fragen bekommen um dir ggf. was spezielleres zu raten.

Keiner kann hier erahnen, was los ist. Ich nehme an, dass bei vielen später-getrennten der/die Ex arschig war (deshalb trennt man sich ja). War bei mir nicht anders.
Ihn den Zutritt zum eigenen Zuhause zu verwehren wäre für mich eine Option bei Gewalt.

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Re: HILFE- diese Anträge

Antwort von Fru am 10.04.2016, 8:42 Uhr

Ich will ja nichts sagen oder schön reden, aber Du denkst schon dran, das da, bei allem Ärger, auch noch Kinder sind, die ein Recht auf einen Vater haben....

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Re: HILFE- diese Anträge

Antwort von mf4 am 10.04.2016, 11:45 Uhr

Momentan sehe ich für die Kinder kein Drama... Papa ist zur Therapie und das ist eine überschaubare Zeit... wie verklickert man aber Kindern, dass er dann nicht mehr wieder kommt?
Jetzt Alleinerziehend zu Proben mag ja nett sein und auch gut funktionieren aber spätestens, wenn Papa wirklich weg ist und sie mal bei ihm sind und mal bei Mama sieht man, dass es doch nicht so geschmeidig ist wie eine 4-Wochen-Abwesenheit.

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Ich meinte eigentlich

Antwort von Fru am 10.04.2016, 15:49 Uhr

Eher die Sache, das sie im Moment einen tierischen Hals auf ihn schiebt. Ob nun berichtigt oder nicht...

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Re: Ich meinte eigentlich

Antwort von mf4 am 10.04.2016, 18:48 Uhr

Ich würde ihn erstmal heim kommen lassen... so eine in-Abwesenheit-ausgesprochene Trennung und dann soll er sich nicht mehr blicken lassen kann keine Trennung sein, die man vollzieht, wenn es ein gemeinsames Leben und gemeinsame Kinder gibt.
Anträge gibts erst auszufüllen, wenn man tatsächlich mit den Kindern allein lebt... wüsste nicht, was es da nun auszufüllen gibt.

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Die eheliche Wohnung unterliegt einem besonderen Schutz

Antwort von TheFirefox am 11.04.2016, 14:00 Uhr

Und der Schutz der ehelichen Wohnung steht BEIDEN Eheleuten im vollem Umfang zu, was bedeutet, dass Du nicht berechtigt bist deinen Ehegatten der Ehewohnung zu verweisen oder gar auszusperren oder die Türschlösser auszuwechseln. Dagegen könnte der Betroffene mit seinem Abwehranspruch erfolgreich vorgehen.

Im Moment klärst Du übrigens nicht "im Guten". Du willst doch nur, dass er deine Wünsche ( Einzug bei Tante oder Bruder) ohne Murren akzeptiert.

Was die Versicherungen betrifft: Wieso hat dein Ehepartner das Recht auf Deine Versicherungen zu zugreifen?

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Re: Die eheliche Wohnung unterliegt einem besonderen Schutz

Antwort von mf4 am 11.04.2016, 16:36 Uhr

Ich vermute mal, dass er eine Vers. auflösen wollte um zu Geld zu kommen... und das ist gar nicht lustig.

Einen Grund ihn deshalb in Abwesenheit zum Exmann und zum Wohnungslosen zu erklären und zu erwarten, dass er einfach hinnimmt nicht mehr bei seinen Kindern zu leben... sehe ich da aber nicht.

Die Trennung sollte unter 4 Augen ausgesprochen und abgesprochen werden, wer wohin zieht, wer was mitnimmt, bei wem die Kinder leben und wie der Umgang gestaltet wird.

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Re: Die eheliche Wohnung unterliegt einem besonderen Schutz

Antwort von TheFirefox am 12.04.2016, 11:05 Uhr

Ich sehe das so wie Du - vor allem, wenn der Mensch sich gerade eben in einer stationären Therapie befindet und überhaupt keine Chance hat aktiv zu werden.

Bezüglich der Versicherungen:
Wie kann ein Ehemann Zugriff auf die persönlichen Versicherungen der Ehefrau haben? Denen täte ich was erzählen!

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Re: HILFE- diese Anträge

Antwort von Dreierbande am 16.04.2016, 14:13 Uhr

Ich würde ihm in die Klinik schriftlich zukommen lassen, dass du dich zum Tag ( Datum eintragen) von ihm trennst. Es ist nicht gerade die beste Situation eine Trennung auszusprechen, aber da ich selber einen spielsüchtigen Ex hatte ( mit allen finanziellen Folgen ) kann ich das gut nachvollziehn, auch dass du ausgerechnet jetzt den Schnitt machst, da, wenn er eh schon mit solchen Worten um sich wirft, wohl nicht gerade höflich auf den Trennungswunsch antworten würde zu Hause und du dich so sicherer fühlst.

Also, ihm die Trennung schriftlich mitteilen, dann alle Versicherungen, Konten etc. dir die gehören, vor ihm sicher machen, dann gemeinsame Konten und Versicherungen auf der Bank bzw. Versicherung besprechen - mit Darlegen der Situation, notfalls kündigen und die Kündigungen zur Unterschrift in die Klinik schicken und auch dabei schreiben, dass es zum Schutze ist, um nicht in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten ( es hängen ja nunmal auch die Kinder mit drin) .

Beim Jobcenter/Sozialamt ( SGB2/SGB12) angeben, dass ihr getrennt seid, aber dass er unter Umständen noch nach dem Klinikaufenthalt in der Ehewohnung verbleiben muss, da er sich weigert auszuziehen. Dann beim Jobcenter/Sozialamt einen Antrag auf Umzugserlaubnis stellen aufgrund Trennung, damit zumindest du mit den Kinder daraus kommst, falls er weiter wohnen bleibt ( ich habe lange Zeit mit einem weiteren Ex in einer Wohnung verbringen müssen weil der sich weigerte auszuziehen, das kann dauern, dann zieh lieber du aus) .

Auf jeden Fall schauen, dass er an keine deiner Versicherungen und Konten mehr ran kann. Und bei gemeinsamen Krediten bei der Bank schriftlich geben, dass diese nicht ohne deine Unterschrift aufgestockt werden dürfen ( hatte ich leider und mußte dann in die Inso, mein Ex1 hats völlig übertrieben) .

Es ist ja gut dass er eine Therapie macht, ich will da auch nicht unbedingt was schlecht reden, aber soviel Erfolg haben Therapien in Bezug auf Spielsüchtige nicht immer, mein Ex1 hatte 5 Therapien und dann hat er aufgegeben, zum Schluß kam es sogar oftmals zur Gewalt, wo vorher nur " halt die Fresse" oder sowas von ihm kam.

Auch wenns für andere aussieht, als würdest du ihn im Stich lassen oder in einer für ihn schlechten Situation vor die Tür setzen wollen, ich kenn das alles selber und kann dein handeln mehr als gut nachvollziehn - viel Glück wünsch ich dir.

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