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Geschrieben von desireekk am 15.04.2016, 2:19 Uhr

kann man Unterhaltstitel selber einklagen? Pfändung ohne Titel geht ja nicht

Hallo,

ich würde: eine kurze zeitl. Zusammenfassung auflisten, inkl. wann das Jugendamt wie lange gebraucht hat um das "beizutreiben" = zu bearbeiten und wie lange jeweils die gesetzten Fristen verstrichen waren bis das JA wieder tätig wurde.
Das schickst/bringst Du dem Vorgesetzten deines SB. Dazu bittest Du um Stellungnahme zu der Aussage/zu dem Schriftstück warum DU das JA von den Kosten entbinden sollst. Auf welcher Grundlage dies erfolgen soll.
Frist zur Stellungahme: 2 Wochen.
Nach genau 2,1 Wochen wäre ich dann beim Dienststellenleiter MIT einem Zeugen, nochmal alles in Kopie dabei. MIT Brief der nochmal um schriftliche Stellung bittet und in Anbetracht der finanziellen Situation deiner Kinder halte ich dann sogar eine Frist von 1 Woche gerechtfertigt.

Man kann ja auch mit einfließen lassen dass es Dienstaufsichtsbeschwerden gibt.

Ich musste meinem SB auch immer in den Hintern treten (obwohl er ein netter war) und ich habe ihn pünktlich immer 2 tage nach Fristsetzung angerufen und gefragt ob er was vom KV hat. Nein, hatte er nicht. OK, dann habe ich ihm freundlich lächeln mitgeteilt dass ich erwarte dass er bis zum Tag darauf den Brief an den KV versandt hat... und was er gedenkt reinzuschreiben, welche Fristen er setzen will etc.
2 Tage später hab ich (morgens) angerufen und freundlich gefragt ob der Brief raus ist und mich ggf. überschwänglich bedankt.... oder eben gefragt wo das Problem ist, wir hätten den Inhalt doch besprochen und dass ich doch sicher davon ausgehen kann dass der Brief an DEM Tag noch rausgeht.
.... und spätesten bei der 2. Wiederholung hätte ich gefragt ob ich den Vorgesetzten bitten soll dass den Fall jemand anderes übernimmt weil der SB anscheinend nicht damit klar kommt???

Ich weiß, es nervt so...

LG

Désirée

 
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