Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 17.01.2014, 9:43 Uhr

habt ihr das betreuungsgeld für euch selbst angenommen ?!

Fang' am Besten gar nicht erst an, Dich auf die Erpresserschiene von ihm einzulassen.

Ja, ihr versteht euch jetzt gut, aber m.E. sollten Deine Ansprüche (Kindesunterhalt UND ggf. Unterhalt für Dich) nichts daran ändern.

Dir steht Betreuungsunterhalt bis zur Höhe Deines vorherigen Einkommens zu. Und das solltest Du auch in den nächsten Jahren nutzen.

Deine Kosten werden steigen: Miete, Windeln, Kleidung, etc.
Staatliche Hilfen wie z.B. Wohngeld wirst Du nur bekommen, wenn vorher geprüft ist ob und in welcher Höhe der KV leistungsfähig ist. Das ist er. Warum also sollte der Rest Deutschlands für ihn Dein Wohngeld bezahlen?

Wenn eure Elternbeziehung jetzt schon an Deinem Unterhalt scheitert, wäre das m.E. so oder so niemals gut gegangen.

Ich hätte es genommen, wenn mein Ex zahlungsfähig gewesen wäre. War er nicht - also gab es das nicht.

Wende Dich an einen Anwalt und lass dort Deine Ansprüche durch setzen. Die 300 Euro Elterngeld werden da auch nicht als Einkommen angerechnet (BGH 10.11.2010, Az.: XII ZR 37/09). Nutze das, und spare die 300 Euro monatlich für die Zeit nach dem Betreuungsunterhalt an. Je größer die Kinder werden, desto größer werden die Ausgaben und ein Vollzeit Job wird lange Zeit mit Twins nicht oder nur schwierig möglich sein.

 
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