Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von pauline-maus am 13.01.2014, 20:41 Uhr

keine einigkeit

hallo

bin nicht so oft hier, schrieb aber schon mal etwas zu diesem(meinem thema)

bin seit 1,5 jahren getrennt, unserer tochter lebt bei mir. in dieser zeit waren wir beim jugendamt zur klärung des umgangsrechtes.
damal war unser kind noch kindergartenkind.
es wurde sich geeinigt ( mir aber widerstrebend) auf einen wochenendtag im wechsel, aller zwei wochen freitag 14.00 nach der schule bis 17.30( da beginnt sein fussballtraining), montag und mittwochbei der schwiegermutter bis 18.30
mir war das damals schon unrecht, hätte lieber das allgemeine modell aller 14 tage. ich dachte aber das jugendamt sei " allheillig" und unterschrieb diesen elternvertrag.

diese regelung wollte ich nun ändern, kann ja nicht bis zur volljährigkeit gelten. deshalb habe ich eine anwältin eingeschaltet.
gefordert wird : - aller 14 tage samstag bis sonntag ( sie mag nicht bei ihm schlafen , also kann er sie abends bringen und früh wieder holen , zeiten wären ihm überlassen)
- der letzte freitag im monat
-montag und mittwoch bis 17.00
kind ist nun in der schule und alles ist anders. montag u mittwoch hätte ich gern daß das kind 17.00 zu hause ist. gerade weil noch schulsachen durchgeschaut , gegessen und geduscht werden soll, ausserdem soll sie auch noch in ruhe "runterkommen" können.
er will sie eigentlich nur sonntags 10.00-16.00, da ist er bei seiner mutter samt mittagessen
er fühlt sich nun in seinen zeiten mit kind beschnitten , find ich nicht.
er weigert sich sie ein ganzes wochenende zu nehmen und aller 14 tage ist ihm zu wenig.
aber man kann sich doch nicht nur die lorbeeren rausziehen , es gibt auch pflichten. zumindest seh ich das so

er droht nun mit konsequenzen für mich( hat auch nen anwalt) und "...du wirst schon sehen"

frage nun : bin ich wirklich zu fordernd?
erwarte ich zu viel? was kann mir passieren?(hab ja die willenserklärung beim jugendamt unterschrieben)

ich hoffe ies ist nicht zu wirr.danke schon mal

mfg antje

 
11 Antworten:

Re: keine einigkeit

Antwort von Milia80 am 13.01.2014, 20:47 Uhr

wie weit wohnt er denn weg?

Wenn das Kind nicht da schlafen will(wie alt und warum?) finde ich es auch blöd zu sagen bring sie abends und hol sie morgens wieder ab.
Dann fände ich Sa 9-19 Uhr bessre oder Sonntag.

Vorher hatte er sie doch nur alle 2 Wo, die anderen 2 Tage war sie doch bei Oma oder?
Oder meinst du mit Wechsel 1 Wo Samstag die nächste Sonntag und zusätzlich alle 2 Wo Freitag?

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Re: keine einigkeit

Antwort von pauline-maus am 13.01.2014, 20:57 Uhr

hallo
danke erst einmal

ja eine woche smstag die nächste sonntag( wollte sie aber immer nur sonntag)
und zusätzlich alle 2wo freitag.

er wohnt 500 meter weiter. kind (7)ist panisch wenn es um das schlafen bei ihm geht.

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Re: keine einigkeit

Antwort von mf4 am 13.01.2014, 20:58 Uhr

Das Kind ist im Schulalter und muss am WE sicher nicht 19Uhr ins Bett. Ich würde ihm einen kompletten Tag morgens bis abends anbieten am WE.
Warum das Kind bei ihm nicht schlafen möchte interessiert mich auch.

10-16 ist doch ein Witz zumal er dann bei seiner Mutter rumhängt.

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Re: keine einigkeit

Antwort von mf4 am 13.01.2014, 20:59 Uhr

Panisch? Hast du eine Ahnung warum?

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Re: keine einigkeit

Antwort von pauline-maus am 13.01.2014, 21:09 Uhr

danke dir


kind ist hunde müde 19.00. sie muss 5.00 raus und in den frühhort ab 6.30 da ich 7.00 mit der arbeit beginne.

vor 10.00 ist bei ihm nicht möglich und 18.00 sein limit. leider

die schlafensache ...keine ahnung( sex. sachen komplett ausgeschlossen , falls da der gedanke liegt). sie kennt es nicht anders, er war auch zu ehe zeiten fast nie da( bundeswehr). jetzt hat er sich herversetzen lassen, was angeblich 15 jahre nie ging.

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Re: keine einigkeit

Antwort von Holzkohle am 14.01.2014, 1:14 Uhr

Zitat: Er will sie eigentlich nur sonntags 10-16 Uhr?

Ja, na dann mach das doch!!! Gesetzlich stehen ihm alle zwei Wochenenden und die Hälfte der Ferien zu, wenn er sich selbst mit dem Gesetz nicht arrangieren kann, ist das nicht Dein Problem. Du bist nichtmal wirklich verpflichtet, ihm das Kind "zwischendurch" noch zu geben, davon abgesehen, dass er mit "zwischendurch" nichts anfangen kann, weil da sein Training beginnt. Was ist ihm wichtiger, das Training oder die Tochter? Und irgendwie lese ich hier nur "Essen bei seiner Mutter" ...

Bei der Schwiegermutter - ist keine Papazeit! Das ist dann Oma-Zeit. Davon hat er nichts. Verstehe ehrlich gesagt das Posting nicht und noch weniger, warum Du Dir Gedanken machst... Mit dem Wechselmodell würdest Du ihm sogar noch mehr entgegen kommen als das, was da bisher läuft..

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Re: keine einigkeit

Antwort von pauline-maus am 14.01.2014, 7:02 Uhr

danke dir,

hauptsächlich geht es mir um freitag . das er sie nicht aller 2 wochen holt sondern nur einmal im monat. in der schule ist da tanz ag ,was meine maus nwahnsinnig gern macht. erlässt sie dann aber nicht teilnehmen weil er sie schon 14.00 holt(und bis 17.00 behältz)
zusaätzlich stört mich mo und mi bis 18.30. kind ist wie gesagt seit 5.00 wach.

anwältin sagt dann muss ich das kind eben vorher aus der schule holen ehe meine schwiegermutter oder mann da sind.
würde gehen ,nur das artet ja dann in machtkampf aus.
und was das jugendamt dann macht weiss ich auch nicht

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Re: keine einigkeit

Antwort von pauline-maus am 14.01.2014, 7:12 Uhr

und ausserdem möchte ich auch ganz gern mal einen sonntag mit meinem kind...lg

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Re: keine einigkeit

Antwort von shinead am 14.01.2014, 13:54 Uhr

Dir stehen auch komplette Wochenenden mit Deinem Kind zu. Das solltest du auf jeden Fall durch die Regelung festlegen lassen.
Man will ja auch mal ggf. übers Wochenende weg fahren.

Soll er sich doch einen Anwalt nehmen und gegen Deine Vorschläge eben Gegenvorschläge machen. Dein Anwalt wird entsprechend darauf reagieren und Deine Änderungswünsche begründet weiter reichen.

Mach' Dir keinen Kopf. Was soll passieren? Du willst ihm ja den Umgang nicht streitig machen, sondern schlichtweg den Umgang so regeln, dass Dein Kind morgens ausgeschlafen in der Schule ist und auch Du mal ein WE mit ihm komplett verbringen kannst.

Alles nicht zu viel verlangt!

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Re: keine einigkeit

Antwort von pauline-maus am 14.01.2014, 18:19 Uhr

vielen dank. beruhigt mich schon etwas lg

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Du irrst Dich, mit "gesetzlich zustehen" ist da nix.

Antwort von Petra28 am 15.01.2014, 18:22 Uhr

Der Richter orientiert sich immer am bereits gelebten Modell - und auf weniger Umgang wird nicht entschieden. Ich erinnere mich auch, gelesen zu haben, dass die Großeltern ein eigenes Umgangsrecht haben - wenn es also bislang so war, dass es feste Oma-Nachmittage gab, so wird das vermutlich auch so bleiben. (Wobei natürlich vor Gericht und auf hoher See...)

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