Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von pauline-maus am 13.01.2014, 20:41 Uhr

keine einigkeit

hallo

bin nicht so oft hier, schrieb aber schon mal etwas zu diesem(meinem thema)

bin seit 1,5 jahren getrennt, unserer tochter lebt bei mir. in dieser zeit waren wir beim jugendamt zur klärung des umgangsrechtes.
damal war unser kind noch kindergartenkind.
es wurde sich geeinigt ( mir aber widerstrebend) auf einen wochenendtag im wechsel, aller zwei wochen freitag 14.00 nach der schule bis 17.30( da beginnt sein fussballtraining), montag und mittwochbei der schwiegermutter bis 18.30
mir war das damals schon unrecht, hätte lieber das allgemeine modell aller 14 tage. ich dachte aber das jugendamt sei " allheillig" und unterschrieb diesen elternvertrag.

diese regelung wollte ich nun ändern, kann ja nicht bis zur volljährigkeit gelten. deshalb habe ich eine anwältin eingeschaltet.
gefordert wird : - aller 14 tage samstag bis sonntag ( sie mag nicht bei ihm schlafen , also kann er sie abends bringen und früh wieder holen , zeiten wären ihm überlassen)
- der letzte freitag im monat
-montag und mittwoch bis 17.00
kind ist nun in der schule und alles ist anders. montag u mittwoch hätte ich gern daß das kind 17.00 zu hause ist. gerade weil noch schulsachen durchgeschaut , gegessen und geduscht werden soll, ausserdem soll sie auch noch in ruhe "runterkommen" können.
er will sie eigentlich nur sonntags 10.00-16.00, da ist er bei seiner mutter samt mittagessen
er fühlt sich nun in seinen zeiten mit kind beschnitten , find ich nicht.
er weigert sich sie ein ganzes wochenende zu nehmen und aller 14 tage ist ihm zu wenig.
aber man kann sich doch nicht nur die lorbeeren rausziehen , es gibt auch pflichten. zumindest seh ich das so

er droht nun mit konsequenzen für mich( hat auch nen anwalt) und "...du wirst schon sehen"

frage nun : bin ich wirklich zu fordernd?
erwarte ich zu viel? was kann mir passieren?(hab ja die willenserklärung beim jugendamt unterschrieben)

ich hoffe ies ist nicht zu wirr.danke schon mal

mfg antje

 
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