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Geschrieben von Keksraupe am 14.01.2010, 15:28 Uhr

Betreuungsgeld nach §1615 BGB

hey Mädels (und Jungs)

hab heute n Schreiben bekommen, dass der KV aufgrund meiner Berufsunfähigkeit nun verpflichtet sei, mir Kinderbetreuungsgeld zu zahlen? *hu*

Oh mein Gott, das WILL ich ja garnicht, ich WILL kein Geld von dem. Kindesunterhalt okay, der ist FÜR das kind, aber Betreuungsgeld? Meine Kleine ist schon sechs, warum Betreuungsgeld?

Habe direkt dort angerufen, die sagte, wenn die Kleine gerade sechs ist, und in die Schul egeht, und ich nun daheim bleibe um sie dabei zu unterstützen (sie hätte es ja nicht leicht als kannkannkind, aaaaaaaaaha sie kennt mein kind? woher?) dann müsse der KV mir Betreuungsgeld zahlen, weshalb wir dann aus der SGB || Leistung fallen.

Öhm, wi rbekommen seit Januar kein Hartz4, vorher waren es 42,-€monatlich für die Kleine, nichts fü rmich, seit januar ist es weg, weil ich a) 40,-€ mehr Kindergeld habe und b) 73,-€ mehr Unterhalt bekomme.

Was nun?

Ich muss ihr die daten des KV schicken (Mitwirkungspflicht). Gut, mach eich. Aber ich hoffe, der KV denkt später nicht, das sei auf meinen Mist gewachsen, ich WILL ja garkein betreuungsgeld von ihm (sollte er es zahlen MÜSSEN, so wird das Geld vollständig auf das konto unserer Tochter gehen, darauf kann er es direkt überweisen, ich will davon keinen Cent!)

Habt ihr sowas auch bekommen?

 
4 Antworten:

Re: Betreuungsgeld nach §1615 BGB

Antwort von +emfut+ am 14.01.2010, 15:32 Uhr

Es würde vielleicht helfen zu wissen, WER das Schreiben geschickt hat...
Und ebenfalls nicht ganz unerheblich ist, wie Du Dich denn sonst finanziert, wenn H4 nicht mehr anfällt.

Grundsätzlich: Wenn durch den Betreuungsunterhalt eine nachrangige staatliche Leistung ersetzt wird, dann ist es nicht Deine Entscheidung, ob Du das Geld nimmst oder nicht.

Aber da aus Deinem Posting nicht klar wird, WER Dir da den Betreuungunterhalt "aufdrücken" will, ist es schwer, etwas Genaueres zu sagen....

Gruß,
Elisabeth.

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Jobkomm

Antwort von Keksraupe am 14.01.2010, 15:51 Uhr

hallo

ich bin zwar aus den SBB || leistungen "raus" aber dennoch haben die das Schreiben geschickt, und al sich fragte, sagte sie, die arbeiten mit dem Jugendamt zusammen, und da ich eine Beistandschaft habe, würden die das machen.

Ich bekomme aktuell Azubigehalt, Kindergeld (für mich un dmeine Kleine) und den KindesUH

Macht zusammen (Nettolohn) etwas unter 1000 da ja Kindergeld ud Unterhalt satt erhöht wurden.

Wenn ich Bafög bekommen sollte (da ich studieren möchte, aber ich erst in 4 Wochen weiß, ob und wo) wird es etwas mehr

ich BRAUCHE sein Geld nicht (und wie gesagt, wenn er es zahlen müsste, dann würde ich es direkt aufs Kinderkonto zahlen)

Ärgern würde mich, wenn er es zahlen müsste, und es mir beim bafög abgezogen wird, denn BAFÖG zahl eich ja später zurück (ist ja ein Darlehen), also finanziere ich mich auf Pump sozusagen, aber wenn ich von ihm Geld kriege, urks, ne, das gefällt mir irgendwie garnicht.

Naja, ich denke, bafög wird, selbst wenn es abgezogen wird, genug sein, um mich zu finanzieren.

Ich hoffe gherade, er muss nix zahlen, denn er hat ja jetzt auch wieder eine Freundin mit kind, die brauchen auch Geld, und auch wenn dieses Kind ja auch UH bekommt, so denke ich, soll er, wenn er sich um seine Tochter nicht kümmern will, sich wenigstens um das kind kümmern...

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bin ich dumm? ich verstehe nix

Antwort von mamafürvier am 14.01.2010, 18:13 Uhr

Was ist Betreuungsgeld?
Was bedeutet Berufsunfähigkeit ?
Ich hab nur ganz normale Kinder... was zum Geier ist ein kannkann-Kind?
Warum hat es solches schwer?
Ich habe ehrlich gesagt nur Bahnhof verstanden

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Re: Jobkomm

Antwort von 32+4 am 14.01.2010, 18:23 Uhr

natürlich schicken die das, wenn sie wittern, daß andere VOR dem Staat zahlen könnten.

Aber wenn Ihr eh nicht mehr abhängig seid vom Amt?!

Überlege gerade, warum jetzt überhaupt Betreuungsunterhalt, wäre komisch, wenn jetzt plötzlich.

Und sonst schließe ich mich teilweise unten an.

MfG, die mit dem kannistkannhochbegabtenmußkind

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