Geschrieben von Keksraupe am 14.01.2010, 15:28 Uhr |
Betreuungsgeld nach §1615 BGB
hey Mädels (und Jungs)
hab heute n Schreiben bekommen, dass der KV aufgrund meiner Berufsunfähigkeit nun verpflichtet sei, mir Kinderbetreuungsgeld zu zahlen? *hu*
Oh mein Gott, das WILL ich ja garnicht, ich WILL kein Geld von dem. Kindesunterhalt okay, der ist FÜR das kind, aber Betreuungsgeld? Meine Kleine ist schon sechs, warum Betreuungsgeld?
Habe direkt dort angerufen, die sagte, wenn die Kleine gerade sechs ist, und in die Schul egeht, und ich nun daheim bleibe um sie dabei zu unterstützen (sie hätte es ja nicht leicht als kannkannkind, aaaaaaaaaha sie kennt mein kind? woher?) dann müsse der KV mir Betreuungsgeld zahlen, weshalb wir dann aus der SGB || Leistung fallen.
Öhm, wi rbekommen seit Januar kein Hartz4, vorher waren es 42,-€monatlich für die Kleine, nichts fü rmich, seit januar ist es weg, weil ich a) 40,-€ mehr Kindergeld habe und b) 73,-€ mehr Unterhalt bekomme.
Was nun?
Ich muss ihr die daten des KV schicken (Mitwirkungspflicht). Gut, mach eich. Aber ich hoffe, der KV denkt später nicht, das sei auf meinen Mist gewachsen, ich WILL ja garkein betreuungsgeld von ihm (sollte er es zahlen MÜSSEN, so wird das Geld vollständig auf das konto unserer Tochter gehen, darauf kann er es direkt überweisen, ich will davon keinen Cent!)
Habt ihr sowas auch bekommen?
- Betreuungsgeld nach §1615 BGB - Keksraupe 14.01.10, 15:28
- Re: Betreuungsgeld nach §1615 BGB - +emfut+ 14.01.10, 15:32
- Jobkomm - Keksraupe 14.01.10, 15:51
- Re: Jobkomm - 32+4 14.01.10, 18:23
- Jobkomm - Keksraupe 14.01.10, 15:51
- bin ich dumm? ich verstehe nix - mamafürvier 14.01.10, 18:13
- Re: Betreuungsgeld nach §1615 BGB - +emfut+ 14.01.10, 15:32
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