Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von desireekk am 17.01.2014, 9:21 Uhr

Die Aussage finde ich gewagt...

Hallo,

nunja, die Aussage finde ich gewagt.

Ein Anwalt kann gerne etwas ausrechnen, aber welche Aussage besitzt das?
Genauso viel wie diejenige, wenn sie es selbst mit halbwegs Sachverstand ausrechnet.

Nur ein RICHTER kann am Ende des Tages eine verbindliche Summe festsetzen.

Und an die OP: Warum solltest Du auf das Geld verzichten?
Wie viele schon schrieben: wenn er sich an der Betreuung zu 50% beteiligt, dann könnte man überlegen ob man verzichtet.
Diese 50% bedeuten aber dass es nicht nach seinem Gusto geht, sondern dass auch er ggf. TZ arbeiten muss oder kürzere Arbeitstage einflechten muss weil die Krippe eben um 17 Uhr (z. B.) schließt.
... wird er nicht können/wollen.
Deshalb sieht eben das GESETZ (nicht Du) vor, dass man zwischen den Eltern einen Ausgleich schafft.

Ignoriere seine Wutanfälle, die werdennoch öfter kommen :-)

Viele Grüße

Désirée

 
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