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Geschrieben von schnuffel77 am 22.04.2008, 18:37 Uhr

ex sagt es wäre meine pflicht

ihm die kinder zu bringen an seinem We
oder auf halber strecke ihm entgegen kommen ,der spinnt doch ODER ???
wir wohnen 25 kilometer auseinander , er macht jeglichen psycho terror mit mir und nun die nächste vorderung !

weiß jemand etwas darüber ? es ist doch im seinen interesse die kinder zu sehen und beschwert sich nun, zahlt kaum unterhalt und nun das !
oh man wie soll man das alles durchhalten !?
Hut ab an die die all das hinter sich haben
liebe grüße
schnuffel

 
7 Antworten:

Re: ex sagt es wäre meine pflicht

Antwort von +emfut+ am 22.04.2008, 18:43 Uhr

Nein, das ist keineswegs Deine Pflicht. Um den Umgang zu kümmern hat sich der Umgangsberechtigte.

Allerdings würde ich ihm entgegenkommen, wenn es nicht anders geht - der Kinder wegen. Ich bringe meinem Ex die Kinder auch immer zum Spielplatz, weil er sich meiner Wohnung (unserer ehemaligen gemeinsamen Wohnung) nicht mehr nähern will. Soll mir nur recht sein, wenn er hier nicht auf der Matte steht und meine Haushaltsführung kritisiert ;-).

Gruß,
Elisabeth.

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der hat n Knall

Antwort von mamafürvier am 22.04.2008, 18:46 Uhr

Na mal ehrlich...d er hat doch einen an der Waffel. Bei den paar km macht der son Aufstand.
Ich bezweifle, daß das irgendwo steht, daß das deine Pflicht wäre.
Meiner wohnt etwa 35km weg und für ihn ist es eine Selbstverständlichkeit 2 mal pro Woche für 1h zu den Kids zu fahren und sie alle 2 Wochen zu sich zu holen. Sone Krümelkackerei gibts bei uns zum Glück nicht.

Das ist doch nix als sich aufspielen, einen auf dicke Hose machen. Klar sol ein Papa seine Kinder sehen aber ein klein wenig dazu was tun ist wohl drin oder?

Er soll sich mal nicht ins Hemd machen und zu euch fahren. Das wäre genau der Wortlaut, den ich zu meinem Ex sagen würde.

lG Kerstin

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Re: ex sagt es wäre meine pflicht

Antwort von Krabbe27 am 22.04.2008, 19:07 Uhr

Als ob das deine Pflicht wäre...lachweg

Ausser sie an SEINEM we zu nehmen,hilft er dir denn sonst,das er überhaupt den anspruch haben kann,das du sie ihm zu bringen hast....lächerlich echt!

Mein Ex fährt einmal im Monat insgesamt 600 km um sein kind für ein paar stunden zu sehen. Der muckt auch nicht so rum...bei NUR 25 km hätte ich ihn bestimmt jeden zweiten tag an der backe *gg*

lg carina

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Meine Meinung......

Antwort von leaelk am 22.04.2008, 19:16 Uhr

Ich persönlich würde ihm im Sinne der Kinder entgegen kommen.
Wir haben die Regelung, das ich die Kinder am Freitag zu ihrem Papa hinbringe und er sie Sonntags zurück bringt. Uns trennen rund 60km.
Ich kann mit dieser Regelung gut leben, aber wir haben insgesamt einen relativ harmonischen Umgang miteinander.
Vielleicht könnt ihr ja eine Lösung finden, mit der ihr beide zurecht kommt.
Ich wünsche es euch!
LG Kerstin

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Lies mal das bitte....

Antwort von ju1lou2 am 22.04.2008, 20:18 Uhr

http://www.ehescheidung24.de/blog/2006/11/20/57/

LG, Nic

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so ein Quatsch!!!

Antwort von Traumfänger am 22.04.2008, 20:37 Uhr

Die Person, die das Umgangsrecht hat und ausübt, also dein Ex, trägt die Kosten und niemand sonst. Das hat meiner damals auch probiert, lass dich bloss nicht weichklopfen.

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Re: na ja

Antwort von nightingale am 23.04.2008, 8:42 Uhr

moin,

rein rechtlich muss man das nicht.

allerdings halte ich das schlicht und einfach für normale anständigkeit; übrigens unabhängig davon, für wie psycho und unfair man den anderen hält; dös beruht gemeinhin auf gegenseitigkeit und kann kein kriterium sein.

vielleicht kann man es ein wenig auch davon abhängig machen, wer die entfernung zwischen elter und kind bringt. schafft sie der abholer hätte er ggfs etwas mehr zu leisten, schafft sie der andere, eben der.

wenn auch nicht kurzfristig, so kann das mittelfristig zu einer entspannteren situation beitragen. der abholer weiss i. d. r. sehr wohl, dass der andere nicht die rechtliche pflicht zum beteiligen am transport hat; i. d. r. wird allerdings, so zumindest meine erfahrung, jeder vom familienrecht unbetroffene diese regelung für unfair halten, insbesondere wenn der nichtbringer die entfernung geschaffen hat. insofern entsteht bei strikter weigerung ein ständiger quell des unmuts auf der anderen seite. ist es das wert?

greetz,
nachtigall
(>25.000 "umgangs"km bis dato, andere seite < 100)

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