Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von hope-mausi am 22.04.2008, 13:26 Uhr

Sorgerecht.....

ich weiß nicht ob einer von euch damit erfahrung hat aber vielleicht hab ich ja glück...
Ich und der Vater von meinem sohn sind seid drei Monaten getrennt und ich hab bis jetzt das alleinige Sorgerecht gehabt. Erst wollte der Vater es auch nach der trennung nicht, doch nun willer es gern, also das gemeinsame. Doch ich möchte es ungern da er mir schon kurz nach der geburt des Kleinen mal gasagt hat das er ihn haben will sollten wir uns mal trennen, zwar hat er später gemeint er würde es nie machen ihn mir weg nehmen abe ich hab angst. Kann er das gemeinsame Sorgerecht auch ohne meine einstimmung bekommen? Seid wir getrennt sind hat der den Kleinen nur ca. 9 Std gesehen, obwohl ich ihm immer sage er kann ihn jeder zeit sehen

 
12 Antworten:

Re: Sorgerecht.....

Antwort von Sonja31 am 22.04.2008, 13:34 Uhr

Für gemeinsames Sorgerecht bräuchte er Deine Zustimmung wenn ihr nicht verheiratet ward.

Ich würde das Sorgerecht nicht teilen. Ich würde ihm erklären, dass es unnötig umständlich ist, jedesmal eine Unterschrift für alles von ihm zu holen.

Jemand, der seine Tochter so wenig sehen will aber soo großes Interesse am gemeinsamen Sorgerecht hat!

Er will nur Macht und Dich ärgern, das ist alles.

LG

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Re: Sorgerecht.....

Antwort von RainerM am 22.04.2008, 13:46 Uhr

... also ganz ehrlich, die Grundlage für ein GEMEINSAMES Sorgerecht sehe ich nicht, also solltet ihr darauf verzichten.

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Re: Sorgerecht.....

Antwort von lilliblue am 22.04.2008, 13:48 Uhr

Würde ich auf jeden Fall nicht machen, DU hast immer die Rennerei! Laß es lieber so wie es ist..

Susi

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Re: Sorgerecht.....

Antwort von tachpost am 22.04.2008, 14:45 Uhr

Im Nachhinein muss ich leider sagen,es war die dümmste Entscheidung meines Lebens,die ich nach wie vor bitter bereue.
Noch einmal würde ich es nicht machen.

Wenn er jetzt schon so wenig Interesse an Eurem Kind zeigt,wird er das wahrscheinlich auch künftig nicht tun.
Aber mit dem gem. Sorgerecht hätte er in Zukunft jede Menge in der Hand um Dich zu ärgern.
Bekommen kann er es nur,wenn Du dem zustimmst.Überleg Dir das gut.

Gruß
Birgit

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Re: Sorgerecht.....

Antwort von mimi-mami am 22.04.2008, 15:25 Uhr

Keine Angst, er kann dir deinen Liebling nicht wegnehmen ...

Wenn ihr nicht verheiratet seid hast du das alleinige Sorgerecht, außer DU möchtest das gemeinsame, dann musst DU aber dafür schriftlich beim Jugendamt zustimmen. Erfolgt das nicht, kann der Vater des Kindes gar nichts dagegen unternehmen ...

LG mimi-mami

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Re: Sorgerecht.....

Antwort von Gummibärle am 22.04.2008, 15:42 Uhr

Hallo!

NEVER EVER!!!! Mach das bloß nicht. Wie schon geschrieben wurde: du mußt dem gemeinsamen Sorgerecht zustimmen und es wäre in deinem Fall( und in 99,9% der anderen Fälle) absoluter Schwachsinn.

Du hast danach nur Theater.

LG Maria

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Re: Sorgerecht.....

Antwort von nightingale am 23.04.2008, 8:49 Uhr

hi,

was siehst du denn da? ich seh da nix, aus dem ich im entferntesten auf irgendwas schliessen könnte. welche gefahr birgt denn hier das gsr?

übrigens, ich habe gerade die innert von 9 jahren genau vierte (mit)unterschrift leisten müssen (girokonto). davor 1xgeldanlage, 1xkinderausweis, 1xkinderreisepass, allesamt bei weigerung kurzfristig ersetzbar. soviel zur allgemein befürchteten hinterherrennerei.

greetz,
nachtigall

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@ Nightingale

Antwort von Stryla am 23.04.2008, 9:47 Uhr

Gemeinsames Sorgerecht kann in dem Masse in die Hose gehen wie bei einer Bekannten von mir. Der Mann fand das Kind soll mit 16 Jahren von der Schule gehen( Realabschluss), eine Ausbildung anfangen und Geld verdienen. Das Kind wollte aber studieren. Die Mutter wollte das Kind unterstützen, er hat Kind und Mutter fertig gemacht ( Psychoterror), meine Bekannte wollte nicht mehr kämpfen, Kind durfte nicht Schule weitermachen. Der Junge hat übrigens aus Frust später die Ausbilduing abgebrochen und ist dem Alkohol anheimgefallen, war in Therapie und macht jetzt Abendschule.

Hätten sie kein gemeinsames Sorgerecht gehabt, hätter er zwar den Terror machen können, aber er hätte nichts an der Schulbildung drehen können.

Wenn ein Vater sich dem Kind nicht zugewand verhält würde ich auf gar keinen Fall das Sorgerecht zusprechen. Muss man ihm ja nicht sagen, aber er kann sich ja beweisen. Sprich, wenn man merkt über die Jahre er ist bemüht, liebt sein Kind kann man das immernoch übertragen.

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Re

Antwort von RainerM am 23.04.2008, 12:09 Uhr

Also das ist ein schlechtes Beispiel, denn die Schulbildung bestimmen in dem Alter nicht mehr die Eltern, sondern das Kind selber.

Abgesehen davon terrorisieren sich nicht alle Eltern und, das ist jetzt meine Meinung, sind Machtspielchen bei Familienangelegenheiten eher Sache der Frauen und Mütter, die sich da wohl aus hausfraulicher Langeweile ausleben müssen.

Trotzdem denke ich, dass es für gemeinsame Sorge auch eine Grundlage geben muss und die heisst ein gewisser Grad an Kommunikation, denn ohne die ist es auch mit dem Papier keine gemeinsame Sorge, sondern irgendwas aneinander vorbei-sorgen.

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Kein Sorgerecht.....!!

Antwort von MaikeFrank am 23.04.2008, 18:18 Uhr

Ich würde ihm auf keinen Fall das gemeinsame Sorgerecht erteilen...
sonst kannst wirklich kaum was entscheiden wie Schulausbildung etc. Rat kannste auch so bei Ihm einholen für die Belange vom Kind wenn Du dich mit ihm gemeinsam bereden magst.
EINS IST KLAR: Wenn Du ihm es erteilst !!! dann kann man es nicht mehr ändern außer beim Familiengericht!!!

PS: Und es stimmt, du brauchst ständig seine Unterschriften...bsp. Du möchtest ein Sparbuch auf dein Kind eröffnen oder all sowas...geht nur wenn er es auch unterschriebt...

Also wenn es eh schon Schwierigkeiten mit ihm gibt und er Dir den Eindruck macht er möchte auf Dich Macht ausüben...NEIN - Finger weg - erteile es ihm nicht! (Im übrigen hat mir damals der Mitarbeiter vom Jugendamt auch davon abgeraten...leider hab ich es nicht befolgt...)

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KEIN Sorgerecht.....

Antwort von MaikeFrank am 24.04.2008, 0:51 Uhr

Ich würde ihm auf keinen Fall das gemeinsame Sorgerecht erteilen...
sonst kannst wirklich kaum was entscheiden wie Schulausbildung etc. Rat kannste auch so bei Ihm einholen für die Belange vom Kind wenn Du dich mit ihm gemeinsam bereden magst.
EINS IST KLAR: Wenn Du ihm es erteilst !!! dann kann man es nicht mehr ändern außer beim Familiengericht!!!

PS: Und es stimmt, du brauchst ständig seine Unterschriften...bsp. Du möchtest ein Sparbuch auf dein Kind eröffnen oder all sowas...geht nur wenn er es auch unterschriebt...

Also wenn es eh schon Schwierigkeiten mit ihm gibt und er Dir den Eindruck macht er möchte auf Dich Macht ausüben...NEIN - Finger weg - erteile es ihm nicht! (Im übrigen hat mir damals der Mitarbeiter vom Jugendamt auch davon abgeraten...leider hab ich es nicht befolgt...)

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Re: Sorgerecht.....

Antwort von topsie am 24.04.2008, 12:10 Uhr

klar das es ihm eigendlich zustände ist ja keine frag, er ist der vater...

nur: jetzt hast du nunmal das alleinige und ich würde da nichts dran ändern...hört sich immer hart an, wenn man sich mal versucht das ganze umgekehrt vorzustellen...

er bekommt gemeinsames sorgerecht nur, wenn du es ihm freiwillig gibst, oder er dir alkohol/drogen missbrauch, verwahrlosung ect, beweisen könnte. anders hatt er da keine chance drauf...traurig für die väter, aber in manchen fällen gut für die mutter ;)

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