Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von esreicht am 11.08.2010, 13:57 Uhr

Aufstellung - bitte helft mir



dankeschön, bin ja auch der Meinung das der Anwalt die Kindesinteressen durchsetzen sollte.

War mir auch nicht sicher, ob mit oder ohne ihr das dann zu Gericht alles durchziehe, nicht das sie mir da querschlägt. Muss ich auf alle Fälle vorher eindeutig mit ihr klarmachen.

Ich bin halt auch der Meinung, das Interessen des Kindes wichtiger sind, als unbedingt mit dem Vater oder der Mutter irgendwohin z.B. Eisessen zu gehen. Ist ja auch toll, aber so ein Auftritt... ist doch was!
Ich bin leider bei Aktivitäten, Vereinen, Musikschule, Kindergeb.feiern nicht mit der Anwältin auf einen Nenner gekommen - sie meinte bei der Entferniung komme ich da nicht durch, das ginge nicht, das der Vater da eben auch mal das Kind zum Auftritt oder Geb. bringt und wieder mitnimmt. Beim Auftritt kann er ja dabei sein und so oft wirds mit dem Geb. an seinem WE bestimmt nicht sein. Kam 1x bisher vor in 3 Jahren! o.k. wird mehr - Kind wird älter...???

 
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