Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von desireekk am 11.08.2010, 11:28 Uhr

Aufstellung - bitte helft mir

Zuerst mal: was der Anwalt sagt ist mir erst mal wurscht.
Er hat DEINE bzw. de Interessen des KINDES zu vertreten.
Erdarf zwar Erfahrung mit einbringen, aber muss halt zur Not von seinem gewphnten Stiefel abweichen wenn ICH das will!

Ich würde in den gesamten Aufstellungen das Kindeswohl in den Vordergrund stellen.
Das Kind sieht den Vater, nicht der Vater sieht das Kind.
Das Kind hat ein Recht auf Umgang, icht der Vater (in erster Linie).
Da muss / soll schon ein passus rein, dass eben evtl. kindliche belange anderer Art ab und zu Vorrecht vor dem Umgang mit dem Vater haben.
Dazu muss aber eben auch eine Lösung ob wann und wie Umgang verschoben wird.

Bei der großen Entfernung?

Und: das Kind hat JEDE Chance!
DAS KIND muss im Vordergrund stehen, nicht die Interessen der Eltern.
Dazu gehört aber evt. auch, dass das Kind eben Weihnachten und / oder Ostern und /oder Geburtstag auch mal beim Papa feiern darf/kann.

Wobei das bei einer 4-6-Jährigen leichter sein wird als wenn dann in der Schule richtige Kindergeburtstage anstehen.... die gehen nicht so gut beim Papa :-)

Ich würde mal eine Regelung für ein Jahr festmachen und dann (oder schon in der Zeit) Termine mit dem Jugendamt haben wollen um zu sehen, wie sich das alles so regelt, was praktikabel ist und wie es dem Kind dabei geht.

Und nochmal: der Anwalt hat DEINE/die KINDES-Interessen durchzusetzen.
Nicht das was ER meint.
DU bezahlst ihn dafür!

Viele Grüße

Désirée

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.