Geschrieben von shinead am 05.06.2011, 11:40 Uhr |
@terkey:
Das Umgangsrecht hat mit dem Sorgerecht nichts zu tun. Das hätte der KV so oder so.
Gemeinsames Sorgerecht bedeutet mitbestimmung bei "wichtigen" Entscheidungen für das Kind. Das fängt mit dem Namen an, geht über die Ausstellung der Ausweise, Wahl von Kindergarten und Schule bis zur Eröffnung von Sparkonten...
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- welche Unterlagen für die Anmeldung eines Neugebornene - Laura3610 05.06.11, 9:08
- Versteh ich nicht ganz - MamavonLucas 05.06.11, 10:35
- Re: Versteh ich nicht ganz - Terkey235 05.06.11, 11:04
- @terkey: - shinead 05.06.11, 11:40
- Re: @terkey: - Terkey235 05.06.11, 11:42
- @terkey: - shinead 05.06.11, 11:40
- Re: Versteh ich nicht ganz - Terkey235 05.06.11, 11:04
- Re: welche Unterlagen für die Anmeldung eines Neugebornene - shinead 05.06.11, 11:00
- Re: welche Unterlagen für die Anmeldung eines Neugebornene - dhana 05.06.11, 13:30
- Versteh ich nicht ganz - MamavonLucas 05.06.11, 10:35
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