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Geschrieben von shinead am 05.06.2011, 11:40 Uhr

@terkey:

Das Umgangsrecht hat mit dem Sorgerecht nichts zu tun. Das hätte der KV so oder so.
Gemeinsames Sorgerecht bedeutet mitbestimmung bei "wichtigen" Entscheidungen für das Kind. Das fängt mit dem Namen an, geht über die Ausstellung der Ausweise, Wahl von Kindergarten und Schule bis zur Eröffnung von Sparkonten...

 
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