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Geschrieben von dieElle am 20.10.2011, 19:17 Uhr

Wir waren damals schon beim Anwalt

Auch, wenn die 2 Tage, die der Brief zu spät kam, schwer zu beweisen sind (was ich mir vorstellen kann!), dann darf ein Vermieter immer nur EIN Jahr abrechnen! Und so, wie Du es schilderst, hat er doch zwei Jahre abgerechnet.
Ich würde mich trotzdem noch mal beraten lassen. Auch unter den Anwälten gibt es Graupen!

 
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