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Geschrieben von eviba am 21.10.2011, 9:23 Uhr

Ich vermute auch, daß das Thema Widerspruch durch ist

Der Vertrag (Putzvertrag) kam aufgrund einer unzulässigen Forderung zustande. Insofern dürfte er von jedem Gericht in D als "sittenwidrig" eingestuft werden. - Ggf. ist es auch sinnvoll (soweit nachweisbar), gegen den Anwalt, der damals die Aussage traf, die den Abschluss des sog. Putzvertrages nach sich zog, vorzugehen...

Man muss also das Entstehen des Putzvertrages betrachten, verURSACH(e)t durch eine gesetzeswidrige Abrechnung.

 
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