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Geschrieben von Marge.S am 20.10.2011, 16:06 Uhr

Eure meinung

Wir sind vor 3 jahren aus unsere alten wohnung ausgezogen. Kurz vorher bekamen wir die Nebenkostenabrechnung von den 2 jahren davor. Dies waren gerade so noch fritsgerecht bei uns im Briefkasten. Der betrag war sehr 3200
Wir haben uns dann darauf geeinigt das ich weiterhin den Hausflur putze und dafür monatlich 60 euro von den 3200 euro abgezogen werden.
Dies lief nun 3 jahre perfekt. Nun sind neue Mieter in das Haus gezogen die einen Winterdienst möchten. dies kann ich aber nicht machen, da ich dazu 2 mal täglich 20 km fahren müsste.
Nun kam die Vermiterin mit dem Vorschlag ich könnte in ihrer Firma putzen die aber nochmals 10 km weiter weg wäre. sprich ich würde 40 km fahren.
Ich sehe es nicht ein nun doch den restbetrag abzuzahlen, da wir ja eine Vereinbarung hatten die nun schon 3 jahre problemlos geklappt hat
Wir würdet ihr nun verhandeln ???

 
14 Antworten:

Re: Eure meinung

Antwort von SiJoJoFrAl am 20.10.2011, 16:28 Uhr

meine Meinung: die Mieter koennen wollen was sie wollen, aber das letzte Wort hat der VM und wenn die keinen Winterdienst moechte, dann ist das eben so....?
Wie lange musst du denn noch putzen?

Sind 3200 fuer ne Nebenkosten nich bissi viel??

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naja die waren eben zu niedrig angesetzt

Antwort von Marge.S am 20.10.2011, 16:30 Uhr

da aber nie was vom VM kam, haben wir auch nicht nachgefragt.
Hm naja die neuen Mieter stehen eben hoch in ihrem ansehen, daher wird das gemacht was die wollen. aber das ist ja nicht mein Problem. Hab das nunmal ausgerechnet, es wären noch 1320 euro.

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Re: Eure meinung

Antwort von kanja am 20.10.2011, 16:47 Uhr

Hallo,

rechtlich kenne ich mich leider auch nicht aus, aber meiner Meinung nach war es ja ein Zugeständnis des Vermieters, dass du die Nebenkosten (3.200€ für 2 Jahre??????????????????????) durchs Putzen abzahlen darfst. Reine Kulanz, und wahrscheinlich auch einfach mündlich vereinbart.
Wenn der Vermieter jetzt den Restbetrag zurückfordert, weil die mündliche Vereinbarung für ihn nicht mehr so günstig ist, hat er wohl Recht.

lg Anja

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ich hab es aber schriftlich

Antwort von Marge.S am 20.10.2011, 16:49 Uhr

wie eine art vertrag, unterschrieben von beiden Parteien.

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Re: Eure meinung

Antwort von dieElle am 20.10.2011, 17:37 Uhr

Ich halte die komplette NK-Abrechnung für nichtig. Der Zeitraum für die Abrechnung der Nebenkosten darf meines Wissens max. ein Jahr betragen.
Das muß zwar nicht zwingend das Kalenderjahr bedeuten (also Januar bis Dezember), aber es dürfen nicht mehr als 12 Monate abgerechnet werden.
Ich gehe stark davon aus, dass Euer ehemaliger Vermieter nicht korrekt abgerechnet hat und die Schuldsumme unter Umständen viel niedriger hätte ausfallen müssen!!
Beispiel: Ihr seid im August 2008 ausgezogen. Der Abrechnungszeitraum bei Euch war immer von August bis Juli des Folgejahres.
Der Vermieter hätte also max. Augst 2007 bis Juli 2008 abrechnen dürfen!!
Das vorherige Jahr ist unerheblich, weil eine Abrechnung hierfür die Jahresfrist (Abrechnung zum Ablauf eines Jahres, nach Ende des Abrechnungszeitraumes) überschritten hätte!
Ich würde das mal dem Mieterbund vorlegen und prüfen lassen!
Kann sein, dass Du Beträge zu tilgen versuchst, die Du gar nicht zahlen MUSST!

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Re: Eure meinung

Antwort von germanit1 am 20.10.2011, 17:51 Uhr

Putzen hat doch mit Winterdiesnt nichts zu tun.
Ich wuerde mich erst erkundigen, ob ich das Geld wirklich bezahlen muss. Und wenn du es bezahlen musst, putzt du (so wie ihr es vereinbart habt). Den Winterdienst kann wer anderes machen.

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Wir waren damals schon beim Anwalt

Antwort von Marge.S am 20.10.2011, 18:26 Uhr

es war so das der Brief 2 tage zu spät war für die eine Abrechnung. Das wäre aber schwer zu beweisen gewesen. Da dies unser verbrauch war, haben wir gesagt zahlen können wir es nicht, daher das putzen. Und ja es ärgert mich das ich nun entweder zahlen soll oder eben 20 km mehr fahren soll. Voralllem wären das 3 std zum putzen , im flur hab ich nur eine gebraucht. Das war mit sohnemann ok, 3 wären da schwierig.
Naja sie meinte das dieser Hausmeisterdienst entweder nur beides oder gar nichts macht.
Ach alles doof

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Re: Wir waren damals schon beim Anwalt

Antwort von dieElle am 20.10.2011, 19:17 Uhr

Auch, wenn die 2 Tage, die der Brief zu spät kam, schwer zu beweisen sind (was ich mir vorstellen kann!), dann darf ein Vermieter immer nur EIN Jahr abrechnen! Und so, wie Du es schilderst, hat er doch zwei Jahre abgerechnet.
Ich würde mich trotzdem noch mal beraten lassen. Auch unter den Anwälten gibt es Graupen!

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Re: Wir waren damals schon beim Anwalt

Antwort von eviba am 20.10.2011, 20:57 Uhr

Hi, B.

lies mal hier: http://www.anwalt-mietrecht.de/aktuelles/fristen-bei-nebenkostenabrechnungen.html

dieElle hat vollkommen recht! Die Abrechnung hätte nur für ein Jahr rückwirkend Gültigkeit haben dürfen - also ab zum Anwalt ...und Putzen sofort einstellen!

VG eviba

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na ob sie damit nun durchkommt? Immerhin haben sie einen Putz-Vertrag!

Antwort von SiJoJoFrAl am 21.10.2011, 5:50 Uhr

Und ob die Einspruchsfrist nicht auch schon verjaehrt ist??

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Ich vermute auch, daß das Thema Widerspruch durch ist

Antwort von Strudelteigteilchen am 21.10.2011, 8:01 Uhr

Mit dem Vertrag wurde die Forderung ja auch anerkannt - da halte ich es für extrem unwahrscheinlich, daß sie in Höhe und Art jetzt noch angefochten werden kann.

Ansonsten: Wenn jetzt mehr gemacht werden muß, dann ist die Restforderung ja auch schneller erledigt - insofern würde ich tatsächlich überlegen, ob das nicht doch leistbar ist. Der Zeitrahmen ist dann ja überschaubar.

Und: Wenn ein Vertrag vorhanden ist - steht da nichts zu Kündigungsfristen drin? Eigentlich ist jeder Vertrag natürlich kündbar. Wenn Du jetzt im Lotto gewonnen hättest und die Summe abzahlen statt abarbeiten wollen würdest, müßtest Du ja auch eine Möglichkeit der Kündigung haben.

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Re: Ich vermute auch, daß das Thema Widerspruch durch ist

Antwort von eviba am 21.10.2011, 9:23 Uhr

Der Vertrag (Putzvertrag) kam aufgrund einer unzulässigen Forderung zustande. Insofern dürfte er von jedem Gericht in D als "sittenwidrig" eingestuft werden. - Ggf. ist es auch sinnvoll (soweit nachweisbar), gegen den Anwalt, der damals die Aussage traf, die den Abschluss des sog. Putzvertrages nach sich zog, vorzugehen...

Man muss also das Entstehen des Putzvertrages betrachten, verURSACH(e)t durch eine gesetzeswidrige Abrechnung.

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Danke euch

Antwort von Marge.S am 21.10.2011, 9:44 Uhr

Wie gesagt mir geht es nicht darum, mich nun zu drücken. Mich ärgert es einfach nur das ich nun mehr oder weniger ausgetauscht werde, und das obwohl wir es so hingenommen haben. sicherlich hätte ich es vor Gericht bringen können, aber da wir den verbrauch hatten , zahlen wir es auch.
Natürlich würde das geld schneller abbezahlt sein wenn ich 3 std arbeite, leider werde ich das aber nicht hinbekommen mit meinem kleinen. Ich bin sowieso schon sehr eingespannt mit arztterminen , Physio und Frühförderung. Hinzu kommt das er über den winter sehr oft krank ist und ich da dann mehr absagen müsste.
ausserdem hat sie erst vor kurzem eine neue Putzfrau eingestellt, die ja dann wieder gekündigt werden muss, damit ich den Job machen kann. Und ich hab es mal grob überschlagen, in einem jahr wäre ich damit fertig, und sie müsste sich wieder jemand neuen suchen.
Hmm alles kompliziert. Mal schaun wie wir uns einigen

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Re: Danke euch

Antwort von dieElle am 22.10.2011, 10:04 Uhr

Was hat das denn mit "sich drücken" zu tun?
Hier gehts um geltendes Recht und um die Tatsache, dass Eure ehemaligen Vermieter die Nebenkosten viel zu niedrig angesetzt haben (wie Du selber festgestellt hast). Das ist def. nicht Euer Verschulden!
Ich gehe davon aus, dass Ihr jetzt nicht in diesem Dilemma wärt, wenn die Nebenkosten adäquat hoch gewesen wären. Vermutlich hättet Ihr euch ein paar Euronen im Monat auch leisten können. Jedenfalls mehr, als eine (unrechtmäßige) Nachforderung in dieser astronomischen Höhe!!!
ICH würde mir einen guten Rechtsbeistand suchen und lieber 200 Euro für eine fundierte Beratung ausgeben, als auch noch einen Cent mehr zu tilgen von einer Schuld, die gar nicht meine ist!
Überleg es Dir nochmal!

LG,
dieElle

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