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Geschrieben von deischuhzu am 22.06.2011, 14:27 Uhr

VERKEHRSRECHT - lkw behindert ausfahrt

soweit ich weiß dürfen LKW über 7,5 Tonnen nicht auf normalen Parkflächen abgestellt werden, nur auf gesondert dafür ausgewiesenen Flächen.

Fragt doch bei der Stadt nach, ob es möglich wäre einen Bereich der Ein-/Ausfahrt zu markieren, damit dort keiner parkt, da ihr mit großen Fahrzeugen Probleme habt, wenn direkt an der Ausfahrt geparkt wird.

Das mit dem Alkoholgeruch hört sich auch übel an. Da würde ich direkt Anzeige erstatten, wenn der LKW unter Alkoholeinfluss gelenkt wird.

 
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