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Geschrieben von Gaensebluemchen am 22.06.2011, 9:19 Uhr

VERKEHRSRECHT - lkw behindert ausfahrt

moing mädels, kann mir jemand mal raten, wie wir (mein arbeitgeber/firma) in dieser angelegenheit verfahren können bzw. wie die rechtliche situation aussieht?

meine firma, gelegen an einer stark frequentierten hauptstraße in einer stadt, hat einen großen firmenparkplatz, einen großen bauhof mit großer ein/-ausfahrt für pkw, lkw, eben auch für baumaschinen (walze, bagger uws.).

vor unserem haus, entlang der hauptstraße ist öffentlicher parkplatz, wo man hinter- /nacheinander längs parallel zur straße parken kann.

nun stellt sich seit geraumer zeit genau an unsere ein-/ausfahrt ein regionaler gemüsehändler mit seinem 7,5tonner mit festem anbau (also kein sattel oder anderer flexibler anhänger).

er versperrt mit diesem lkw komplett die sicht und verhindert das linksseitige abbiegen bzw. herausfahren aus der ein- /ausfahrt.

es sind keinerlei schilder, die ein parken für lkw verbieten, es gibt keinen spiegel, der uns die ausfahrt erleichtert/ermöglicht.

er ist mittlerweile dauerparker, gelegentlich kommt er gar mit einem zweiten noch größeren lkw, den er ebenfalls dort parkt (meist 2-3 parkflächen dahinter).

wie kann man diesem (ein garstiger, dummer und gern auch leicht angetrunkener mensch, muss ich dazu noch erwähnen) menschen nahelegen, dass er seinen gemüselaster anders parkt bzw. welche rechtliche möglichkeit haben wir, im hier einhalt zu gebieten?

ich habe im paragraphen-wirrwar bisher nichts brauchbares entdeckt???

danke für eure antworten...

 
10 Antworten:

Re: VERKEHRSRECHT - lkw behindert ausfahrt

Antwort von Suka73 am 22.06.2011, 9:36 Uhr

wenn es EUER Parkplatz ist, so würde ich mich mal bei der Gemeinde erkundigen, ob die Möglichkeit besteht, ein Parkverbotsschild für Lkw aufzustellen...

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Re: VERKEHRSRECHT - lkw behindert ausfahrt

Antwort von Reni+Lena am 22.06.2011, 9:37 Uhr

hmmm...schwierige Situation wenn es ein öffentlicher Parkplatz ist, aber ich sehe das problem.
Würe es etwas bringen wenn er sich weiter hinten hin stellt so dass er nicht direkt an der Ein/Ausfahrt steht?
Wenn das was bringt würde ich ihn eventuell darum bitten bzw die vorderen Parkplätze so weit als möglich zuparken (leute von der firma vielleicht)

Hast du schon bei der Polizei nachgefragt was man da machen kann?

Lg reni

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Re: VERKEHRSRECHT - lkw behindert ausfahrt

Antwort von DecafLofat am 22.06.2011, 9:51 Uhr

beim ordnungsamt anrufen und so pfosten setzen lassen, damit die ausfahrt in voller breite freibleibt. oder macht das das straßenverkehrsamt? oder hoch/tiefbauamt? ruf doch mal die stadtverwaltung an.

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Re: VERKEHRSRECHT - lkw behindert ausfahrt

Antwort von shinead am 22.06.2011, 10:07 Uhr

Stadt informieren, dass durch den Dauerparker die Sicht eingeschränkt ist und so ein potentieller Unfallherd geschaffen ist.

Hat bei uns mit normalen Parkplätzen funktioniert. Gemeldet und ein paar Monate später waren 4 Parkplätze Geschichte. Dafür kann man jetzt was sehen wenn man aus der Straße fährt.

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Re: VERKEHRSRECHT - lkw behindert ausfahrt

Antwort von Gaensebluemchen am 22.06.2011, 10:33 Uhr

also die plätze sind VOR unserer firma, ÖFFENTLICHE parkplätze entlang der hauptstraße, ohne lkw-verbotsbeschilderung. unsere ausfahrt ist breit und der mindestabstand der parkplätze zur ausfahrt ist im grunde genommen ausreichend bzw. rechtlich i. o.

fakt ist aber, dass, sofern man linksseitig ausfahren möchte, bis zur straßenmitte (je nach auto bis zum weißen mittelstreifen) herausfahren muss, um überhaupt nur ansatzweise den verkehr wahrzunehmen. stünden pkw´s, kann man aufgrund der pkw-fenster den entgegenkommenden verkehr sehen, aber durch die größe und die "undurchsichtigkeit" dieses lkw´s ist dies für unsere pks absolut unmöglich, selbst für unsere großen baufahrzeuge.

also eine potenzielle unfallgefahr!
ein spiegel würde die situation ein wenig entkrampfen, ist aber auch keine optimale lösung.

ordnungsamt und polizei haben wir bisher aussen vor gelassen, da wir uns der rechtlichen möglichkeiten nicht sicher sind.

ich habe versucht, bei tante google irgendeinen §§§ zu dieser sache zu finden, aber leider bisher erfolglos.

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Re: VERKEHRSRECHT - lkw behindert ausfahrt

Antwort von sophieno am 22.06.2011, 10:39 Uhr

stellt doch eure eigenen Autos dahin, dann kann der Lkw da nicht mehr parken.

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Re: VERKEHRSRECHT - lkw behindert ausfahrt

Antwort von Fredda am 22.06.2011, 11:18 Uhr

Wenn er oft angetrunken parkt - weist doch die Polizei mal darauf hin

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Re: VERKEHRSRECHT - lkw behindert ausfahrt

Antwort von Möwe am 22.06.2011, 12:55 Uhr

Grundsätzlich würde ich erstmal dazu raten, den LKW Fahrer selber anzusprechen. Wenn der auf völlig stur stellt, obwohl man nett fragt oder drauf hinweisst...evtl. die Spedition anrufen und drauf hinweisen, daß es eine denkbar ungünstige Position ist.
Auf der anderen SEite...ist die Frage, hat der die Möglichkeit überhaupt woanders zu parken?

Ich sehe das bei meinem Mann. Der fährt auch LKW, wenn auch einen etwas grösseren. Aber bei den Läden, wo er hin muss, auch oft in der Innenstadt usw. da hat er manchmal gar keine andere Möglichkeit als saudoof zu parken um auszuladen. Die betreffende Ladenkette oder Supermarkt hat keine ausgewiesene Ladezone oder Auto stehen so doof davor, dass er nicht dran fahren kann oder ne Markise vom Bäcker ist auf und er kommt nicht dran vorbei. Da hat er auch schon das eine oder andere Mal ne grosse Strasse vor dem Laden mit dem LKW sperren müssen weil es nicht anders ging. Klar, das finden die Anwohner auch nicht so nett, aber mein Mann kann da nichts für, wenn sein Chef nicht dafür Sorge trägt, dass man in sämtlichen Läden nicht gut ranfahren kann...
und ich weiß, dass mein Mann sich zb. sehr aufregt, wenn welche einfach nur die Polizei rufen anstatt mit ihm das Gespräch zu suchen. Oder ihn einfach bitten mal kurz nen Stück weiter zu fahren, damit die betreffene Person weg fahren kann

Wenn der Typ aber eh angetrunken ist und vielleicht nicht mit sich reden lässt, würde ich mir als erstes an die Spedition wenden. Meist steht Name + Adresse am LKW selber oder die im Laden wissen Bescheid. Ist ja häufig der gleiche Fahrer.

LG möwe

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Re: VERKEHRSRECHT - lkw behindert ausfahrt

Antwort von deischuhzu am 22.06.2011, 14:27 Uhr

soweit ich weiß dürfen LKW über 7,5 Tonnen nicht auf normalen Parkflächen abgestellt werden, nur auf gesondert dafür ausgewiesenen Flächen.

Fragt doch bei der Stadt nach, ob es möglich wäre einen Bereich der Ein-/Ausfahrt zu markieren, damit dort keiner parkt, da ihr mit großen Fahrzeugen Probleme habt, wenn direkt an der Ausfahrt geparkt wird.

Das mit dem Alkoholgeruch hört sich auch übel an. Da würde ich direkt Anzeige erstatten, wenn der LKW unter Alkoholeinfluss gelenkt wird.

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Re: VERKEHRSRECHT - lkw behindert ausfahrt

Antwort von Gaensebluemchen am 22.06.2011, 14:45 Uhr

ich danke euch erstmal für die antworten.

ich werde schauen, ob ich den gemüsemann persönlich erwische (er ist aber morgens der erste (gegen 5:30 uhr) und abends der letzte (um frühestens 19:00 uhr).... da erwischt man in zu unseren arbeitszeiten kaum.

früher waren es dienstag und freitag, als er den laster parkte.

da er aber nun dauerparker geworden ist und diesen lkw gar nicht mehr wegbewegt, ist es unerträglich.

ich werde mich mal schlau machen (politesse, polizei).

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