Geschrieben von deischuhzu am 22.06.2011, 14:27 Uhr |
VERKEHRSRECHT - lkw behindert ausfahrt
soweit ich weiß dürfen LKW über 7,5 Tonnen nicht auf normalen Parkflächen abgestellt werden, nur auf gesondert dafür ausgewiesenen Flächen.
Fragt doch bei der Stadt nach, ob es möglich wäre einen Bereich der Ein-/Ausfahrt zu markieren, damit dort keiner parkt, da ihr mit großen Fahrzeugen Probleme habt, wenn direkt an der Ausfahrt geparkt wird.
Das mit dem Alkoholgeruch hört sich auch übel an. Da würde ich direkt Anzeige erstatten, wenn der LKW unter Alkoholeinfluss gelenkt wird.
- VERKEHRSRECHT - lkw behindert ausfahrt - Gaensebluemchen 22.06.11, 9:19
- Re: VERKEHRSRECHT - lkw behindert ausfahrt - Suka73 22.06.11, 9:36
- Re: VERKEHRSRECHT - lkw behindert ausfahrt - Reni+Lena 22.06.11, 9:37
- Re: VERKEHRSRECHT - lkw behindert ausfahrt - DecafLofat 22.06.11, 9:51
- Re: VERKEHRSRECHT - lkw behindert ausfahrt - shinead 22.06.11, 10:07
- Re: VERKEHRSRECHT - lkw behindert ausfahrt - Gaensebluemchen 22.06.11, 10:33
- Re: VERKEHRSRECHT - lkw behindert ausfahrt - sophieno 22.06.11, 10:39
- Re: VERKEHRSRECHT - lkw behindert ausfahrt - Fredda 22.06.11, 11:18
- Re: VERKEHRSRECHT - lkw behindert ausfahrt - Möwe 22.06.11, 12:55
- Re: VERKEHRSRECHT - lkw behindert ausfahrt - deischuhzu 22.06.11, 14:27
- Re: VERKEHRSRECHT - lkw behindert ausfahrt - Gaensebluemchen 22.06.11, 14:45
Schuluntersuchung nach Umzug nochmal ???
Muss man auf der Startseite eines Browsers eine Tötungsszene zeigen?
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