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Geschrieben von cystus am 10.09.2014, 21:17 Uhr

rechtliche hindergründe...

meine ansicht ist, sich an kindern sexuell zuvergehen, bedarf keine hintergründe...

und für soetwas bewährung so geben ist einfach nur wiederlich...jeder steuerhinterziehen wird härter dran genommen.

so etwas darf nie verjähren in meinen augen und ich finde das die opfer immer leider leiden werden.

ohne emotioenen kann ich sagen....wer eine straftat begeht , muss auch bestraft werden und nicht sich nur entschuldigen und therapie bekommen.

das ist mal ganz sachlich.

 
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