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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 12.09.2014, 7:51 Uhr

nur mal- EIN -beispiel...

"Im allgemeinen" wird aber ein Kinderschänder auch länger weggesperrt. Das Strafmaß für Steuerhinterziehung lautet "Geldstrafe bis 5 Jahre", das für Kindesmißbrauch lautet "6 Monate bis 10 Jahre".

Was Du scheinbar möchtest ist, daß das höchste Strafmaß für Steuerhinterziehung - auch in schweren Wiederholungsfällen und auch, wenn sie mit anderen Straftaten wie Betrug "kombiniert" wurde - immer noch unter dem Strafmaß für Kindesmißhandlung liegt. Wenn Du es schaffst, mehr als drei Gehirnzellen zu aktivieren, fällt Dir selber auf, wie unsinnig das ist.

 
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