Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von cystus am 10.09.2014, 15:00 Uhr

Gibt es hier einen Anwalt/in? wenn ja,- wie kann das nur legal sein?

hallo

ich bin wieder einmal total sprachlos.... -über unsere Justiz

aus zeitung zitat:

man konnte dem vater 12 delikte beweisen...
Die Staatsanwältin: „Der Angeklagte soll seinen 1983 geborenen Sohn zwischen 1988 und 1994 sexuell missbraucht haben.“ Dann zählt sie all die abscheulichen Details auf, die dem Sohn das Leben zur Hölle machten...

Die geschockten Zuhörer hoffen auf eine lange Gefängnisstrafe. Laut Gesetz ein Jahr und zehn Monate bis zwei Jahre Haft. Doch die bleibt ihm wohl erspart: Um einen langen und teuren Prozess zu vermeiden, bot der Richter einen Deal an.

Er ist legal, heißt „Verständigung“: Die Strafe kann zur Bewährung ausgesetzt werden. Dafür muss der Angeklagte ein umfassendes Geständnis ablegen, sich beim Opfer entschuldigen und therapieren lassen.

Der Prozess wird fortgesetzt. Mit der Entscheidung, ob der mutmaßliche Kinderschänder ohne Gefängnis davonkommt.

wie kann und darf es sein, dass die möglichkeit besteht das jemand dafür keine strafe im gefängnis bekommt ....? das ist doch nicht zu fassen....

eine entschuldigung bem opfer, taten gestehen ...und therapie..lächerlich...

wie , was kann man tun, damit so eine- legale -sache-nicht mehr legal bleibt"?

ich in der ansicht, jeder der so etwas tut muss auch hinter gittern....therapie meinet wegen dabei aber nicht auf freien fuß bleiben..etc...wie oben beschrieben.

muss man stimmen sammeln?
und dann wohin genau damit?

 
81 Antworten:

Re: Gibt es hier einen Anwalt/in? wenn ja,- wie kann das nur legal sein?

Antwort von Crivisa am 10.09.2014, 15:24 Uhr

So ist unsere Justiz, leider....

Wenn du was tun willst:

https://netzwerkb.org/

Der Verein setzt sich gegen die Verjährungsfristen ein bei sexuellen Missbrauch. Es wird versucht auf politischer Ebene etwas zu verändern, auch in der allgemeinen Gesetzesgebung.

Also Mitglied werden oder spenden - damit kann jeder am meisten helfen, in Zukunft etwas zu verändern. So habe ich es für mich zumindest entschieden - denn ob ich hier schimpfe im Netz, interessiert unsere Politik und Justiz leider herzlich wenig.

VG

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Gibt es hier einen Anwalt/in? wenn ja,- wie kann das nur legal sein?

Antwort von bobcat am 10.09.2014, 15:33 Uhr

Meinst Du es hilft ihn "Hauptsache Gefängnis" einzusperren? Das es nicht dauerhaft wäre ist klar und was kommt danach?

Reue, Entschuldigung und Therapie wären mir lieber als eine teure Gefängnisstrafe, bei der ein Mensch eher zum Kriminellen wird.

Und ob der Abschreckgsgedanke hier wirklich zieht? Hält es jemanden von einen anderen Missbrauchsfall ab?

Wenn Du schon mehr "Strafe" willst, dann lieber Sozialstunden im Altersheim o.ä..

LG,
bobcat

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Gibt es hier einen Anwalt/in? wenn ja,- wie kann das nur legal sein?

Antwort von cystus am 10.09.2014, 15:36 Uhr

ich finde es gut, wenn jemand der das getan hat , nicht mehr frei rum laufen darf...
glaubst du etwas 1 mal in der woiche zu ner therapie gehen hindert den jenigen daran sich an einem anderen zu vergreifen in der zeit...

außerdem ist einsperren für doch viele eine gewisse strafe.
es ist nicht schön, nicht merh auf freien fuß zu sein.

habe da schon mal mit jemanden gesprochen der wegen körperverletzung und diebstahl saß.

meiner meinung nach kann man menschen die auf kinder stehen, eh nicht heilen..aber sozialstunden reichen mir allein nicht. die hinder auch nicht und schrecken auch nicht ab...die jenigen nicht..die die so wa sun, die schreckt vermutlich gar nichts ab.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Gibt es hier einen Anwalt/in? wenn ja,- wie kann das nur legal sein?

Antwort von lotte_1753 am 10.09.2014, 16:38 Uhr

Tippe mal auf Verjährungsproblematik. Auch wenn die Blödzeitung das nicht immer wahrhaben möchte, häufig gibt es gute Gründe für ein Urteil oder einen Deal. Wenn die Wahrscheinlichkeit auf einen Freispruch hoch ist, dann besser so als gar nicht.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Bevor man ein Urteil beurteilen kann...

Antwort von shinead am 10.09.2014, 17:02 Uhr

... muss man alle Fakten kennen.

Die kennen wir nicht, weil wir keinen Akteneinblick haben. Die Begründung des Richters erläutert das Urteil und die Strafbemessung. ist wohl auch noch offen.

Du schreibst sehr emotional (abscheuliche Details, Leben zur Hölle machen, geschockte Zuschauer) und ich kann das Nachvollziehen. Vor Gericht zählen aber nur die Fakten, nicht die Gefühle.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Bevor man ein Urteil beurteilen kann... Opüfer wichtiger als Täter....!!!

Antwort von joso1 am 10.09.2014, 18:54 Uhr

Mit den wenigen Informationen die ich durch diesen Artikel erhalte , kommt bei mir trotzdem hauptsächlich der Gedanke auf---- Nicht dem Täter sollte unsere Aufmerksamkeit gelten, sondern dem Opfer!!!!

Viel wichtiger als Bestrafung des unmöglichen Vaters ist die psychische Gesundung des Sohnes!!!!
Weil: Sollte dieser Tat eine Folgestraftat seitens des Sohnes bestehen heisst es nur lapidar: "Na bei der Kindheit blieb ihm wohl gar nichts anderes übrig!"- Genau dies sollte nicht passiereen, denn sonst geht dieses Dilema "fröhlich" weiter.

Die Opfer sind es , die Hilfe benötigen! Wer weiß schon, was dem Vater in seiner Kindheit wiederfuhr ( ist eigentlich auch egal) ---- wichtig ist es , den Teufelskreis zu unterbrechen!



liebe Grüße Johanna

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Bevor man ein Urteil beurteilen kann...

Antwort von bobfahrer am 10.09.2014, 19:12 Uhr

Es steht aber der Vater vor Gericht und nicht der Sohn.

Deswegen seh ich das auch so wie shinead, dem gibt es nämlich nichts hinzuzufügen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Gibt es hier einen Anwalt/in? wenn ja,- wie kann das nur legal sein?

Antwort von Leena am 10.09.2014, 20:37 Uhr

Eine tatsächliche Verständigung bietet sich immer an, wenn so ein langer und damit auch Zeit, Geld und Kraft raubender Prozess vermieden werden kann, bei dem nicht eindeutig feststeht, was letztlich raus kommen kann.

Wenn die Beweislage nicht unbedingt eindeutig ist, man ggf. dem mittlerweile erwachsenen Kind ersparen will, vor Gericht auszusagen, was sein Vater ihm angetan hatte, als er 5 bis 11 Jahre alt war, vor 20 Jahren... meine Güte, glaubt jemand, man könne wirklich, ernsthaft und gerichtsfest heute noch klären, was damals vermutlich bei der Familie zu Hause passiert ist?

Freiheitsstrafen bis zu 2 Jahren können im Übrigen so oder so zur Bewährung ausgesetzt werden, auch völlig ohne "Deal".

"Geschockte Zuschauer" bei einem Prozess wegen Kindesmissbrauch, die "auf eine lange Gefängnisstrafe hoffen", finde ich im Übrigen auch widerlich. Die Beschreibung in der Zeitung ebenfalls. Ich schätze es daneben, wenn rein auf emotionaler Schiene "gearbeitet" wird, ohne auch mal wenigstens ansatzweise die tatsächlichen Fakten und rechtlichen Hintergründe darzustellen. *grmpf*

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

rechtliche hindergründe...

Antwort von cystus am 10.09.2014, 21:17 Uhr

meine ansicht ist, sich an kindern sexuell zuvergehen, bedarf keine hintergründe...

und für soetwas bewährung so geben ist einfach nur wiederlich...jeder steuerhinterziehen wird härter dran genommen.

so etwas darf nie verjähren in meinen augen und ich finde das die opfer immer leider leiden werden.

ohne emotioenen kann ich sagen....wer eine straftat begeht , muss auch bestraft werden und nicht sich nur entschuldigen und therapie bekommen.

das ist mal ganz sachlich.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: rechtliche hindergründe...

Antwort von Leena am 10.09.2014, 21:32 Uhr

"Ganz sachlich"..??

Ehrlich gesagt, unter "sachlich" würde ich es nicht subsumieren, wenn Du hier Thesen aufstellst, die offensichtlich nicht von echten Beschäftigung mit den rechtlichen Hintergründen zeugen.

"Sich an kindern sexuell zuvergehen, bedarf keine hintergründe..." Das ist Deine Auffassung. Um jemanden wegen sexuellen Missbrauchs verurteilen zu können, müssen jedoch die Tatbestandsmerkmale von § 176 und § 176a StGB erfüllt sein. Und da spielen die Hintergründe sehr wohl eine Rolle - schon vom Ansatz unseres Rechtssystems her.

"... für soetwas bewährung so geben ist einfach nur wiederlich...jeder steuerhinterziehen wird härter dran genommen."

Diese Behauptung ist, miit Verlaub, einfach nur "Stammtisch-Parole" und entbehrt jeder Grundlage. Hattest Du schon mal mit Verfahren wegen Steuerhinterziehung zu tun..? Offensichtlich nicht, sonst würdest Du solchen Kokolores nicht auch noch verbreiten. Es STIMMT schlicht nicht, was Du da behauptest.

"...so etwas darf nie verjähren in meinen augen und ich finde das die opfer immer leider leiden werden."

Das Leiden der Opfer steht aber nicht zwangsläufig in Korrelation zu einer Strafe der Täter.

"ohne emotioenen kann ich sagen....wer eine straftat begeht , muss auch bestraft werden und nicht sich nur entschuldigen und therapie bekommen."

...und eine Bewährungsstrafe ist für Dich per se keine "Strafe"? Seltsame Anschauung.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: danke, Leena

Antwort von MartaHH am 10.09.2014, 23:53 Uhr

Mir fehlt leider die Geduld für solche Diskussionen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Ebenfalls: Danke Leena...

Antwort von Häckse am 11.09.2014, 0:25 Uhr

Nur eine Anmerkung zur Klarstellung: natürlich spielt das Ausmaß des dem Opfer zugefügten Leides auch eine Rolle, aber es ist eben nur ein Zumessungskriterium. (Ich weiß, Du hast nichts Gegenteiliges geschrieben)

Wenn Du nur das Leid des Opfers zum Maßstab nehmen willst, cystus, müsstest Du fahrlässige wie vorsätzliche Körperverletzung und fahrlässige wie vorsätzliche Tötung bestrafen. Tot ist tot, auch wenn kein Vorsatz vorliegt, die Frage von Vorsatz oder kein Vorsatz macht dem Opfer das Sterben nun auch nicht leichter und an einer fahrlässig herbeigeführten Verletzung kann man durchaus elender zugrunde gehen als an einer anderen Art von Verletzung, auch wenn es Absicht war. Wenn unser Rechtssystem so wäre, würde ich mich nicht mehr ans Steuer setzen, eigentlich dürfte man dann nicht mehr das Haus verlassen.

Wie man auf die Idee kommen kann, Hintergründe einer Tat seien bedeutungslos, ist für mich nicht nachvollziehbar.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ebenfalls: Danke Leena...

Antwort von Fredda am 11.09.2014, 7:19 Uhr

Auch von mir, danke leena, du hast das sachlicher geschrieben als ich nach dem ersten Lesen gekonnt hätte. Stammtischlynchjustiz regt mich immer so auf.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Das Gericht beschäftigt sich aber per definitionem mit dem Täter

Antwort von Strudelteigteilchen am 11.09.2014, 7:41 Uhr

Für die "Heilung" des Opfers ist das Gericht weder zuständig noch geeignet.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Gerne!

Antwort von Leena am 11.09.2014, 8:40 Uhr

Aber ich kann bei solchen "Stammtischparolen" eh einfach nicht die Finger stillhalten, weil sie mich so sehr aufregen. Spätestens wenn dann das "Argument" kommt, jeder Steuerhinterzieher würde härter bestraft - kocht es bei mir über, weil das schlicht so überhaupt nicht stimmt, aber immer wieder gern kolportiert wird.

"Nur eine Anmerkung zur Klarstellung: natürlich spielt das Ausmaß des dem Opfer zugefügten Leides auch eine Rolle, aber es ist eben nur ein Zumessungskriterium. (Ich weiß, Du hast nichts Gegenteiliges geschrieben)"

Ja, sicherlich ist das dem Opfer zugefügte Leid da ein Zumessungskriterium bei der Strafzumessung. Den Teil meinte ich allerdings nicht - ich meinte eigentlich nur, das Leid des Opfers (mit dem so oft argumentiert wird) wird nicht zwangsläufig dadurch kleiner, dass der Täter eine "harte Strafe" bekommt, "weggesperrt" wird o.ä.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

sehe ich ein wenig anders

Antwort von Crivisa am 11.09.2014, 9:43 Uhr

Wenn man sehr tief in dieser Materie drin steckt, sich mit den Gesetzesgegebenheiten auskennt, Verfahren und Urteile erlebt hat, dann weiß man sehr schnell dass wir in unserem Rechtssystem sehr viele Lücken haben.

Ich möchte hier nochmal ergänzen, warum ich das Urteil für kritisch halte und auch den Unmut vieler verstehen kann, insbesondere von Cystus (gleichwohl solche Urteile wie im Beispiel oben auch nicht unüblich sind, sondern in solch einer Form sehr oft angewendet werden).

In der Gesellschaft ist der sexuelle Missbrauch noch immer ein Tabuthema. Es wird selten darüber geredet, meist flammt irgendwas in der Presse auf und dann ebbt es wieder ab. Natürlich heilt man nicht das Leid der "Opfer" durch härte Strafen oder kann etwas ungeschehen machen. Man kann aber in der Gesellschaft ein Bewusstsein schaffen, dass dies neben Mord eines der schlimmsten Verbrechen überhaupt ist. Im Gesetz ist der sexuelle Missbrauch zum Teil noch immer als Vergehen und nicht als Verbrechen deklariert, was hier diese milden Strafen auch hervorbringt.

Wer sich an Kindern vergeht, tut dies bewusst. Eine Haftstrafe wird das Leid des Opfers nicht verringern, aber vielleicht andere Taten für den Zeitraum, wenn sie nicht draußen rum laufen, verhindern.

VG

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

anders, aber immer noch nah am Stammtisch

Antwort von lotte_1753 am 11.09.2014, 10:11 Uhr

Kein Rechtssytem ist ideal. Wer sich aber damit auskennt (und das scheinst Du ja mit Deinem ersten Satz zu sagen) sollte den formalen Verbrechensbegriff nicht für plakative Aussagen missbrauchen. Einfacher sexueller Missbrauch ist formal ein Vergehen, was beim Gedanken an den 15-jährigen mit der 13-jährigen vielleicht auch nicht ganz so verkehrt ist?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: anders, aber immer noch nah am Stammtisch

Antwort von Crivisa am 11.09.2014, 10:28 Uhr

Der Vergleich hinkt ein wenig, auch wenn ich deine Intention verstehe worauf du hinaus willst.

Wir reden hier davon, dass sexuelle Handlungen/ Sexueller Missbrauch nicht im Einvernehmen passiert. Ich habe in keiner Silbe erwähnt, dass es einfach ist ein ideales System zu schaffen, aber wir (bzw. unsere Politik) könnten es weitaus verbessern.

Alle Rahmenpunkte hier anzusprechen, die damit einhergehen, von Entschädigung, Verjährung, Therapiemöglichkeiten, Möglichkeiten über Täter zu sprechen ohne eine Verleumdungsklage zu bekommen, etc. würde hier den Rahmen sprengen.

Die Diskussion hier im Forum zeigt aber sehr deutlich warum unsere Politik sich so wenig bemüht nachzubessern.... traurig.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: anders, aber immer noch nah am Stammtisch

Antwort von Leena am 11.09.2014, 10:49 Uhr

"Die Diskussion hier im Forum zeigt aber sehr deutlich warum unsere Politik sich so wenig bemüht nachzubessern.... traurig."

Den Satz verstehe ich nicht.

Die Diskussion hier zeigt mir erst einmal, dass es quasi entgegensetzte Positionen gibt, einerseits die emotionale (überspitzt formuliert) "Menschen, die Kinder missbrauchen, sind perverse Schweine und gehören bestraft und weggesperrt"-Fraktion (gerne noch mit den allseits beliebten "jeder Steuerhinterzieher wird mehr bestraft!"-Stammtischparolen), andererseits (ebenfalls überspitzt) diejenigen, die die Sache verfahrensrechtlich betrachten und von den Tatbestandsmerkmalen, der erforderlichen "Gerichtsfestigkeit" der Vorwürfe und letztlich auch dem Grundsatz des "in dubio pro reo" ausgehen.

Was meinst Du denn, warum sich "unsere Politik" sich "so wenig bemühe nachzubessern"?

Wobei ich schon mit dem Begriff "unsere Politik" in diesem Zusammenhang ein Problem habe. "Die Politik" ist nicht "der Gesetzgeber".

Ansonsten forderst Du, "in der Gesellschaft ein Bewusstsein schaffen, dass dies neben Mord eines der schlimmsten Verbrechen überhaupt ist". Ich glaube eigentlich nicht, dass das "Bewusstsein der Gesellschaft" da der springende Punkt ist. Sobald irgendwo ein "Kinderschänder" aus der Haft oder der Sicherungsverwahrung entlassen wird, sind doch immer reichlich Demonstanten da, die sich ganz laut aufbauen und schreien... Für mich hängt es da viel mehr an der Selbstwahrnehmung mancher Täter.

Gestern in der ARD lief abends die Doku "Wieder draußen..." über die Resozialisierung von Menschen nach schweren Straftaten. Der eine Mann, der wegen Vergewaltigung verurteilt worden war vor über 30 Jahren, und mittlerweile nach Sicherungsverwahrung wieder auf freiem Fuß lebt, berichtete dabei über seine Tat mit den Worten "ich hab sie halt als Anhalter mitgenommen und im Auto dann angefangen, mit ihr zu schlafen, und sie ist dann gleich zur Polizei gerannt". Der Mensch hat da für mich etwas ganz Entscheidendes so absolut nicht kapiert - aber das hat doch so gar nichts mit "fehlendem Bewusstsein in der Gesellschaft" zu tun.

Im Übrigen finde ich es auch sehr gut, dass auch bei Mord als "eines der schlimmsten Verbrechen überhaupt" es immer noch ein einigermaßen funktionierendes Rechtssystem hier gibt und eben keine Lynchjustiz, Todesstrafe o.ä.

Jeder Mensch hat seine Menschenwürde - und absolut nichts, was er tut, kann zum Verlust der Menschenwürde führen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Du verwechselst Legislative und Judikative.

Antwort von Lauch1 am 11.09.2014, 12:22 Uhr

Denn Recht sprechen kann man nur auf Grund von Gesetzen. Wenn die Dich stören (weil Dir der Strafrahmen zu gering ist) kannst Du ja politsch tätig werden, Wahlen gewinnen und sie ändern.

Den Richter musst Du aber außen vor lassen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: anders, aber immer noch nah am Stammtisch

Antwort von lotte_1753 am 11.09.2014, 14:00 Uhr

Ich habe nicht viel verglichen. Ich habe nur gesagt, dass man nicht unter dem Deckmäntelchen des Sichauskennens darauf herumreiten sollte, dass der einfache sexuelle Missbrauch "nur" ein Vergehen ist. Angesichts der Bandbreite der möglichen Sachverhalte - einen davon habe ich erwähnt - ist die Einstufung als Vergehen schlicht sachgerecht.

Der Gesetzgeber hat auch reagiert - mit dem schweren sexuellen Missbrauch. Die Verfährungsregel ist eigentlich auch recht lang - und auch vom Gesetzgeber in den letzten Jahren verlängert. Insofern bin ich mir nicht sicher, worauf Du hinaus willst. Mit den ganzen Skandalen hat sich nun wirklich einiges verändert. Willst Du das nicht sehen?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Du verwechselst Legislative und Judikative.

Antwort von lotte_1753 am 11.09.2014, 14:04 Uhr

Sexueller Missbrauch von Kindern wird mit mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

Qualifikationen hierzu nicht unter 2 Jahren bzw nicht unter 5 Jahren.

Der Strafrahmen ist nicht das Problem.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: nur mal- EIN -beispiel...

Antwort von cystus am 11.09.2014, 15:50 Uhr

unser nachbar arbeit in einer starfvollzugsanstallt...

da siztzen so einige für diverse delikte.


u.a. auch welche die sich an kindern vergangen haben....

der eine kommt bald raus... 2,5 jahre ---hat er gesessen hat seine nichte mit 7 jahren vergewaltigt.

ein anderer steuerhintersiehung hohe summe- 9 jahre knast.

wie soll man so etwas verstehen.

das ist keine einzelfall.

und ich finde es einfach eine schade, dass so etwas überhaupt sein kann.
ein mensch ist doch keine sache.

steuern dürfen nie mehr wert sein als ein mensch.

ich finde es erschreckend , dass einige hier es scheinbar ok finden, dass jemand nur mit einer bewährung und therapie und einer entschuldigung beim opfer davon kommt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: nur mal- EIN -beispiel...

Antwort von lotte_1753 am 11.09.2014, 16:17 Uhr

Ist Dein Punkt also, dass Vermögensdelikte nicht mit Freiheitsstrafe belangt werden dürfen? Oder dass bei 4,5 Jahren für den Vergewaltiger es dem Opfer besser geht, oder es weniger Vergewaltigungen gibt? Ein richtiges STrafmass zu finden ist schwierig, schwieriger als der Blödzeitung nachzuplappern.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: nur mal- EIN -beispiel...

Antwort von shinead am 11.09.2014, 16:46 Uhr

Auch hier: Bevor Du nicht die genauen Fakten der beiden Taten kennst, kannst (und darfst Du m.E. auch nicht) die Strafen miteinander vergleichen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: nur mal- EIN -beispiel...

Antwort von Fredda am 11.09.2014, 17:01 Uhr

Es ist auch fraglich, ob die Gesamtsituation sich verbessern würde, wenn der Steuersünder auf freiem Fuß wäre...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: nur mal- EIN -beispiel...

Antwort von Hase67 am 11.09.2014, 17:09 Uhr

Ich knüpfe da mal an, etwas off topic, aber mich wundert dieses Strafmaß in dem Zusammenhang ja schon: 9 (!) Jahre für ein Steuerdelikt? Um welche Summen kann es denn da gegangen sein, wie kommt es dazu, dass eine so hohe Strafe für Steuerhinterziehung verhängt wird? Zweistellige Millionenbeträge? Mehrfacher Wiederholungstäter? Lotte? Leena?

LG

Nicole

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Strafmaß...

Antwort von Leena am 11.09.2014, 17:32 Uhr

Ich habe noch keinen Fall erlebt, in dem jemand wegen Steuerhinterziehung zu 9 Jahren verurteilt worden wäre. Auch wenn es theoretisch bei mehrfacher Steuerhinterziehung denkbar wäre, wenn es um zweistellige Millionenbeträge mit erheblicher krimineller Energie ginge... wobei ja öfters wegen Betrugs und Steuerhinterziehung verurteilt wird und dann insgesamt eine höhere Gesamtfreiheitsstrafe dabei rauskommt.

Die Regel ist das auf jeden Fall absolut NICHT.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: nur mal- EIN -beispiel...

Antwort von Leena am 11.09.2014, 17:34 Uhr

Was meinst Du, wie viele Steuerhinterzieher vergleichsweise ebenfalls "nur mit Bewährung und Therapie und Entschuldigung" davon kommen...

Nein, es wäre ein absoluter Einzelfall, dass jemand wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von 9 Jahren verurteilt wird. Irgendwie fehlen da ein paar inhaltliche, substantielle Informationen...

So vergleichst Du Äpfel mit Birnen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Ist der mutmaßlicher Täter vorbestraft? Ist er geständig?

Antwort von Lauch1 am 11.09.2014, 17:41 Uhr

Das sind alles Punkte, die das volle Strafmaß vermindern.
Wenn man will, dass Eigentumsdelikte weniger streng und Sexualverbrechen strenger bestraft werden, muss man Druck auf die Gesetzgebung ausüben und nicht auf die Justiz.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Weniger strenge Strafe für Eigentumsdelikte..?

Antwort von Leena am 11.09.2014, 18:07 Uhr

Na ja, wenn die armen Rentnerchen mit ihrem kleinen Ersparten von irgendeinem Betrüger vorsätzlich und mit großer krimineller Energie über den Tisch gezogen werden und die schönen Hochglanzprospekte mit den 110% Rendite glauben - dann schreit keiner nach niedrigerer Strafe für Eigentumsdelikte.

Auch die Bild-Zeitung nicht. Auch nicht die Leute mit den guten Stammtischparolen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: nur mal- EIN -beispiel...

Antwort von Fredda am 11.09.2014, 18:24 Uhr

Das MACHT doch die Stammtischgespräche so schön und saftig, dass das Wissen, die Substanz und der Willen, dahinterzusteigen, fehlt. Hetz, hetz, hetz.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: nur mal- EIN -beispiel...

Antwort von shinead am 11.09.2014, 20:56 Uhr

Selbst der Schreiber (Waffenlobbyist) wurde zu "nur" 6 Jahren verurteilt und der hätte eine erhebliche kriminelle Energie bei seiner Einkommensverschleierung an den Rag gelegt UND war uneinsichtig. Google spuckt zu 9 Jahren keinen einzigen Fall aus.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ist der mutmaßlicher Täter vorbestraft? Ist er geständig?

Antwort von cystus am 11.09.2014, 22:44 Uhr

danke----endlich-
genau das ist meine frage..wie macht man das -also wie übt man druck auf die gesetztgebung aus?

wie ist der genaue ansatz etc?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: nur mal- EIN -beispiel...

Antwort von cystus am 11.09.2014, 23:07 Uhr

besonders schweren, gemeinschaftlich begangenen Steuerhinterziehung mit betrug -dazu wiederholungstäter und der gleichen, der mensch saß also schon mal.... und ja so jemand muss auch hinter gittern...

dennoch für mich ist materie nicht vergleichbar mit menschen.

das leid eines vergewaltigten und gequälten kindes ist mit keinem geld betrag zu messen. leben darf nie weniger wert sein als geld.

das bedeutet für mich eher müsste ein kinderschäder länger weg gesperrt (am besten nie merh raus)werden als ein steuerhinterzieher-im allegemeinen.

denn ein schänder richtet ja auch viel für die zukunft an wenn man es so sieht, er schändet, er sorgt dafür das dieses kind evtl ein ewiges trauma mit all seinen folgen behällt,was sich auch nicht selten auf die familie ausweitet...-(kennt ihr familien wo so etwas geschehen ist....-
ich habe sie kennengelernt....-das was ich erlebt dort habe, bzw. was die kinder und familien durchmachen, wünsche ich keinem-)

und das dieses kind womöglich selber diese straftaten später begehen könnte (oder andere delikte, weil es störungen hat etc.für die gesellschaft im grunde untragbar wird, oder auch im knast mal landet.)
,..-damit eine kettenreaktion auslöst.- so wie man es ja schon oft kennt, täter war oft früher selber opfer... und so gehts dann oft weiter.

von einem schänder geht also nicht nur das delikt aus, sondern erst recht die (womöglichen und nicht seltenen) folgen seiner taten.

ein kinder- schäder ist eine weit aus größere gefahren quelle für die gesellschaft als ein steuerhinterzieher.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: nur mal- EIN -beispiel...

Antwort von Strudelteigteilchen am 12.09.2014, 7:51 Uhr

"Im allgemeinen" wird aber ein Kinderschänder auch länger weggesperrt. Das Strafmaß für Steuerhinterziehung lautet "Geldstrafe bis 5 Jahre", das für Kindesmißbrauch lautet "6 Monate bis 10 Jahre".

Was Du scheinbar möchtest ist, daß das höchste Strafmaß für Steuerhinterziehung - auch in schweren Wiederholungsfällen und auch, wenn sie mit anderen Straftaten wie Betrug "kombiniert" wurde - immer noch unter dem Strafmaß für Kindesmißhandlung liegt. Wenn Du es schaffst, mehr als drei Gehirnzellen zu aktivieren, fällt Dir selber auf, wie unsinnig das ist.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: nur mal- EIN -beispiel...

Antwort von Leena am 12.09.2014, 8:44 Uhr

"besonders schweren, gemeinschaftlich begangenen Steuerhinterziehung mit betrug -dazu wiederholungstäter und der gleichen, der mensch saß also schon mal.... und ja so jemand muss auch hinter gittern... dennoch für mich ist materie nicht vergleichbar mit menschen."

Lies Dir doch bitte noch einmal durch, was Du da selber geschrieben hast - besonders schwere, organisierte Steuerhinterziehung MIT Betrug UND Wiederholungstäter, und dafür gab es dann eine Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Jahren. Der Mensch ist also NICHT wegen STEUERHINTERZIEHUNG zu 9 Jahren Haft verurteilt worden, oder?!? Eben.

Hast Du Dir die klassischen, typischen Betrugsfälle in dem Bereich eigentlich mal angeschaut? Traditionell ist das dann der seriöse, solvente Geschäftsmann, natürlich total vertrauenserweckend, und der leiert dann i.d.R. älteren Menschen, die kurz vor der Rente stehen, alle Ersparnisse ihres Lebens aus dem Kreuz, lässt sie Darlehen aufnehmen in utopischer Höhe für ihr kleines Einfamilienhäuschen, nimmt ihnen jede finanzielle Sicherheit, für die sie ihr Leben lang gearbeitet haben - und am Ende stehen sie regelmäßig mit einem Berg von Schulden da, das Häuschen wird zwangsversteigert und die Menschen landen als Sozialfälle irgendwo in einem Altenheim, wenn sie sich nicht - wie es öfters vorkommt, gerade bei Menschen, die bisher in ihrem kleinen Bereich durchaus erfolgreich waren und zeitlebens ihre Familie versorgen konnten - aus Scham umbringen und eine finanziell ruinierte, emotional verstörte alte Witwe hinterlassen. Was meinst Du, wie oft ich genau diese Geschichte schon mitbekommen habe!

Oder meinst Du, das Leid dieser Familien zählt quasi nicht, die alten Leute leiden ja nicht mehr so lange, die sterben ja eh bald..? Nein, natürlich nicht, das wäre schließlich eine mehr als zynische Betrachtungsweise!

Noch einmal - ein "Steuerhinterzieher im allgemeinen" WIRD nicht zu einer Haftstrafe verurteilt, das sind die absoluten Ausnahmefälle!!!

Und ich habe wirklich noch NIE mitbekommen, dass jemand NUR wegen Steuerhinterziehung zu 9 Jahren Haft verurteilt worden wäre. In Deinem Beispiel ja auch nicht, eben.

Du vermischt da Dinge, die so gar nicht zusammen gehören, und bastelst Dir daraus ein Weltbild, was in dem Bereich tatsächlich einfach nicht stimmt!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ist der mutmaßlicher Täter vorbestraft? Ist er geständig?

Antwort von lotte_1753 am 12.09.2014, 8:53 Uhr

Zuhören, nachdenken, argumentieren. Das sind schon mal die ersten drei Schritte.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @lotte Zuhören, nachdenken, argumentieren. Das sind schon mal die ersten drei Schrit

Antwort von cystus am 12.09.2014, 10:16 Uhr

super tipp...

und wohin wendet man sich dann---danach? um also meine frage dann komplett zu beantworten....?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @Lauch...

Antwort von cystus am 12.09.2014, 10:23 Uhr

zitat

"Wenn man will, dass Eigentumsdelikte weniger streng und Sexualverbrechen strenger bestraft werden, muss man Druck auf die Gesetzgebung ausüben und nicht auf die Justiz."

ich danke dir für diesen satz, er bringt genau das zum ausdruck, worum es mir geht und was ich ankreide im dem bereich.

wie kann man aber druck auf die gsetzgebung ausüben? wie funktioniert das?
wie kann man da was verändern?

danke

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: nur mal- EIN -beispiel...

Antwort von shinead am 12.09.2014, 10:35 Uhr

Vielleicht sollten wir mehr Beratungs- und Behandlungszentren für Menschen errichten (von den nicht hinterzogenen Steuergeldern übrigens), die zwar Kinder sexuell anziehend finden, die Pädophilie allerdings behandeln möchten.

Ach nein - halt. Dann läuft die Meute ja Sturm gegen die Ansammlung von Pädophilen...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @Lauch...

Antwort von shinead am 12.09.2014, 10:36 Uhr

Werde politisch aktiv.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @Lauch...

Antwort von cystus am 12.09.2014, 11:01 Uhr

nur so geht das?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @Lauch...

Antwort von Strudelteigteilchen am 12.09.2014, 11:04 Uhr

Wie denn sonst?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: nur mal- EIN -beispiel...

Antwort von cystus am 12.09.2014, 11:27 Uhr

mal ne frage, kann man pädophilie wirklich behandeln? ich glaube nicht wirklich und auch nicht heilen..
denn es ist eine neigung. so wie ich auf männer stehe. würde jemand wollen, dass ich auch fraune stehe...das würde auch nicht funtionieren.-so gut manche frau auch aussieht!

es hat sich mal ein vater (im internet nachzulesen) anonym interviewen lassen.

der gab an wegen seiner neigung auf mädchen sich behandeln zu lassen, nahm medikamente etc.

aber er hatte stehts große angst, sich doch eines tages an seiner kleinen tochter vergehen zu können.
aber zu wissen, dass es einige gibt, die wenigstens versuchen gegen ihr neigung was zu tun ist ein hoffnungschimma.

aber es gibt eben auch die ganz anderen davon....die überhaupt nichts bei sich dagegen tun wollen und ihren trieb ausleben wollen ..und das auf allen ebenen.

auf einer meiner damliegen arbeitstelle, war ein vater , dessen kleine tochter von einem mann vergewaltigt wurde.

er hat den mann versucht niederzustechen ihn auch enrsthaft verletzt.

und sicher, das man nicht sagen darf, der vater hätte keine strafe bekommenbekommen dürfen.

aber fakt ist einfach, das der täter der dem mädchen das angetan hat, weniger stafzeit bekommen hat, als wiederum ihr vater.
und dieser täter sogar zu dehnen gehört, die man hat wieder eher freilassen müssen....der sogar noch geld erhalten hat....war ja groß in den medien.....

unglaublich für mich diese lücken im gesetzt. soetwas darf es nicht geben.

meine bekannte arbeitet im heim für schwererziehbare -
da sind auch viele missbrauchsfälle dabei.

das leid was dahinter steckt wenn einem kind das angetan wird, kann man gar nicht messen.

die taten die es darunter gibt, sind teilweise so abscheulich, das selbst krankenschwestern und pfleger mit anderen darüber reden...weil es einfach über alles begreifbare hinaus geht.

z.b. fälle, wo kinder nicht nur bleibende seelische schädigungen haben sondern massive körperliche.

ich habe in einer einrichtugn gearbeitet, da hatte sich der vater auch an sein kind vergangen.

darmriss, u.a. noch vieles mehr..3 mal ops deswegen...und bleibende schäden in der region.

es geht hier auch gar nicht um lynchjustiz,( wobei wenn man mich fragt ich gerne diese leute von der welt hätte.)...
es geht darum , sich mal über das ausmaß im klaren zu sein.

wenn wir hören kind vergewaltigt , finden das die meisten wohl schlimm....
aber kennen nicht die dahinter stehenen verletzungen und qualen...
denn das wäre ja unertragbar.
und darüber will sich auch keiner eine vorstellung machen oder nur drüber nachdenken.....
lieber alles ausblenden und alles so lassen wie es ist.
lieber täter schützen und unterstützen so kommt es mir vor, und das opfer ....soll /muss an sich arbeiten..und muss irgednwie sehen das es damit lebt...etc.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @Lauch...

Antwort von cystus am 12.09.2014, 11:28 Uhr

deswegen fragte ich ja....

weil ich es nicht wusste.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @Lauch...

Antwort von Strudelteigteilchen am 12.09.2014, 11:34 Uhr

Das finde ich erschreckend.

Wer, dachtest Du denn, macht in Deutschland die Gesetze, wenn nicht die Politiker?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Gerne!

Antwort von cystus am 12.09.2014, 11:38 Uhr

"Ja, sicherlich ist das dem Opfer zugefügte Leid da ein Zumessungskriterium bei der Strafzumessung. Den Teil meinte ich allerdings nicht - ich meinte eigentlich nur, das Leid des Opfers (mit dem so oft argumentiert wird) wird nicht zwangsläufig dadurch kleiner, dass der Täter eine "harte Strafe" bekommt, "weggesperrt" wird o.ä."

nee, das leid wird nicht kleiner vom opfer , aber es wäre dafür gesorgt, das wenn so jemand nie wieder frei kommt, diese eine person , keinem andern kind mehr leid zufügen könnte.
und diesen punkt halte ich für massiv wichtig und entscheident!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @Lauch...

Antwort von cystus am 12.09.2014, 11:41 Uhr

ja, bestimmen die wirklich über alle gesetzte?

die alleine verabschieden das also? wenn ein gesetzt eingeführt wird? achso.

nein , dass nur die politiker das tun, dass wusste ich nicht. das sie damit wirken ja.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @Lauch...

Antwort von shinead am 12.09.2014, 11:51 Uhr



Himmel, so was lernt man in der Mittelstufe und bekommt es regelmäßig in diversen Sendungen präsentiert. Immer dann nämlich, wenn strittige Gesetze verabschiedet werden.
Da gibt es sogar Erklärungen von Logo (Nachrichten des Kinderkanals) zum Thema!

Und bevor man sich für eine Partei entscheidet, sollte man deren Programme intensiv durchlesen. Nur so als Tipp.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @Lauch...

Antwort von cystus am 12.09.2014, 11:53 Uhr

ich dachte halt der oberste gerichtshof hätte damit auch zu tun...

da du dich so gut in allem scheinbar auskennst...welche partei setzt sich für mein anliegen denn ein?
für den tipp wäre ich echt dankbar

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: nur mal- EIN -beispiel...

Antwort von shinead am 12.09.2014, 11:55 Uhr

>>mal ne frage, kann man pädophilie wirklich behandeln? ich glaube nicht wirklich und auch nicht heilen..

Wenn man es nicht versucht, werden wir es nie erfahren. Ist es nicht besser den Betroffenen eine Möglichkeit zu geben? Ich denke schon.

Der Vater in Deinem Beispiel hat keinen Psychologen zu rate gezogen (nach seiner Tat). Schlechter Anwalt? Dafür kann aber m.E. das System nichts.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Prophylaxe...

Antwort von Leena am 12.09.2014, 12:02 Uhr

Du kannst aber niemanden prophylaktisch "wegsperren", oder nur unter extrem engen Bedingungen (Stichwort Sicherungsverwahrung).

Ich bin überzeugt, Du könntest Menschen mit pädophilen Neigungen, die oft selbst dagegen ankämpfen und ankämpfen wollen, wenn Du das als Krankheit annehmen könntest und ohne "moralische Etiketten" (á la "i bah, wie eklig, so ein perverses Schwein"-Gekreische) eine Gesellschaft fördertest, in der Betroffene echte Behandlungsmöglichkeiten erhalten könnten. Natürlich gibt es schon Ansätze, aber das ist noch sehr ausbaufähig, denke ich.

Damit wäre den potentiellen Täter UND den potentiellen Opfer wirklich gedient.

Aber das wurde ja auch unten schon geschrieben...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Nein, natürlich keine Lynchjustiz...

Antwort von Leena am 12.09.2014, 12:11 Uhr

Du forderst ernsthaft, jemanden, der den Vergewaltiger seines Kindes mit einem Messer niedersticht und ernsthaft verletzt, hätte "keine Strafe bekommen dürfen"? Du schreibst, wenn man Dich fragt, hättest Du "diese Leute", die sich an Kinder vergangen haben, "gerne von der Welt", und schreibst in einem Atemzug, es "geht hier auch gar nicht um Lynchjustiz"?!?

Das klingt, als hättest Du am liebsten mit Pappschildern in Lübeck vor dem Gericht gestanden und Freiheit für Marianne Bachmeier gefordert.

Man macht ein Unrecht nicht mit einem anderen Unrecht wieder "gut"!!!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Prophylaxe...

Antwort von cystus am 12.09.2014, 12:16 Uhr

warum sollte man es als krankheit sehen-?

mein cousin der einen ehe mann hat -also schwul ist , ist doch auch nicht krank.-was aber lange so angesehen wurde--sogar versucht wurde zu heilen!

was aber heutzutage immer noch welche meinen , dass schwul sein oder lesbisch sein krankhaft wäre-.


ich bin absolut der meinung das für pädophile, die hilfe suchen mehr getan werden muss, falss das es noch nicht wird.
Prophylaktisch würde ich daher keinen wegsperren wollen, denn nicht jeder pädophile begeht diese straftat.

da hat jeder die wahl.....sich zu enscheiden.suche ich mir hilfe oder lasse ich meinen trieb -meiner neugung den freien lauf.

wer freien lauf lässt, gehört für mich weggesperrt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @Lauch...

Antwort von Leena am 12.09.2014, 12:17 Uhr

An welchen "obersten Gerichtshof" dachtest Du dabei?
Und - was hast Du Dir bisher unter Gewaltenteilung vorgestellt??

Ich geh in mein stilles Kämmerlein und heule mich aus.

Was die Partei betrifft - spontan fiele mir die AfD ein.
Wobei ich glaube gehört zu haben, auch in der NPD wird Zwangssterilisation etc. für "Kinderschänder" gefordert.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @Lauch...

Antwort von Strudelteigteilchen am 12.09.2014, 12:17 Uhr

OH MEIN GOTT!

Meine Kinder wußten in der Grundschule mehr über das Gesetzgebungsverfahren als Du.
Armes Deutschland! Dieses "Ich habe keine Ahnung, aber eine Meinung!" schadet Deutschland deutlich mehr als ein paar Kinderschänder auf Bewährung.

Ich weiß, welche Partei zu Deinem Stammtischgedöns paßt, aber ich halte lieber die Klappe. Für so eine Partei mache ich keine Werbung.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Nein, natürlich keine Lynchjustiz...

Antwort von cystus am 12.09.2014, 12:21 Uhr

du kannst leider nicht richtig lesen...

der vater hätte schon eine strafe bekommen müssen, aber in meinen augen weniger als der täter des kindes.

ich darf doch meine meinug haben-sehe aber ein das sie nicht jeder teilen muss.
du darfst deine gutmensch einstellung gerne haben.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @Lauch...

Antwort von cystus am 12.09.2014, 12:26 Uhr

mach dich lieber nicht über gott lustig

und es ist nicht schlimm nicht alles zu wissen , viel schlimmer sich nicht zu informieren...was ich aber jetzt mal machen kann....-

man lernt nie aus-du auch nicht.-auch wenn du scheinbar glaubst alles zu wissen..
achso gibt es also nur rechtsradikale die sich dafür eisetzen --?!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Prophylaxe...

Antwort von Leena am 12.09.2014, 12:29 Uhr

Und Teile der katholischen Kirche halten Homosexualität auch heute noch früh krankhaft und wollen homosexuelle Menschen "heilen", gibt auch ganz tolle Ärzte, die entsprechende Therapien anbieten, um wieder "normal" zu werden - ja, ich weiß.

Ich denke, man kann seine sexuelle Orientierung, die ganz persönliche Reize etc. nicht in dem Sinne therapieren, dass sich dann die eigene Sexualität tatsächlich ändert. Man kann aber beim Umgang mit der eigenen Sexualität und den eigenen sexuellen Neigungen sehr wohl therapeutisch ansetzen und lernen, das eigene Verhalten so zu kontrollieren, dass es zu keinem sexuellen Übergriff auf Kinder kommt.

Von der Charite in Berlin wurde vor einigen Jahren ein sehr interessantes Projekt angestoßen, das sich ausdrücklich an Menschen mit pädophilen Neigungen wendet und sie dabei unterstützt, eben KEIN Täter zu werden. Vielleicht magst Du Dir diesen Ansatz ja näher anschauen, ich finde ihn sehr interessant:

https://www.kein-taeter-werden.de/

In dem Kontext haben übrigens auch öfters Betroffene berichtet, wie verzweifelt sie nach Hilfe gesucht haben, weil sie merkten, sie sind pädophil und wollen unbedingt keinem Kind irgendetwas antun, in keiner Weise - aber die meisten Therapeuten wollten sie noch nicht einmal behandeln, weil die sie "widerlich" fanden. Pädophile, die sich Hilfe suchen, müssen auch wirklich welche finden können - und daran hapert es leider noch allzu oft.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Nein, natürlich keine Lynchjustiz...

Antwort von Leena am 12.09.2014, 12:37 Uhr

Ich kann nicht richtig lesen? Wie soll ich denn dann Deine Aussage "der Vater hätte keine Strafe bekommen dürfen" sonst verstehen?

Du hattest selbst geschrieben: "auf einer meiner damliegen arbeitstelle, war ein vater , dessen kleine tochter von einem mann vergewaltigt wurde. er hat den mann versucht niederzustechen ihn auch enrsthaft verletzt. und sicher, das man nicht sagen darf, der vater hätte keine strafe bekommenbekommen dürfen."

Wenn Du das anders gemeint hast, hättest Du sauberer formulieren sollen, dann wäre es verständlicher gewesen.

Du forderst, Deine Meinung haben zu dürfen - aber auf mich wirkt es so, als hättest Du Dir Deine Meinung gebildet, ohne die erforderlichen Informationen gesammelt zu haben, und urteilst jetzt, ohne zu wissen, worüber Du urteilst. Und genau das finde ich schlichtweg gefährlich, um nicht zu sagen gemeingefährlich.

Ich bin bestimmt kein Gutmensch - aber vielleicht bin ich ja manchmal ein guter Mensch. :-)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @Lauch...

Antwort von Strudelteigteilchen am 12.09.2014, 12:38 Uhr

Man muß nicht alles wissen - aber sowas ist Grundwissen. Deswegen wird es in der Basisversion schon in der Grundschule gelehrt.

Rechtsradikale oder Islamisten - letztere haben aber m.W. noch keine Partei in Deutschland. Kannst ja eine gründen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @Lauch...

Antwort von Leena am 12.09.2014, 12:42 Uhr

Ich finde es nicht schlimm, wenn mein 8-Jähriger das noch nicht weiß. Aber ich raufe mir schon die Haare, wenn mein 11-Jähriger das teilweise noch nicht wirklich auf die Reihe bekommt.

Sowas ist Basiswissen, und in gewisser Weise finde ich fast, man sollte nicht wählen dürfen, bevor man nicht so ein paar grundlegende Dinge begriffen und verstanden hat. Milionen Fliegen können sich nicht irren...

Keine Ahnung, aber eine Meinung - an dem Punkt bin ich komplett bei STT.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Prophylaxe...

Antwort von cystus am 12.09.2014, 12:50 Uhr

da stimme ich dir absolut zu, man muss helfen, wer hilfe auch wirklich will.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @Lauch...

Antwort von cystus am 12.09.2014, 12:54 Uhr

ich wähle auch nicht-

weil ich mich zuwenig mit der thematik befasse....und auskenne.das stimmt.

aber, da ich ja gerne etwas mit verändern möchte, werde ich mich informieren-

übrigends ich bin oft in mathe sehr gut gewesen-, was meinst du, wie viel erwachsene da im "basis" wissen auch ihre probleme haben, fängt schon beim prozent rechnen an....

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @Lauch...

Antwort von cystus am 12.09.2014, 12:58 Uhr

grundwissen ist so einiges...und doch wissen nicht alle immer alles...

was meinste wie viele z.b. grundrechnen nicht richtig können...prozent etc.
traurig aber war...

also gibt es keine andere partei außer rechtsradikale oder islamisten, die eine veränderung darin beeinflussen wollen?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @Lauch...

Antwort von Leena am 12.09.2014, 13:09 Uhr

Ich werde nie verstehen, wieso man die Möglichkeiten, die man hat, sich in dem Land, in dem man lebt, auch einzubringen, freiwillig nicht nutzt und dann erklärt, man wählt nicht, weil man sich mit der Thematik weder befasst und auskennt. Dafür aber dann meckert, was einem an unserem System nicht gefällt... das ist doch paradox!

Bei der Prozentrechnung will ich Dir ja nicht mal widersprechen. Was meinst Du, wie viele Bewerber schon bei der Aufforderung scheitern, den Rechenweg auf die Frage "ein Pullover kostet im Laden 100 €, der Umsatzsteuersatz liegt bei 19%, wie rechnet man die im Preis enthaltene Umsatzsteuer aus?" richtig darzulegen. *seufz* Wobei ich immer noch glaube, dass ist kein Rechen-Problem, sondern ein Denk-Problem.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Nein, natürlich keine Lynchjustiz...

Antwort von cystus am 12.09.2014, 13:13 Uhr

das habe ich geschrieben:

"und sicher, das man nicht sagen darf, der vater hätte keine strafe bekommen dürfen.

der täter vom mädchen hat weniger stafzeit bekommen hat, als wiederum ihr vater.

das ist für mich nicht verstädlich.

du musst schon die sachen stehen lassen wie ich sie geschrieben habe und nicht einfach wörter die davor stehen weg schneiden"


ich habe sicherlich was die politik betrifft wenig informationen (grundwissen).
abwr ich habe viel gesehen in einrichtungen und kenne 2 opfer und ihre familien und wie es ihnen geht obwohl schon jahre vergangen sind ---das wünsche ich dir oder deiner familie nie.....

um ein guter mensch zu sein, darf man nicht nur eine seite sehen und vor allem keinen verurteilen, der nicht allwissend ist!-selsbt wenn ihm grundwissen fehlt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @Lauch...

Antwort von Strudelteigteilchen am 12.09.2014, 13:29 Uhr

Daß es Menschen gibt, die an anderer Stelle keine Ahnung haben, ist zwar traurig aber keine Entschuldigung.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Nein, natürlich keine Lynchjustiz...

Antwort von Leena am 12.09.2014, 13:32 Uhr

"und sicher, das man nicht sagen darf, der vater hätte keine strafe bekommen dürfen"

Das "man darf nicht sagen" ist allerdings eine recht gängige Formulierung, wenn man eigentlich meint "es ist nicht politisch korrekt, aber ich bin der Meinung, dass...".

Es ist einfach ein Unterschied, ob man schreibt "man darf nicht sagen, der Vater hätte keine Strafe bekommen dürfen" oder ob man schreibt "man kann nicht sagen, der Vater hätte keine Strafe bekommen dürfen". Wenn man ersteres schreibt und letzteres meint, dann kann das zumindest zu Missverständnissen führen.

Im Übrigen verurteile ich Dich keineswegs. Ich halte auch niemanden für allwissend. Aber ich verurteile die Handlungsweise (!), ohne hinreichendes Grundwissen auf einer offenbar vorgefertigten Meinung zu bestehen, weil ich das erstens für eine dumme Handlungsweise und zweitens auch für gefährlich halte. Das impliziert übrigens nicht, dass ich Menschen, die in manchen Bereichen so handeln, deshalb für dumm halten und verurteilen würde - nur um weiteren Missverständnissen vorzubeugen! :-)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @Lauch...

Antwort von cystus am 12.09.2014, 13:36 Uhr

ich habe früher gewählt..aber mich eben nicht richtig befasst und außerdem..wenn ich mal was glaubte änderte sich nie was...oder es wurde sogar etwas ganz anders gemacht als vom politiker erzählt wurde.

aber kenne so viele die sagen sie wählen immer...aber doch unzufrieden sind und langsam selber sagen warum noch wählen..wie kommt denn das?

und du hast recht ich mecker und deswegen muss ich mich mal damit richtig befassen....da gebe ich dir 100% recht.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @Lauch...

Antwort von cystus am 12.09.2014, 13:37 Uhr

wo für denn auch?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Nein, natürlich keine Lynchjustiz...

Antwort von cystus am 12.09.2014, 14:13 Uhr

klar führen leider oft worte zu missverständinssen..

kommunikation ist eh nicht einfach, vor allem wenn man nicht direkt nachfragen oder sich erklären kann...

ich meinte jedenfalls , dass der vater natürlich ein strafe bekommen musste....
aber ich denke du weißt jetzt wie ichs meine!?!


nun ja um zu sagen , dass die bisherigen urteile die ich kenne von tätern nicht als angemessen finde, brauch ich kein grundwissen.

den das gesetzt hat es demnach ja so geregelt, welches ich da aber dann für unangemessen halte.
ich stimme dir zu das sicherlich nicht alle steuerhinterzieher
schlimmer bestraft werden als kinderschäder( da muss ich mich korriegieren)...aber es gibt fälle, da bekommt manch steuerhinterzieher doch mehr...auferlegt.

ein ehemaliger arbeitskollege meines mannes hat das getan....
die summe war nicht zu hoch.-wobei manche da auch sagen werden wohl hoch.
aber 150 000 finde ich bei weiten gering als manch anderer hinterzieht.

jedenfalls musste er strafe zahlen...und bekommt 2 jahre bewährung.

der ex- freund einer freundin von mir hat seine nichte sexuell missbraucht ..

(kein geschlechtsverkehr vollzogen)

auflage-er musste umziehen, bewärung und bekamm therapie...

tja...aber vielleicht macht er es wieder oder noch schlimmer....

er wird ja nicht mehr kontrolliert....
für mich kein maß der richtigen bestrafung....

zur zeit läuft in den medien wieder zu lesen in hannover und auch in bielefeld /umgebung wieder täter rum die kinder missbrauchen wollen../haben.polizei sucht... nach augenzeugen etc.

wie gesagt ich bin absolut dafür, dass man menschen die diese neigung haben und dagegen ernshaft was tun wollen, jeglich eunterstützung und hilfe gibt.

aber die, die es tun, die die wahl treffen zu schänden, gehören für mich weggesperrt.
und vor allem tut man es nicht, wer übernimmt die konsequenz , wenn so ein täter wieder das tut?

wird das opfer vom stadt dann entschädigt mit einer summe x nach dem motto der täter hätte man doch nciht laufen lassen dürfen usw?

glaube ich nicht, und slebst, was würde es auch bringen...

das opfer, bleibt stehts opfer....und es hat keine wahl....nicht vorher und nicht später....

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @Lauch...

Antwort von shinead am 12.09.2014, 14:21 Uhr

Für Menschen die keine Grundrechenarten beherrschen wird es auch erst peinlich, wenn sie sich darüber beschweren würden, dass die Kinder heutzutage eben diese Grundkenntnisse nicht mehr richtig lernen würden.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Ich werde mich hüten...

Antwort von shinead am 12.09.2014, 14:24 Uhr

... Dir entsprechende Tipps zu geben! Zum einen kenne ich die Programme der "üblichen Verdächtigen" nicht genau genug, zum anderen denke ich, dass man eine solche Entscheidung niemals aufgrund von Empfehlungen, sondern ausschließlich aufgrund genauer eigener Recherche treffen sollte.

Du solltest Dich also durch die Programme der verschiedenen Parteien lesen. Die bekommst Du kostenfrei zugeschickt oder kannst sie (meist) auch im Internet herunter laden.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Nein, natürlich keine Lynchjustiz...

Antwort von shinead am 12.09.2014, 14:59 Uhr

Vorab: es heißt Gesetz, nicht gesetzt - das kommt von sitzen.

Der Täter bekommt eine Therapie, damit er NIE wieder ein Kind sexuell missbraucht (und sich dann ggf. sogar steigert und den Geschlechtsverkehr vollzieht). Ist das nicht wesentlich sinnvoller für alle potentiell nachfolgenden Opfer als ihn für 2/4/6 Jahre in den Knast zu stecken, wo er dann mit Druck in den Lenden und jahrelanger Phantasiepflege wieder raus kommt?

Die Rechtsprechung bestraft die Tat, sie ist nicht dazu da, das Opfer zu rächen und genau das forderst Du.
Da wären wir dann eher bei der Ethik der Scharia als dem dt. Rechtssystem und sofern wir hier in unserem Land einmal die Rache walten lassen, wandere ich stante pede aus. Hand abhacken für Diebstahl finde ich nämlich ziemlich daneben.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Nein, natürlich keine Lynchjustiz...

Antwort von Leena am 12.09.2014, 15:03 Uhr

Hast Du nur ein einziges Urteil von denen gelesen, die Du jetzt als "unangemessen" kritisierst?

Falls nicht - es IST nun mal nicht dasselbe, ob jemand wegen Steuerhinterziehung zu 9 Jahren Haft verurteilt wird oder ob jemand als Wiederholungstäter wegen Betrugs und Steuerhinterziehung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Jahren verurteilt wird. Das sind einfach eklatante Unterschiede, aber wenn man sie in einen Topf wirft, KANN einfach nichts Gescheites dabei herauskommen!

Genau das meinte ich mit "fehlender Information"...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @lotte Zuhören, nachdenken, argumentieren. Das sind schon mal die ersten drei Schrit

Antwort von Lauch1 am 12.09.2014, 17:09 Uhr

Du kannst Dich an eine bestehende Partei wenden und dort aktiv mitarbeiten. Oder alternativ eine eigene Partei gründen und Dich wählen lassen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @lotte Zuhören, nachdenken, argumentieren. Das sind schon mal die ersten drei Schrit

Antwort von Lauch1 am 12.09.2014, 17:19 Uhr

Am Besten wendest Du Dich an eine Opferorganisation und nennst dort Dein Anliegen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @Lauch...

Antwort von Lauch1 am 12.09.2014, 17:58 Uhr

Ich bin keine Deutsche und mache somit hier für niemanden Werbung!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @lotte Zuhören, nachdenken, argumentieren. Das sind schon mal die ersten drei Schrit

Antwort von cystus am 12.09.2014, 23:56 Uhr

danke für deine beiträge

sie bringen mich wirklich gut weiter. und geben mir antworten.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.