Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von lotte_1753 am 11.09.2014, 16:17 Uhr

nur mal- EIN -beispiel...

Ist Dein Punkt also, dass Vermögensdelikte nicht mit Freiheitsstrafe belangt werden dürfen? Oder dass bei 4,5 Jahren für den Vergewaltiger es dem Opfer besser geht, oder es weniger Vergewaltigungen gibt? Ein richtiges STrafmass zu finden ist schwierig, schwieriger als der Blödzeitung nachzuplappern.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.