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Geschrieben von Andrealine am 17.01.2005, 13:17 Uhr

Re:Gendatenbank - die daten werden wie folgt gespeichert...

Hallo Marit,
ich kann Dir vielleicht einige "Sorgen" nehmen. Der genet. Fingerabdruck wird nur vorgenommen, wenn eine schwerwiegende Strafttat vorliegt und nur bei Verurteilung in der DAtenbank für 2 Jahre gespeichert. Bei fallbezogenen Speichelproben, z.B. ein ganzes Dorf gibt Proben ab wg. eines bestimmten Mordes, werden diese Proben nicht in der Datenbank gespeichert, sondern die Daten müssen vernichtet werden. Der Mörder von Mosi hat seinen genet. Fingerabdruck freiwillig abgegeben, er hätte aber richterlich angeordnet werden können, da er als Vergewaltiger und weg. schwerer Körperverletzung bereits aktenkundig und auch wohl verurteilt ist.
Es ist also nicht so, dass von jedermann der genet. Fingerabdruck genommen werden kann. Die Datei enthält rund 300.000 Einträge.
Die Politiker von CDU/CSU insbes. bayr. Innenminister Beckstein möchten aber gerne, dass jedes Mal wenn jemand erkennungsdienstlich behandelt wird (also Fingerabdruck genommen wird) auch der genet. Fingerabdruck dokumentiert wird. Das bedeutet, dass jeder der wie auch immer mal bei der Polizei landet, in die Gendatenbank aufgenommen wird. Und da werden nach meiner Ansicht Bürgerrechte verletzt.

Hoffe, ich konnte aufklären, habe aber nicht alle Antworten auf dein posting gelesen
Andrea

 
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