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Geschrieben von Schwoba-Papa am 17.01.2005, 12:08 Uhr

Das ist zu einfach

zu sagen : Wer sich nix zu schulden kommen läßt, braucht auch keine Bedenken zu haben.
Stricken wir mal einen Fall :
Ich bin in Urlaub in Spanien und lerne Dich am Strand kennen. Weil ich so smart und hübsch bin landen wir abends in der Kiste (natürlich hypothetisch). Nachdem wir Spaß hatten gehe ich zurück ins Hotel, Du noch in die Stadt. Auf dem Weg dorthin erschlägt dich Pepe. Wie soll ich nun beweisen das ich dich nicht vergewaltigt und danach erschlagen habe ?

Oder (wie Marit schon bemerkte) ich schlag dich tot und lasse am Tatort Haare von Pepe (der mal wg. Sex. Nötigung angeklagt war) zurück.

Wir als Bürger sollte da etwas mehr Aufklärung bekommen, was und wie diese Überführung mittels DNA bedeutet und funktioniert und ein Mißbrauch muss ausgeschlossen werden.

Wie heißt das Sprichwort : Eine Schwalbe macht noch keinen Sommer. So ist es wohl auch mit der Überführung mittels DNA.

Grüßle

 
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