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Geschrieben von marit am 17.01.2005, 12:15 Uhr

Re:

Er war aber nicht wegen der Verbrechen vorbestraft, wegen der er seine Daten abgegeben hat. Ich könnte mich allenfalls damit abfinden, daß man sein Recht auf die Verfügung über seine biometrischen Daten verliert, wenn man einmal eines Kapitalverbrechens überführt wurde. In diesem Fall wäre man eben den Rest seines Lebens nur "auf Bewährung" wieder draußen. Finde ich zwar auch nicht vollkommen korrekt, sowas würde ich aber mitmachen. Aber schonmal grundsätzlich irgendwo eingescannt zu werden finde ich aus oben genannten Gründen wirklich problematisch. Das hat für mich auch die Konsequenz, daß ich nirgends eine Speicehlprobe abgeben würde, wenn mir nicht garantiert würde, daß die Daten hinterher vernichtet werden. Stell dir mal vor, jemand bringt jemanden auf einer öffentlichen Toilette um. Der muß sich doch nur vorher aus einer anderen Toiltette oder einem Fitneßcenter oder so eine Handvoll benutzte Papierhandtücher besorgt haben und sie am Tatort wieder wegwerfen. Und schon sind deine Daten mitten in einer Mordermittlung, die Polizei kann an deinem Arbeitsplatz vorfahren, dich verhören. Wenn du zufällig gerade einen Urlaub gebucht hast, kann sie dich wegen Fluchtgefahr erstmal festsetzen usw.

 
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