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Geschrieben von Benedikte am 21.11.2017, 21:06 Uhr

nicht immer

also, ich finde es auch zu simpel gestrickt

erstmal- der Güterstand entscheidet doch über die Erebrei. Und hier gehen alle automatisch vom gesetzlichen Güterstand aus. Der müßte aber erstmal festgestellt werden.

Dann- Einsetin hat doch drei Brüder, oder? Ud auch wenn sie mit zweien zerstritten ist, reicht das doch nicht, die vom Erbe auszuschliessen. Es kann natürlich sein, dass sie nichts erben, vielleicht gab es vorher mal einen Erbverszichtsvertrag mit den beiden- aber nach dem, was sie gesagt hat, kann man das nicht positiv feststellen

Dann- aus dem Bauch heraus- würde ich auch drüber bnnachdenken, ob dieser Fonds wie ein Haus zur gesamten Hand vererbt word- also der Erbengemeinschaft gehört alles und die muss die Auseinandersetzung betreiben- oder ob es wirklich so simpel geht, dass der verkauft wird und in einem bestimmten verhältnis verteilt.

Überhaupt- müssen die sich nicht erstmal einig werden, zu verkaufen? Was passiert, wenn einige die Fonds halten wollen in der Hoffnung auf mehr, andere verkaufen?

von daher würde ich mich-HIER- decaflowfat anschließen- so einfach ist das nicht und die ursprünglichen angaben definitiv nicht ausreichend

viel Spass

 
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