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Geschrieben von DK-Ursel am 21.11.2017, 14:14 Uhr

Ist zwar kein Beweis,d en Du gegenüber

Deinem Bruder vorlegen kannst, aber bei meinem Bruder und mir war es nach dem Tod meines Vaters ebenso:
Mutter die Hälfte, wir 2 Kinder je 1 Viertel.
Dito bei anderen Erbfällen.

Gruß Ursel, DK

 
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