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von DecafLofat  am 21.11.2017, 15:57 Uhr

ich bin überrascht

dass es für euch alle "so klar" ist...
nein, das ist es nämlich nicht. solche fälle hatte ich (bei nicht ausdrücklich verfügtem bezugsrecht) häufig in der arbeit...
normalerweise erben die erben zu "gesamter hand" - die aufteilung im innenverhältnis untereinander müsst ihr dann im zweifel austarieren. und dabei kann es zu bösen streiterein kommen, alles schon erlebt. beruflich wie privat.
wurde ein erbschein erstellt? denn wenn ja, dann könntet ihr entsprechend der erbteile im erbschein aufteilen. bzw diesen bei der fondsgesellschaft vorlegen als nachweis dass sie entsprechend der erbscheinanteile mit schuldbefreiender wirkung an euch auszahlen können - und zwar am besten direkt jeder seinen anteil.

aber so "automatisch" ehefrau eine hälfte, kinder je ein viertel - nein. da muss ich euch enttäuschen, so einfach ist das nicht.

 
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