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Geschrieben von kanja am 21.11.2017, 19:59 Uhr

Aber wenn es kein Testament gibt, dann gilt doch die gesetzliche Erbfolge, oder?

Das war hier auch so, nach dem Tod meiner Schwiegermutter. Schreiben vom Amtsgericht.

Die Aufteilung war tatsächlich auch so, der Ehemann eine Hälfte, die andere Hälfte wurde unter den Kindern bzw Enkeln aufgeteilt. Mein Mann bekam ein achtel.

 
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