Geschrieben von Einstein-Mama am 21.11.2017, 14:11 Uhr |
Unerwarteter Geldsegen! Frage dazu!
Ich habe eben ein Schreiben bekommen, dass die geerbten Fonds meines Vaters nun endlich ausbezahlt werden können.
Nun sind wir eine Erbengemeinschaft, bestehend aus der Witwe und wir zwei Kinder.
Bedeutet das, dass jeder ein Drittel bekommt, oder die Ehefrau die Hälfte und wir je ein Viertel?
Mir war als stünde der Witwe immer die Hälfte zu, mein Bruder meint jeder ein Drittel.Wer hat recht?
Re: Unerwarteter Geldsegen! Frage dazu!
Antwort von Fru am 21.11.2017, 14:12 Uhr
Wie du sagst
Re: Unerwarteter Geldsegen! Frage dazu!
Antwort von DK-Ursel am 21.11.2017, 14:13 Uhr
Hej!
Du hast Recht.
Die Witwe bekommt die Hälfte, die andere Hälfte erben die Kinder.
bei Euch wird das also für deinen Bruder und Dich je 1/4.
Glückwunsch, kann man vor Weihnachten ja brauchen!
Auch wenn der Anlaß traurig ist.
Gruß Ursel, DK
Ist zwar kein Beweis,d en Du gegenüber
Antwort von DK-Ursel am 21.11.2017, 14:14 Uhr
Deinem Bruder vorlegen kannst, aber bei meinem Bruder und mir war es nach dem Tod meines Vaters ebenso:
Mutter die Hälfte, wir 2 Kinder je 1 Viertel.
Dito bei anderen Erbfällen.
Gruß Ursel, DK
Re: Unerwarteter Geldsegen! Frage dazu!
Antwort von lilly1211 am 21.11.2017, 14:40 Uhr
Wenn es kein Testament gab dann Ehefrau die Hälfte und Kinder die andere Hälfte.
Aber Vorsicht: Waren es die Fonds nur des Vaters? Oder haben die schon vor dem Tod zur Hälfte der Frau gehört? Dann nämlich würde ja nur die Hälfte davon überhaupt vererbt werden....
Re: Ist zwar kein Beweis,d en Du gegenüber
Antwort von Einstein-Mama am 21.11.2017, 14:47 Uhr
Nee, mein Bruder braucht keinen Beweis, der vertraut mir schon.
Ich hab mich ja vor 10 Jahren gekümmert, dass wir überhaupt was bekommen, er war nur der, der das Geld dankend entgegennahm!
Ja, der Anlass ist traurig, schade dass er von seinem (verlorenen) Geld nichts mehr sehen wird. Er hat damals (unter Druck der Ehefrau) sein komplettes Vermögen in diese Schrottaktien gesteckt, weil der Bruder der Ehefrau damit sein Geld verdiente.
Ich kann mich noch lebhaft erinnern, als er am nächsten Tag davon zurücktreten wollte und die Gattin einen Anfall bekam und mit üblen Sachen drohte.
Jetzt wurde wohl endlich das ganze Ding aufgelöst, genug Opfer gab es ja!
Re: Unerwarteter Geldsegen! Frage dazu!
Antwort von Einstein-Mama am 21.11.2017, 14:55 Uhr
Ein Teil gehörte ihr (er hat ihn aber bezahlt, was aber leider nicht relevant ist) und einer gehörte meinem Vater bzw eben jetzt der Erbengemeinschaft.
Er hat damals ja noch Geld aufgenommen und den Kredit über eine LV abgesichert, für diesen Sch..., sie hat mir einen Tag nach seinem Ableben dann erzählt, dass er hochverschuldet ist und sie besser das Erbe alleine annimmt, bzw wir ausschlagen sollten, wenn wir keine Schulden erben wollen.
Und da ich ja nicht total verblödet bin, hab ich das Erbe damals eben doch angenommen, mit dem Hinweis, sie ja jetzt mit den Schulden nicht alleine lassen zu wollen.
Aus dem Fond haben wir dann zuverlässig jährlich um die 100€ ausbezahlt bekommen. Der Kaufpreis belief sich glaub ich über 30.000€, ein absoluter Witz war das.
Was jetzt ausbezahlt wird, nennt sich "Akontozahlung", was auch immer das heißt.
Jedenfalls wird (laut Schreiben) die Restsumme in Ca 5 Jahren ausbezahlt.
Ich hab das Ganze nie gerafft, freu mich aber über das unerwartete Geld!
Re: Unerwarteter Geldsegen! Frage dazu!
Antwort von lilly1211 am 21.11.2017, 15:44 Uhr
Klingt irgendwie unseriös...
Bekommt ihr nun das raus was er damals einbezahlt hat oder ist noch Geld "verschwunden"?
ich bin überrascht
Antwort von DecafLofat am 21.11.2017, 15:57 Uhr
dass es für euch alle "so klar" ist...
nein, das ist es nämlich nicht. solche fälle hatte ich (bei nicht ausdrücklich verfügtem bezugsrecht) häufig in der arbeit...
normalerweise erben die erben zu "gesamter hand" - die aufteilung im innenverhältnis untereinander müsst ihr dann im zweifel austarieren. und dabei kann es zu bösen streiterein kommen, alles schon erlebt. beruflich wie privat.
wurde ein erbschein erstellt? denn wenn ja, dann könntet ihr entsprechend der erbteile im erbschein aufteilen. bzw diesen bei der fondsgesellschaft vorlegen als nachweis dass sie entsprechend der erbscheinanteile mit schuldbefreiender wirkung an euch auszahlen können - und zwar am besten direkt jeder seinen anteil.
aber so "automatisch" ehefrau eine hälfte, kinder je ein viertel - nein. da muss ich euch enttäuschen, so einfach ist das nicht.
Aber wenn es kein Testament gibt, dann gilt doch die gesetzliche Erbfolge, oder?
Antwort von Sille74 am 21.11.2017, 16:24 Uhr
Da haben wir zunächst mal den $ 1931 BGB, wonach der Ehegatte zu 1/4 Erbe wird neben Erben der 1. Ordnung (also z.B. den Kindern) und dann ist aber noch der $ 1371 BGB zu beachten, wonach sich der Erbteil um 1/4 erhöht, wenn die Eheleute in gesetzlichem Güterstand (Zugewinngemeonschaft) gelebt haben. Also im Ergebnis tatsächloch: Ehefrau 1/2, Kinder je 1/4.Ich finde, dass das eigentlich recht eindeutig geregelt ist (in der Theorie). Wo loegen denn da in der Praxis die Schwierigkeiten?
Re: Aber wenn es kein Testament gibt, dann gilt doch die gesetzliche Erbfolge, oder?
Antwort von Steffi528 am 21.11.2017, 16:37 Uhr
So habe ich es auch mal vor Ewigkeiten gelernt.
Re: Aber wenn es kein Testament gibt, dann gilt doch die gesetzliche Erbfolge, oder?
Antwort von Maxikid am 21.11.2017, 16:42 Uhr
Die Aufreilung kam ganz einfach vom Gericht. Da kam gar kein Streit auf. Wir mussten selber gar nichts aufteilen...
Re: Unerwarteter Geldsegen! Frage dazu!
Antwort von Einstein-Mama am 21.11.2017, 17:29 Uhr
Nee! Das war mit ordentlich Verlust!
Hieß GVV Immobilienfonds und hat glaub ich so ziemlich viele in den Ruin getrieben.
Ich hab das nur am Rande mitbekommen, als es schon zu spät war.
Und & decaf: Erbschein liegt denen schon seit über 10 Jahren vor und da ich eh nie mehr damit gerechnet habe, bin ich mit dem Viertel auch zufrieden. Die Witwe ist depressiv, ich muss und will mit ihr gar nicht streiten, ich bin froh wenn ich sie nicht mehr sehen muss und ihre Depression gönne ich ihr, die kann auch kein Geld der Welt heilen!
Wahrscheinlich ist ihr aufgefallen, dass mein Vater eben doch kein lästiger Depp war...
Re: Aber wenn es kein Testament gibt, dann gilt doch die gesetzliche Erbfolge, oder?
Antwort von kanja am 21.11.2017, 19:59 Uhr
Das war hier auch so, nach dem Tod meiner Schwiegermutter. Schreiben vom Amtsgericht.
Die Aufteilung war tatsächlich auch so, der Ehemann eine Hälfte, die andere Hälfte wurde unter den Kindern bzw Enkeln aufgeteilt. Mein Mann bekam ein achtel.
nicht immer
Antwort von Benedikte am 21.11.2017, 21:06 Uhr
also, ich finde es auch zu simpel gestrickt
erstmal- der Güterstand entscheidet doch über die Erebrei. Und hier gehen alle automatisch vom gesetzlichen Güterstand aus. Der müßte aber erstmal festgestellt werden.
Dann- Einsetin hat doch drei Brüder, oder? Ud auch wenn sie mit zweien zerstritten ist, reicht das doch nicht, die vom Erbe auszuschliessen. Es kann natürlich sein, dass sie nichts erben, vielleicht gab es vorher mal einen Erbverszichtsvertrag mit den beiden- aber nach dem, was sie gesagt hat, kann man das nicht positiv feststellen
Dann- aus dem Bauch heraus- würde ich auch drüber bnnachdenken, ob dieser Fonds wie ein Haus zur gesamten Hand vererbt word- also der Erbengemeinschaft gehört alles und die muss die Auseinandersetzung betreiben- oder ob es wirklich so simpel geht, dass der verkauft wird und in einem bestimmten verhältnis verteilt.
Überhaupt- müssen die sich nicht erstmal einig werden, zu verkaufen? Was passiert, wenn einige die Fonds halten wollen in der Hoffnung auf mehr, andere verkaufen?
von daher würde ich mich-HIER- decaflowfat anschließen- so einfach ist das nicht und die ursprünglichen angaben definitiv nicht ausreichend
viel Spass
Re: nicht immer
Antwort von Einstein-Mama am 21.11.2017, 21:17 Uhr
Das ist sehr einfach, die zwei anderen Brüder haben einen anderen Vater, womit sie vom Erbe schon mal komplett ausgeschlossen sind. Das gesamte Gebäude wurde endlich veräußert, das heisst alle Gesellschafter bekommen ihre Anteile ausbezahlt.
Mein Vater hatte kein Testament und keinen Ehevertrag.
Re: Aber wenn es kein Testament gibt, dann gilt doch die gesetzliche Erbfolge, oder?
Antwort von DecafLofat am 21.11.2017, 21:34 Uhr
hm. kann man so nicht immer sagen, jeder fall ist einfach einzeln zu betrachten. ich würde zumindest an einis stelle das geld noch nicht in naher zukunft schon verplanen. das kann sich ziehen. und falls es gar nicht geklärt werden kann, eindeutig, dann wird u U beim nachlassgericht hinterlegt, damit die anspruchsteller dort vorsprechen. geht aber nur wenn für den dienstleister (bank/versicherung/fondsgesellschaft) die anspruchsberechtigung nicht eindeutig ermittelbar ist.
es hat schon einen grund dass es fachwirtsstudiengänge im kaufmännischen bereicht gibt, nicht jeder fall ist 'eindeutig' rechtsfest mittels BGB vom laien selbst zu klären... (solche kunden waren mir immer die... räusper... allerliebsten...)
Re: Aber wenn es kein Testament gibt, dann gilt doch die gesetzliche Erbfolge, oder?
Antwort von Einstein-Mama am 21.11.2017, 21:52 Uhr
Nee, das Geld würde ich eh gerne bis zum Frühjahr bunkern und davon endlich meine Terrasse machen lassen. Ich bin doch genügsam und hab diesen Monat schon alle Schreckensrechnungen beglichen ( Auto musste zur Reparatur, Heizöl erworben und die Heizung dazu zog Luft und musste ebenso repariert werden, ein Kind wurde erwachsen und bekam ein etwas großzügigeres Geschenk).
Und, die Witwe bekommt immer die Post von dem Fondsgedöns und schickt uns seit 10 Jahren zuverlässig alle Geschäftsberichte und hat bisher die Auszahlungen (viel wars ja nie) immer pünktlich überwiesen. Ich glaub nicht, dass die nochmal versucht uns über den Tisch zu ziehen.
Re: Aber wenn es kein Testament gibt, dann gilt doch die gesetzliche Erbfolge, oder?
Antwort von Sille74 am 22.11.2017, 7:54 Uhr
Nicht jeder, der sich hier äußert, ist (kompletter) Laie, wenn auch vielleicht nicht Speziaist ... Juristen rollenjedenfalls gerne mal (zu Recht) die Augen, wenn Fachwirte meinen, ihnen auf ihrem Gebiet etwas erklären zu müssen ...
Worin lönnten denn jetzt in Einis Fall die Schwierigkeiten liegen, vorausgesettt ihre Angaben stimmen?
Re: Aber wenn es kein Testament gibt, dann gilt doch die gesetzliche Erbfolge, oder?
Antwort von Einstein-Mama am 22.11.2017, 8:14 Uhr
Sille, die ganzen Formalitäten wurden ja schon vor über 10 Jahren geklärt, also der Güterstand etc.
Mir persönlich war nur nicht mehr ganz eindeutig wie das mit der Verteilung des Erbes war.
Also, Erbschein ist da und die Fonds wurden bereits vor Jahren umgeschrieben auf die Erbengemeinschaft.
Was mir nicht so ganz eindeutig war, ob er nun zwei Anteile für sich hatte, oder eben je Anteil pro Ehegatte und ob der Anteil, der auf die Erbengemeinschaft geschrieben wurde und uns zu dritt gehört, so aufgeteilt wird, wie von mir behauptet.
Das andere Erbe (Barvermögen und der Erlös vom Wohnmobil) wurde eben exakt so aufgeteilt, dass sie die Hälfte bekam und wir je ein Viertel.
Für das Erbe wurde auch ein Konto errichtet damals, das besteht immer noch und darauf wird die Summe nun auch überwiesen.
Das Schlimme ist, ich musste gestern den Erbschaftsordner rausholen und den ganzen Mist nochmal lesen, was mich irgendwie 10 Jahre zurückgeworfen hat.
Nicht schön :(
Re: nicht immer
Antwort von Sille74 am 22.11.2017, 8:20 Uhr
Na ja, klar, wenn man davon ausgeht, dass die Angaben nicht stimmen, dann ist es selbstverständlich anders ...
Wenn es neben der Witwa 4 Erben gäbe, sähe es NATÜRLUCH anders aus ...
Der gesetzliche Güterstand ist als solcher eben der Normalfall. Ich glaube mal gelesen zu haben, dass über 90% der Eheleute in diesem leben. Ich denke, in dem Stadium, in dem sich die Erbsache befindet, ist das geklärt und Eini hätte es dazu geschrieben, wenn dem nicht so wäre ...
Es wird übrigens immer "zur gesamten Hand" vererbt ($$ 1922, 2032 BGB), also nicht nur Häuser, Fonds etc., sondern auch Bargeld. Entsprechend Einis Besxhreibung/Formulierunge gehe davon aus, dass wir im Stadium der Auseinanderserzung sind ind sich die Erben über die Auszahlung des Fonds einig sind
Re: Aber wenn es kein Testament gibt, dann gilt doch die gesetzliche Erbfolge, oder?
Antwort von Sille74 am 22.11.2017, 8:26 Uhr
O je, wirklich nicht schön.
Aber wenn alle Formalitäten und Tatsachenfragen geklärt sind (davpn bin ich ja ausgegangen), dann läuft's jetzt bestimmt und ist kein großer Act mehr ... Denn dann ist es wirklich nicht mehr schwierig ...
Genieße einfach den Geldsegen so lange Zeit nach dem Todesfall!
Re: nicht immer
Antwort von Einstein-Mama am 22.11.2017, 8:37 Uhr
Die Witwe hat noch eine Tochter, die aber auch einen anderen Vater hat.
Um das Ganze jetzt richtig kompliziert zu machen, sie hat den gleichen Vater wie meine zwei Halbbrüder und fragt bitte nicht, WIE lange mich das als Kind total verwirrt hat!
Meine Brüder haben das erst durch mich im Jugendalter erfahren, also dass sie neben mir noch eine weitere Schwester haben. Die kennen sich bis heute nicht.
Aus diesem Grund war mir immer wichtig, dass ich, egal wie viele Kinder ich bekomme, nur EINEN biologischen Vater für sie möchte ;)
Re: nicht immer
Antwort von Sille74 am 22.11.2017, 8:54 Uhr
Uiuiui ;-))
Das glaube ich, dass Euch Kinder das verwirrt hat ... Aber auf die Erbsache jetzt hat das ja zum Glück keinen Einfluss ...
ich vermelde
Antwort von Einstein-Mama am 22.11.2017, 12:39 Uhr
Den Zahlungseingang von einem Viertel!
Das ging aber schnell!
Re: ich vermelde
Antwort von Steffi528 am 22.11.2017, 13:02 Uhr
Und dabei ist erst nächsten Monat Weihnachten ;-)
Ja, das ging echt schnell.
Na also!
Antwort von Sille74 am 22.11.2017, 13:20 Uhr
Hat ja wie am Schnürchen geklappt!
Re: ich vermelde
Antwort von Leena am 22.11.2017, 17:19 Uhr
Wow - na dann, Gratulation zum unverhofften Geldsegen - und viel Spaß mit der neuen Terrasse!
Re: Unerwarteter Geldsegen! Frage dazu!
Antwort von ohno am 22.11.2017, 18:48 Uhr
Gem. gesetzlicher Erbfolge 1/2 seine Witwe, die andere Hälfte die Kinder, also Dein Bruder und Du je 1/4. Wenn kein Testament vorlag und beide im Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt haben.
Viele Grüße ohno
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