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Geschrieben von Sille74 am 21.11.2017, 16:24 Uhr

Aber wenn es kein Testament gibt, dann gilt doch die gesetzliche Erbfolge, oder?

Da haben wir zunächst mal den $ 1931 BGB, wonach der Ehegatte zu 1/4 Erbe wird neben Erben der 1. Ordnung (also z.B. den Kindern) und dann ist aber noch der $ 1371 BGB zu beachten, wonach sich der Erbteil um 1/4 erhöht, wenn die Eheleute in gesetzlichem Güterstand (Zugewinngemeonschaft) gelebt haben. Also im Ergebnis tatsächloch: Ehefrau 1/2, Kinder je 1/4.Ich finde, dass das eigentlich recht eindeutig geregelt ist (in der Theorie). Wo loegen denn da in der Praxis die Schwierigkeiten?

 
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