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Geschrieben von Sille74 am 31.07.2017, 20:56 Uhr

Nachlassende Begeisterung für gefühlten Kanzler

Was ist denn jetzt der Unterschied von Nicht- und Ungültigwählen? Beide Male kommt nichts Zählbares raus ... Blöd sind die unabsichtlich ungültigen Stimmen für eine Partei. Eine absichtlich ungültig abgegebene Stimme ist aber doch wie Nichtwählen oder wo habe ich da jetzt den Denkfehler?

Nichtwählen wirkt sich natürlich schon aus (da wollte ich oben auch nichts Gegenteiliges ausdrücken; da ging's mir eher um "moralische" Überlegungen). Da bekommt eine abgegebene (gültige) Stimme mehr Gewicht und es ist bei wenigen Stimmen eben u.U. leichter, eine Sperrklausel zu überwinden, wenn die kleine Partei ihr Wählerpotential halbwegs ausschöpft. Nichtwählen ist jedenfalls (für mich) keine Option. Nonsens-Parteien zu wählen allerdings auch nicht ... denn erstens finde ich es blöd, wenn meine Stimme dann Geldwert für eine solche Partei hat und wenn sie die Sperrklausel nicht packt, wird ihr Anteil über diese ganzen Ausgleichsrechnungen ohnehin auch wieder den Parteien zugerechnet, die die diese Hürde übersprungen haben ...

 
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