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Geschrieben von Mörchen17 am 21.07.2018, 13:39 Uhr

Für mich ist die Frage,...

Das Bundesverfassungsgericht ist ein Gericht, es ist nicht der - demokratisch gewählte - Gesetzgeber. Damit sich das Bundesverfassungsgericht nicht selbst in die Position des Gesetzgebers setzt, entscheidet es immer nach der Maxime, dass der Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum hat, der von den Gerichten und auch vom Bundesverfassungsgericht nur dann beschnitten werden darf, wenn eine Grundrechtsverletzung vorliegt. Wenn das Bundesverfassungsgericht nun sagt, dass es verfassungsrechtlich (insbesondere im Hinblick auf den Gleichheitsgrundsatz) nicht zu beanstanden sei, wenn der Gesetzgeber die Wohnung als Anknüpfungspunkt für die Rundfunkbeitragspflicht verwendet, weil man sagen kann, dass sich die Nutzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks regelmäßig in der Wohnung abspielt, und dass es bei einem Betrag von 17,50 € pro Monat auch okay ist, wenn eine Einzelperson, die sich den "Luxus" einer alleinigen Wohnung gönnt, diesen allein tragen muss, heißt das nicht, dass eine andere Beitragslösung, etwa die, dass jeder Bürger den Beitrag zu zahlen hat, nicht auch verfassungsgemäß wäre. Das Bundesverfassungsgericht hatte sich aber nun einmal mit der gegebenen Rechtslage zu befassen.

 
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