von Leena am 20.07.2018, 23:36 Uhr |
Für mich ist die Frage,...
Warum regt man sich dann nicht über das Urteil an sich auf und setzt sich inhaltlich damit auseinander? Sondern schimpft, dass es ja ein Geschmäckle haben müsste, weil der Bruder des einen Richters vorab mal ein Gutachten zu dem Thema verfasst hat, und dass es in Deutschland ja mit Recht und Ordnung nicht weit her sein könnte und überhaupt und sowieso?
Hast Du die entsprechende Veröffentlichung des BVerfG zu dem Urteil überhaupt gelesen?
"Die Ausgestaltung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich mit Ausnahme der Beitragspflicht für Zweitwohnungen ist verfassungsgemäß.
Für die Regelungen zur Erhebung des Rundfunkbeitrags haben die Länder die Gesetzgebungskompetenz, da es sich beim Rundfunkbeitrag nicht um eine Steuer, sondern um einen Beitrag im finanzverfassungsrechtlichen Sinn handelt, der für die potentielle Inanspruchnahme einer öffentlichen Leistung, die Möglichkeit der Rundfunknutzung, erhoben wird. Die Kompetenz für die Erhebung solcher nichtsteuerlicher Abgaben wird von derjenigen für die jeweilige Sachmaterie - hier der Länderkompetenz für den Rundfunk - umfasst.
Auch materiell ist die Rundfunkbeitragspflicht für Erstwohnungen mit der Verfassung vereinbar. Insbesondere werden die Anforderungen des allgemeinen Gleichheitssatzes aus Art. 3 Abs. 1 GG eingehalten.
Der Rundfunkbeitrag gilt einen individuellen Vorteil ab, der im Tatbestand der Wohnungsinhaberschaft sachgerecht erfasst wird. In der Möglichkeit der Nutzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in seiner Funktion als nicht allein dem ökonomischen Wettbewerb unterliegender, die Vielfalt in der Rundfunkberichterstattung gewährleistender Anbieter, der durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen Orientierungshilfe bietet, liegt der die Erhebung des Rundfunkbeitrags als Beitrag rechtfertigende individuelle Vorteil. Zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat beizutragen, wer die allgemein zugänglichen Angebote des Rundfunks empfangen kann, aber nicht notwendig empfangen muss.
...Demgegenüber kommt es nicht darauf an, ob in jeder beitragspflichtigen Wohnung tatsächlich Rundfunkempfangsgeräte bereitgehalten werden. Die Gesetzgeber dürfen die Erhebung des Beitrags auch unabhängig von dem Besitz eines Empfangsgeräts vorsehen. Maßgeblich ist, dass eine realistische Nutzungsmöglichkeit besteht. Sie ist stets gegeben, weil den Beitragsschuldnern durch das Beschaffen von entsprechenden Empfangsgeräten ein Empfang im gesamten Bundesgebiet möglich ist. (...) Darüber hinaus erwiese sich eine Anknüpfung an Empfangsgeräte auch als nicht mehr praktikabel. Insbesondere angesichts der Diversifizierung der Empfangsmöglichkeiten sind effektive Kontrollen kaum möglich.
Ebenfalls unerheblich ist, ob einzelne Beitragsschuldner bewusst auf den Rundfunkempfang verzichten, denn die Empfangsmöglichkeit besteht unabhängig vom Willen des Empfängers.
… Die einheitliche Erhebung des Rundfunkbeitrags pro Wohnung verstößt nicht gegen den Grundsatz der Belastungsgleichheit. Dem Rundfunkbeitrag steht eine äquivalente staatliche Leistung, nämlich ein umfangreiches, so auf dem freien Markt nicht erhältliches Angebot in Form von Vollprogrammen, Spartenprogrammen und Zusatzangeboten, einem Bildungsprogramm, zahlreichen Hörfunkprogrammen und Telemedienangeboten gegenüber."
So, und jetzt begründest Du Deine Urteilskritik vielleicht mal inhaltlich und anhand der o.g. Urteilsbegründung.
- Geschmäckle...? - taram 20.07.18, 8:53
- Befangenheit wurde nicht festgestellt - shinead 20.07.18, 9:27
- Geschmäckle...?!? - Leena 20.07.18, 12:52
- Re: Geschmäckle...?!? - taram 20.07.18, 13:29
- Re: Geschmäckle...?!? - shinead 20.07.18, 13:50
- Re: Geschmäckle...?!? - kati1976 20.07.18, 14:03
- Re: Geschmäckle...?!? - Leena 20.07.18, 14:12
- Re: Geschmäckle...?!? - shinead 20.07.18, 14:47
- Re: Geschmäckle...?!? - Falbala 20.07.18, 16:02
- Re: Geschmäckle...?!? - shinead 20.07.18, 14:47
- Re: Geschmäckle...?!? - taram 20.07.18, 13:29
- Lustig bist höchstens Du... - Falbala 20.07.18, 16:00
- Für mich ist die Frage,... - Leena 20.07.18, 20:59
- Re: Für mich ist die Frage,... - kati1976 20.07.18, 21:01
- Re: Für mich ist die Frage,... - SassiStern 20.07.18, 21:31
- Re: Für mich ist die Frage,... - Leena 20.07.18, 23:36
- Re: Für mich ist die Frage,... - SassiStern 21.07.18, 0:54
- Re: Für mich ist die Frage,... - Leena 21.07.18, 11:08
- Re: Für mich ist die Frage,... - SassiStern 21.07.18, 11:20
- Re: Für mich ist die Frage,... - Leena 21.07.18, 11:36
- Re: Für mich ist die Frage,... - shinead 21.07.18, 12:16
- Re: Für mich ist die Frage,... - SassiStern 21.07.18, 12:18
- Re: Für mich ist die Frage,... - shinead 21.07.18, 13:42
- Re: Für mich ist die Frage,... - SassiStern 21.07.18, 12:18
- Re: Für mich ist die Frage,... - SassiStern 21.07.18, 12:17
- Re: Für mich ist die Frage,... - Mörchen17 21.07.18, 13:39
- Re: Für mich ist die Frage,... - Leena 22.07.18, 10:34
- Re: Für mich ist die Frage,... - shinead 22.07.18, 13:29
- Re: Für mich ist die Frage,... - Leena 22.07.18, 10:34
- Re: Für mich ist die Frage,... - Mörchen17 21.07.18, 13:39
- Re: Für mich ist die Frage,... - shinead 21.07.18, 12:16
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- Re: Für mich ist die Frage,... - SassiStern 21.07.18, 11:20
- Re: Für mich ist die Frage,... - Leena 21.07.18, 11:08
- Re: Für mich ist die Frage,... - kati1976 21.07.18, 8:49
- Re: Für mich ist die Frage,... - SassiStern 21.07.18, 0:54
- Re: Für mich ist die Frage,... - Falbala 21.07.18, 7:33
- Re: Für mich ist die Frage,... - SassiStern 21.07.18, 11:21
- Re: Für mich ist die Frage,... - shinead 21.07.18, 14:40
- Äh, hä? - Falbala 21.07.18, 18:04
- Re: Für mich ist die Frage,... - SassiStern 21.07.18, 11:21
- Re: Für mich ist die Frage,... - Leena 20.07.18, 23:36
- Re: Geschmäckle...? - Ivette 21.07.18, 14:32
- Re: Geschmäckle...? - shinead 21.07.18, 14:43
- Re: Geschmäckle...? - Ivette 21.07.18, 15:22
- Re: Geschmäckle...? - shinead 21.07.18, 16:12
- Re: Geschmäckle...? - SassiStern 21.07.18, 18:13
- Re: Geschmäckle...? - Ivette 21.07.18, 20:17
- Re: Geschmäckle...? - shinead 21.07.18, 20:28
- Re: Geschmäckle...? - Einstein-Mama 21.07.18, 16:12
- Re: Geschmäckle...? - shinead 21.07.18, 16:12
- Re: Geschmäckle...? - Ivette 21.07.18, 15:22
- Re: Geschmäckle...? - shinead 21.07.18, 14:43
Urlaub in Zeeland
Hat eigentlich keiner Wimbeldon erwähnt?
Wer hat Erfahrung mit Manuka Honig 400+ ???
Christine Nöstlinger ist verstorben!
Ich musste gerade schmunzeln!
Wo wird die Antivirensoftware gespeichert?
Roaming Gebühren - woran kann es liegen?
Welches Virenschutzprogramm?
Zurück im Land von Turnschuh und Cargohose!