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Geschrieben von shinead am 20.07.2018, 9:27 Uhr

Befangenheit wurde nicht festgestellt

Die Kläger haben ein Ablehnungsgesuch eingereicht, aber allein die Verwandtschaft ist kein Grund für eine Befangenheit:

https://www.tagesspiegel.de/medien/rundfunkbeitrag-verfassungsrichter-nicht-befangen/21239076.html

Ganz abgesehen davon urteilt beim BVerfG nicht EIN Richter über ein Verfahren, sondern immer mehrere (um genau zu sein mindestens 6 von 8).

Aber stimmt, die Schwurbler gehen gerade in der Geschichte auf. Tatsächlich haben seriöse Quellen schon zum Zeitpunkt des Ablehnungsgesuchs berichtet. Da war die Geschichte den Schwurblern noch egal. Das wird für die nämlich nur dann relevant, wenn ihnen das Urteil nicht passt. Tolles Verständnis des Rechtsstaates!

 
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