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von Leena  am 21.07.2018, 11:36 Uhr

Für mich ist die Frage,...

Das ist alles, was Du inhaltlich entgegen zu setzen hast? Du hältst die Begründung "einfach nicht für schlüssig" und glaubst, da werde was "zusammen gebastelt", um den "Staatsfunk" weiter duech Beiträge zu finanzieren? Das ist echt alles, was Du inhaltlich auf die ganze lange Begründung des BVerfG entgegnen kannst?

Das ist keine Argumentation!

Warum hältst Du die Begründung des Gerichts nicht für schlüssig? Warum siehst Du den Gleichheitsgrundsatz verletzt? Warum glaubst Du, dass die Regelung im Staatsverrtrag in unzulässiger Weise auf die Wohnungsinhaber abstelle?

Wenn von Dir nur kommt, Du "hältst es nicht für schlüssig", ohne dass Du das Warum erläutern kannst, ist Deine Argumentation doch komplett substanzlos! Wenn Du nicht mal selber weißt, warum Du es für "nicht schlüssig" hältst.

 
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