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von SassiStern  am 21.07.2018, 0:54 Uhr

Für mich ist die Frage,...

Es geht schon damit los, dass natürlich der Gleichheitsgrundsatz verletzt wird. Warum müssen (nur) Wohnungsinhaber zahlen? Das widerspricht schon der gesamten Argumentation, da auch Wohnungslose oder Mitbewohner ohne weiteres die Möglichkeit hätten die Rundfunkangebote zu nutzen. Das Urteil ist nichts weiter als ein schlechter Witz. Ich wette dass in 20 Jahren wenn andere Richter in diesem Gericht sitzen das genaue Gegenteil beschlossen wird.

 
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