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Geschrieben von taram am 20.07.2018, 8:53 Uhr

Geschmäckle...?

GEZ-Urteil: Verfassungsrichter und Urheber des Rundfunkbeitrags sind Brüder...schon lustig in Deutschland

 
37 Antworten:

Befangenheit wurde nicht festgestellt

Antwort von shinead am 20.07.2018, 9:27 Uhr

Die Kläger haben ein Ablehnungsgesuch eingereicht, aber allein die Verwandtschaft ist kein Grund für eine Befangenheit:

https://www.tagesspiegel.de/medien/rundfunkbeitrag-verfassungsrichter-nicht-befangen/21239076.html

Ganz abgesehen davon urteilt beim BVerfG nicht EIN Richter über ein Verfahren, sondern immer mehrere (um genau zu sein mindestens 6 von 8).

Aber stimmt, die Schwurbler gehen gerade in der Geschichte auf. Tatsächlich haben seriöse Quellen schon zum Zeitpunkt des Ablehnungsgesuchs berichtet. Da war die Geschichte den Schwurblern noch egal. Das wird für die nämlich nur dann relevant, wenn ihnen das Urteil nicht passt. Tolles Verständnis des Rechtsstaates!

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Geschmäckle...?!?

Antwort von Leena am 20.07.2018, 12:52 Uhr

Meinst Du das echt ernst, taram? Hattest Du schon mal mit einem der Kirchhof-Brüder in irgendeiner Form etwas zu tun?

Aber mal von den konkreten Personen ab - jeder normale Richter, den ich kenne, würde gerade in einem Fall, in dem ein Familienangehöriger in irgendeiner Form involviert ist, besonders genau die Argumente dieser Seite prüfen und in Frage stellen. Wobei Paul Kirchhoff im Auftrag von öffentlich-rechtichen Anstalten ein Gutachten zur geplanten Neufassung des GEZ-Beitrags erstellt hat, und auch wenn in der Gesetzesbegründung auf dieses Gutachten Bezug genommen wurde, ist es albern, Paul Kirchhoff deshalb als "Urheber des Rundfunkbeitrags" zu bezeichnen. Und mal zur Erinnerung: Paul Kirchhoff war NICHT Beteiligter jetzt im Verfahren.

Glaubst Du im Ernst, ein Richter am BVerfG würde ein Gesetz deshalb für verfassungsmäßig erklären, weil ein Bruder von ihm vorab ein Gutachten zu dem geplanten Gesetz geschrieben hat?

Du hältst Deutschland anscheinend wirklich für eine Bananenrepublik.

Shinead, ich bin da sowas von bei Dir, was dieses Geschwurbel betrifft!!!

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Re: Geschmäckle...?!?

Antwort von taram am 20.07.2018, 13:29 Uhr

Ich finde es immer wieder erstaunlich, dass es echt noch Menschen gibt...die glauben, dass in D. alles rechtens ist.

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Re: Geschmäckle...?!?

Antwort von shinead am 20.07.2018, 13:50 Uhr

Ich finde es immer wieder erstaunlich, dass es Menschen gibt, die sich von Verschwörungstheorien beeinflussen lassen.

Und das Du aufgrund der aktuellen Schwurblerinformationen auf dieses Thema kamst, erschließt sich recht schnell durch den zeitlichen Zusammenhang.

Wie schon geschrieben wurde über die Befangenheit des einen (von mindestens 6) Richtern schon im März entschieden und auch in den (seriösen) Medien berichtet. Erst jetzt, nachdem das Urteil den GEZ-Schwurbern nicht passt und ja irgendwie den Rundfunkbeitrag legitimiert und aktute Schwurbeleien nicht leichter macht, kommen die Schwurbler auf das Thema.

Es gibt immer wieder Personen die die Rechtmäßigkeit der wie auch immer genannten Abgabe für die öffentlich-rechtlichen Medien verneinen. Schon immer wurde geklagt und stets haben die Schwurbler verloren.
Die hören dann irgendwann auf zu zahlen und wundern sich dann, dass der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht.

Pass' bezüglich der Verschwörungstheorien auf. Die Spirale dreht sich (ähnlich wie bei Drogen) schnell nach unten und ganz schnell ist man Chemtrail-Gläubiger, Reichsbürger, Impfverweigerer und Chlorbleichen-Selbstheiler.

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Re: Geschmäckle...?!?

Antwort von kati1976 am 20.07.2018, 14:03 Uhr

Du glaubst wirklich was du da schreibst?

Pass auf das du dich in keinen Wahn verrenntst.

Wie shinead schon schrieb würde ausführlich darüber berichtet.

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Re: Geschmäckle...?!?

Antwort von Leena am 20.07.2018, 14:12 Uhr

Ich bilde mir ein, ein klein bisschen Ahnung vom deutschen Rechtssystem zu haben, zumindest in meinem Fachbereich. Und ich sehe ja - eben deswegen - einige Punkte, die ich kritisch betrachte, sehe aber auch die Rahmenbedingungen (äußere Umstände und Sachzwänge). Aber ich sehe absolut keinen Boden für solche Verschwörungstheorien. Im Gegenteil, ich finde solche Theorien albern und - erst recht in dem Fall - komplett absurd.

Ich finde es frustrierend, dass es echt noch Menschen gibt (und anscheinend sogar immer mehr Menschen), die dieses Geschwubel glauben wollen. Warum?

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Re: Geschmäckle...?!?

Antwort von shinead am 20.07.2018, 14:47 Uhr

>>Warum?

Weil man sich dann als besonders klug, auserwählt oder besonders empfindet. Schließlich ist man "aufgewacht" und hat die "Wahrheit" gefunden. Das kann nicht jeder. Die anderen sind alle dumm (aka Schlafschafe), nur ich bin klug.

Blöd nur, dass die Menschen "in der Wahrheit" gar nicht merken, dass sie eigentlich die Dummen sind.

Durch die entsprechenden Filterblasen im Internet und die ständige Bestätigung der Mitgläubigen steigt das Selbstwertgefühl und damit die Überzeugung an die Verschwörungstheorie.
Klappt auch bei Sekten hervorragend!

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Lustig bist höchstens Du...

Antwort von Falbala am 20.07.2018, 16:00 Uhr

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Re: Geschmäckle...?!?

Antwort von Falbala am 20.07.2018, 16:02 Uhr

Taram hat doch eine völlig dubiose "Petitionsseite" - von AfD und ähnlichen gesponsort - eingestellt. Komischerweise wurde dieser Link sogar von der Red. gelöscht (die sich ansonsten eher bedeckt hält) - huhuuuuuu, auch das hat für Taram sicher ein "Geschmäckle"...

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Für mich ist die Frage,...

Antwort von Leena am 20.07.2018, 20:59 Uhr

...warum anscheinend immer mehr Menschen es einfacher finden, einfach mal eine Runde auf alles zu schimpfen und davon auszugehen, dass es "Gemauschel" gegeben haben muss und in Deutschland nicht alles mit Recht und Ordnung zuginge, weil das BVerfG die GEZ-Gebühr in ihrer aktuellen Form in wesentlichen Teilen für verfassungsgemäß erklärt - wenn der Vizepräsident am BVerfG einen Bruder hat, der ebenfalls Jurist und ein anerkannter Fachmann auf seinem Gebiet ist (mit Ecken und Kanten, definitiv) und der vorab ein Gutachten zum RBStV verfasst hat.

Also haben die Gebrüder Kirchhoff ein Interesse daran, dass der Rundfunkbeitrag in der aktuellen Form erhoben wird, weil..?

Ich verstehe diese "Verschwörungstheorie" tatsächlich nicht.

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Re: Für mich ist die Frage,...

Antwort von kati1976 am 20.07.2018, 21:01 Uhr

Ich kann die mit den.Verschwörungstheorien auch nicht verstehen.

Die finden sicher auch einen Schuldigen für das Wetter.

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Re: Für mich ist die Frage,...

Antwort von SassiStern am 20.07.2018, 21:31 Uhr

Vermutlich weil viele nicht für etwas bezahlen wollen was sie absolut nicht nutzen.

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Re: Für mich ist die Frage,...

Antwort von Leena am 20.07.2018, 23:36 Uhr

Warum regt man sich dann nicht über das Urteil an sich auf und setzt sich inhaltlich damit auseinander? Sondern schimpft, dass es ja ein Geschmäckle haben müsste, weil der Bruder des einen Richters vorab mal ein Gutachten zu dem Thema verfasst hat, und dass es in Deutschland ja mit Recht und Ordnung nicht weit her sein könnte und überhaupt und sowieso?

Hast Du die entsprechende Veröffentlichung des BVerfG zu dem Urteil überhaupt gelesen?

"Die Ausgestaltung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich mit Ausnahme der Beitragspflicht für Zweitwohnungen ist verfassungsgemäß.

Für die Regelungen zur Erhebung des Rundfunkbeitrags haben die Länder die Gesetzgebungskompetenz, da es sich beim Rundfunkbeitrag nicht um eine Steuer, sondern um einen Beitrag im finanzverfassungsrechtlichen Sinn handelt, der für die potentielle Inanspruchnahme einer öffentlichen Leistung, die Möglichkeit der Rundfunknutzung, erhoben wird. Die Kompetenz für die Erhebung solcher nichtsteuerlicher Abgaben wird von derjenigen für die jeweilige Sachmaterie - hier der Länderkompetenz für den Rundfunk - umfasst.

Auch materiell ist die Rundfunkbeitragspflicht für Erstwohnungen mit der Verfassung vereinbar. Insbesondere werden die Anforderungen des allgemeinen Gleichheitssatzes aus Art. 3 Abs. 1 GG eingehalten.

Der Rundfunkbeitrag gilt einen individuellen Vorteil ab, der im Tatbestand der Wohnungsinhaberschaft sachgerecht erfasst wird. In der Möglichkeit der Nutzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in seiner Funktion als nicht allein dem ökonomischen Wettbewerb unterliegender, die Vielfalt in der Rundfunkberichterstattung gewährleistender Anbieter, der durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen Orientierungshilfe bietet, liegt der die Erhebung des Rundfunkbeitrags als Beitrag rechtfertigende individuelle Vorteil. Zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat beizutragen, wer die allgemein zugänglichen Angebote des Rundfunks empfangen kann, aber nicht notwendig empfangen muss.

...Demgegenüber kommt es nicht darauf an, ob in jeder beitragspflichtigen Wohnung tatsächlich Rundfunkempfangsgeräte bereitgehalten werden. Die Gesetzgeber dürfen die Erhebung des Beitrags auch unabhängig von dem Besitz eines Empfangsgeräts vorsehen. Maßgeblich ist, dass eine realistische Nutzungsmöglichkeit besteht. Sie ist stets gegeben, weil den Beitragsschuldnern durch das Beschaffen von entsprechenden Empfangsgeräten ein Empfang im gesamten Bundesgebiet möglich ist. (...) Darüber hinaus erwiese sich eine Anknüpfung an Empfangsgeräte auch als nicht mehr praktikabel. Insbesondere angesichts der Diversifizierung der Empfangsmöglichkeiten sind effektive Kontrollen kaum möglich.

Ebenfalls unerheblich ist, ob einzelne Beitragsschuldner bewusst auf den Rundfunkempfang verzichten, denn die Empfangsmöglichkeit besteht unabhängig vom Willen des Empfängers.

… Die einheitliche Erhebung des Rundfunkbeitrags pro Wohnung verstößt nicht gegen den Grundsatz der Belastungsgleichheit. Dem Rundfunkbeitrag steht eine äquivalente staatliche Leistung, nämlich ein umfangreiches, so auf dem freien Markt nicht erhältliches Angebot in Form von Vollprogrammen, Spartenprogrammen und Zusatzangeboten, einem Bildungsprogramm, zahlreichen Hörfunkprogrammen und Telemedienangeboten gegenüber."

So, und jetzt begründest Du Deine Urteilskritik vielleicht mal inhaltlich und anhand der o.g. Urteilsbegründung.

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Re: Für mich ist die Frage,...

Antwort von SassiStern am 21.07.2018, 0:54 Uhr

Es geht schon damit los, dass natürlich der Gleichheitsgrundsatz verletzt wird. Warum müssen (nur) Wohnungsinhaber zahlen? Das widerspricht schon der gesamten Argumentation, da auch Wohnungslose oder Mitbewohner ohne weiteres die Möglichkeit hätten die Rundfunkangebote zu nutzen. Das Urteil ist nichts weiter als ein schlechter Witz. Ich wette dass in 20 Jahren wenn andere Richter in diesem Gericht sitzen das genaue Gegenteil beschlossen wird.

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Re: Für mich ist die Frage,...

Antwort von Falbala am 21.07.2018, 7:33 Uhr

Das ist keine Antwort auf die Frage, aber das war zu erwarten.

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Re: Für mich ist die Frage,...

Antwort von kati1976 am 21.07.2018, 8:49 Uhr

Dumm daher reden ist einfacher ,sich mit irgendwas befassen überfordert die Verschwörungstheoretiker.

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Re: Für mich ist die Frage,...

Antwort von Leena am 21.07.2018, 11:08 Uhr

Und wie begründest Du, dass (in Deinen Augen) selbstverständlich der Gleichheitsgrundsatz verletzt werde? Was genau hast Du der Argumentation des BVerfG insoweit entgegen zu setzen? Im Urteil wird ja auf die Thematik eingegangen:

"Mit der Anknüpfung an die Wohnungsinhaberschaft haben die Gesetzgeber den Kreis der Vorteilsempfänger in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise erfasst. Die Gesetzgeber halten sich damit innerhalb des ihnen zustehenden weiten Spielraums bei der Ausgestaltung der Beitragsverpflichtung. Zugrunde liegt die durch statistische Erhebungen gedeckte Erwägung, dass die Adressaten des Programmangebots den Rundfunk typischerweise in der Wohnung empfangen und dass deshalb das Innehaben einer solchen Raumeinheit ausreichende Rückschlüsse auf die Nutzungsmöglichkeit als abzugeltenden Vorteil zulässt. Diese gesetzgeberische Entscheidung ist von Verfassungs wegen grundsätzlich zulässig. Der Gesetzgeber muss keinen Wirklichkeitsmaßstab wählen, sondern kann auch einen Ersatz- oder Wahrscheinlichkeitsmaßstab zugrunde legen und damit auch auf die tatsächlich überwiegende Nutzung in der Wohnung abstellen."

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Re: Für mich ist die Frage,...

Antwort von SassiStern am 21.07.2018, 11:20 Uhr

Ich halte die Begründung einfach für nicht schlüssig. Da wird was zusammen gebastelt um den Staatsfunk weiter finanziert zu bekommen. Mehr nicht.

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Re: Für mich ist die Frage,...

Antwort von SassiStern am 21.07.2018, 11:21 Uhr

Lass Dich noch etwas vom Staatsfunk bedudeln. Scheint ja Deine einzige Informationsquelle zu sein.

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Re: Für mich ist die Frage,...

Antwort von Leena am 21.07.2018, 11:36 Uhr

Das ist alles, was Du inhaltlich entgegen zu setzen hast? Du hältst die Begründung "einfach nicht für schlüssig" und glaubst, da werde was "zusammen gebastelt", um den "Staatsfunk" weiter duech Beiträge zu finanzieren? Das ist echt alles, was Du inhaltlich auf die ganze lange Begründung des BVerfG entgegnen kannst?

Das ist keine Argumentation!

Warum hältst Du die Begründung des Gerichts nicht für schlüssig? Warum siehst Du den Gleichheitsgrundsatz verletzt? Warum glaubst Du, dass die Regelung im Staatsverrtrag in unzulässiger Weise auf die Wohnungsinhaber abstelle?

Wenn von Dir nur kommt, Du "hältst es nicht für schlüssig", ohne dass Du das Warum erläutern kannst, ist Deine Argumentation doch komplett substanzlos! Wenn Du nicht mal selber weißt, warum Du es für "nicht schlüssig" hältst.

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Re: Für mich ist die Frage,...

Antwort von shinead am 21.07.2018, 12:16 Uhr

Sassi kann nicht argumentieren. Sie kann nur provokante Thesen in den Raum werfen. Mit Fakten hat sie es ja auch nicht so wirklich.

Und das die Argumentation der Verfassungsrichter für sie nicht nicht verständlich ist, kann ich aufgrund ihrer bisherigen Beiträge hier irgendwie nachvollziehen. Das hat allerdings weniger etwas mit einer mangelhaften Urteilsbegründung, sondern eher was mit den Möglichkeiten des Lesers zu tun.

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Re: Für mich ist die Frage,...

Antwort von SassiStern am 21.07.2018, 12:17 Uhr

Einfaches Beispiel. Warum soll eine WG mit 6 Studenten genauso viel oder wenig bezahlen wie eine alleinstehende Seniorin. Nicht die Wohnung bedingt die Möglichkeit des Empfangs des Staatsfunkes, sondern jede Person hat diese.

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Re: Für mich ist die Frage,...

Antwort von SassiStern am 21.07.2018, 12:18 Uhr

Auf deine bedingungslose treue zum jeweiligen Staat kannst Du ja echt stolz sein. Ich bevorzuge die Möglichkeiten des Selberdenkens.

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Re: Für mich ist die Frage,...

Antwort von Mörchen17 am 21.07.2018, 13:39 Uhr

Das Bundesverfassungsgericht ist ein Gericht, es ist nicht der - demokratisch gewählte - Gesetzgeber. Damit sich das Bundesverfassungsgericht nicht selbst in die Position des Gesetzgebers setzt, entscheidet es immer nach der Maxime, dass der Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum hat, der von den Gerichten und auch vom Bundesverfassungsgericht nur dann beschnitten werden darf, wenn eine Grundrechtsverletzung vorliegt. Wenn das Bundesverfassungsgericht nun sagt, dass es verfassungsrechtlich (insbesondere im Hinblick auf den Gleichheitsgrundsatz) nicht zu beanstanden sei, wenn der Gesetzgeber die Wohnung als Anknüpfungspunkt für die Rundfunkbeitragspflicht verwendet, weil man sagen kann, dass sich die Nutzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks regelmäßig in der Wohnung abspielt, und dass es bei einem Betrag von 17,50 € pro Monat auch okay ist, wenn eine Einzelperson, die sich den "Luxus" einer alleinigen Wohnung gönnt, diesen allein tragen muss, heißt das nicht, dass eine andere Beitragslösung, etwa die, dass jeder Bürger den Beitrag zu zahlen hat, nicht auch verfassungsgemäß wäre. Das Bundesverfassungsgericht hatte sich aber nun einmal mit der gegebenen Rechtslage zu befassen.

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Re: Für mich ist die Frage,...

Antwort von shinead am 21.07.2018, 13:42 Uhr

Muhaha... bedingungslos? Wie kommst Du denn da drauf? Och besitze aber eine gewisse juristische Grundbildung die mir erlaubt die Begründung zu erfassen und nachvollziehen zu können.

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Re: Geschmäckle...?

Antwort von Ivette am 21.07.2018, 14:32 Uhr

Dieses System hat sich in seiner jetzigen Größe doch schon längst überholt.

Mittlerweile hat uns die Digitalisierung eine mediale Überversorgung beschert, und somit dürfte eine Grundversorgung nach altem Verständnis nicht mehr zeitgemäß sein!

Auch die Machenschaften zwischen Einwohnermeldeämtern und dem Beitragsservice zwecks Datenbeschaffung sind mehr als fragwürdig. Ebenso die Sanktionierung von Zahlungsverweigeren.

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Re: Für mich ist die Frage,...

Antwort von shinead am 21.07.2018, 14:40 Uhr

Ernsthaft? Das ist Deine Antwort darauf? Ich rate dringend zu einem Rhetorikkurs.

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Re: Geschmäckle...?

Antwort von shinead am 21.07.2018, 14:43 Uhr

Ich mag die ÖRs, auch wenn sie nicht meine einzige Informationsquelle sind.

Davon ab: sollen tatsächlich Menschen die eine rechtlich fixierte Abgabe unrechtmäßig nicht bezahlen nicht sanktioniert werden? Du bist doch sonst eher für Law and Order? Oder trifft das nur dann zu, wenn Du mit den Tätern nicht sympathisierst?

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Re: Geschmäckle...?

Antwort von Ivette am 21.07.2018, 15:22 Uhr

Mein Arbeitgeber verfügt über eine Kantine, in welcher frische und ausgewogene Kost angeboten wird. An manchen Tagen gehe ich dort nicht hin und esse stattdessen selbst mitgebrachte Brote, Salate oder erwärmte Reste meines selbst Gekochten vom Vortag. Jedenfalls zahle ich an solchen Tagen kein Geld an die Mensa, weil.... Ich dort nämlich nicht esse, auch, wenn ich dort essen könnte.
Meine demente Mutter besitzt kein Handy. Sie zahlt dementsprechend keine Gebühren an Netzanbieter, obwohl ihr diese durchaus zur Verfügung stehen und sie diese nutzen könnte.

Ich bezahle selbstverständlich für Produkte, die ich möchte, bestellt habe und nutze.
Nur beim Beitragsservice kann ich mich einfach nicht entsinnen, einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen zu haben oder Leistungen gekauft zu haben.

Und ja, wenn Menschen diese Zwangsgebühr verweigern, weil sie die gebotenen Leistungen nicht nutzen und nutzen möchten, und dann als Sanktion Pfändung oder gar Beugehaft herhalten muss, ist das in meinen Augen (vermutlich nicht in deinen) völlig unverhältnismäßig. Erst recht, weil es kein einziges Argument für eine sogenannte Grundversorgung noch gibt.

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Re: Geschmäckle...?

Antwort von shinead am 21.07.2018, 16:12 Uhr

Jeder kann den ÖR nutzen, muss aber nicht. Er wird rein auf der Möglichkeit der Nutzung abgerechnet.
Die Biotonne in der Gemeinde muss auch jeder ohne ausreichend großen Garten bezahlen. Ganz egal ob er sie nutzt, oder nicht.

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Re: Geschmäckle...?

Antwort von Einstein-Mama am 21.07.2018, 16:12 Uhr

Ich bezahle eine Arbeitslosenversicherung und war noch nie arbeitslos und werde es auch nie werden.

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Äh, hä?

Antwort von Falbala am 21.07.2018, 18:04 Uhr

Die Frage hast du immer noch nicht beantwortet.
Einfach mal die Finger still halten, wenn du keine Antwort hast! wäre weniger peinlich für dich.

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Re: Geschmäckle...?

Antwort von SassiStern am 21.07.2018, 18:13 Uhr

Also bei uns muss man die Biotonne nicht bezahlen wenn man sie nicht braucht.

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Re: Geschmäckle...?

Antwort von Ivette am 21.07.2018, 20:17 Uhr

Die Biotonne, auch wenn ich sie nicht bezahlen muss, mag wenigstens noch einen Zweck erfüllen und ist zeitgemäß. Und niemanden wird dafür gepfändet oder in den Knast gesperrt. Komisches, bzw unpassendes Beispiel von dir.

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Re: Geschmäckle...?

Antwort von shinead am 21.07.2018, 20:28 Uhr

Einen Zweck erfüllt auch das ÖR. Immerhin bieten sie ein breites Programm an.

Ehrlich gesagt gehe ich davon aus, dass unsere Abfallordnung ohne weiteres auch Mahnverfahren für unkooperative Nichtzahler vorsieht. Und spätestens beim gerichtlichen Mahnverfahren stehen Pfändungen auf dem Programm.

So weit muss man es nicht kommen lassen. Kann man aber.

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Re: Für mich ist die Frage,...

Antwort von Leena am 22.07.2018, 10:34 Uhr

Und auf solche inhaltlichen Postings kommt dann regelmäßig nichts mehr, habe ich das Gefühl. Also scheinbare bloße Stimmungsmache, als ob jemand alles, was mit dem Staat hier zu tun hat, aus Prinzip doof finden will, aber keinerlei inhaltliche Argumente hat.

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Re: Für mich ist die Frage,...

Antwort von shinead am 22.07.2018, 13:29 Uhr

Weder Argumente, noch die Fähigkeit Diskussionen zu folgen und auf Fragen entsprechend zu Antworten. Troll halt.

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