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Geschrieben von sechsfachmama am 15.10.2016, 0:37 Uhr

es gibt keine Probezeit in diesem Fall.

naja, der AV wurde erstmal nur mündlich geschlossen.
und gezielt bereits auf einen rausschmiss meinerseits hingearbeitet.
und nun bekomme ich einen schriftlichen befristeten im nachhinein.

mit einem mündlichen AV hat man nicht weniger rechte als mit einem schriftlichen.

 
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