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Geschrieben von sechsfachmama am 15.10.2016, 15:08 Uhr

geschäftsvorgänge

hab mich mit jemanden unterhalten, der sich auskennt.
alles was mit meiner person "abgeht" (oder mit welchem AN auch immer) sind keine geschäftsvorgänge.

das sind dinge wie: welche lieferanten haben wir, welche vertragspartner, wie machen wir werbung, geheime rezepte oder forschungssachen usw. - logisch, dass die nicht weitergegeben werden dürfen.

aber selbst die klausel, dass man zu seinem lohn schweigepflicht hätte, ist widerrechtlich und der AG darf das nicht verlangen und verbieten, dass man drüber redet.

wie gesagt, die klausel trinkgeld und geschenke betrifft mich eh nicht, kannte ich nur bisher nicht, da sie in meinen bisherigen AV nie enthalten war.

 
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