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Geschrieben von DK-Ursel am 28.11.2017, 14:39 Uhr

Bibliotheken

das ist aber genau der Unterschied, der uns schon vor vielen Jahren (ich muß schon schreiben Jahrezehnten, grusel) erklärt wurde:
damals hatte ausschließlich BW ein Bibliotheksgesetz (Kultu ist ja leider Ländersache), und daher gibt es keine verbindlichen Richtlinien, wann wie wo in welcher Ausstattung - personell, architektonisch, Dienstleistungen und etatmäßig .- eine Bibliothek einzurichten sei.

Daher gibt es ganz sicher glänzende Einzelfälle (und auch die würde ich dann gern mal mit einer dän. Standardbibliothek für einwohnermäßig IMMER geringere Benutzerzahlen vergleichen - von dem, was hier inzwischen ganz alltäglich und normal mögich ist, haben wir im Studium noch nicht mal geträumt) - wenn diese Kommunen aber sparen müssen, kann kein Gesetz sie wirklich hindern, Bibliotheken zu verkleinern, ehrenamtlich zu besetzen, zu schließen etc.
Von kleineren Gemeinden, deren Bürger ein ebenso großes Bildungs- und Ausbildungsrecht haben, mal ganz abgesehen.

Aber das ist jetzt ein anderes Thema., zugegeben immer eins, was ich anführe, wenn ich darüber "klage", daß in Dtld. in Sachen Medizin und Gesundheistwesen im vergleich zum Ausland immer noch auf hohem Niveau hgejammert wird - hier ist es eben so, daß manchmal Bibliothekare gewisse Einschränkungen beklagen, ganz unter das gesetzliche Niveau KÖNNEN sie aber eben icht sinken, ohne daß die Kommunen ein Gesetz vernachlässigen - und das geht eben so leicht nicht.

Gruß Ursel, DK - deren Herz eben auch noch immer für das Bibliothekswesen brennt.

 
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