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Geschrieben von Schwoba-Papa am 13.01.2005, 12:18 Uhr

BGH hat entschieden

Hall Yvonne,
was sind ernsthafte und nachvollziehbare Begründungen ? Ich denke keiner macht den Test aus Langeweile oder aus Spaß.
Sondern aus einem ernsthaften und nachvollziehbaren Grund und der heißt ZWEIFEL !

Eigentlich könnte man sich den Test wirklich sparen, da jede Frau die ihn ablehnt einem pos. Ergebnis zuvorkommt.

Natürlich würde ich den Test machen um Klarheit zu haben bzw. die Wahrheit zu wissen UND NATÜRLICH um mich dann vor Zahlungen zu drücken. Diese Kosten überlasse ich gerne meiner Frau und ihrem "Stecher", den Spaß hatten sie ja auch ohne mich ! Indirekt bezahle ich ja sowieso, da ich der Mutter ja auch Untehalt zahlen muß. Mein Verhältnis und meine Gefühle dem Kind gegenüber stehen hier aber Außen vor, da ich dies ehrlicherweise echt nicht beurteilen kann. Das steht auf einem anderen Papier.

Den Schutz des Kindes halte ich für ein vorgeschobenes Argument. Diese Schutz steht auch das Recht auf Wahrheit für das Kind und den Vater gegenüber.

Grüßle

 
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