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Geschrieben von ninas59 am 13.01.2005, 12:03 Uhr

Muss nicht

aber wenn das Ergebnis vor Gericht zugelassen würde, kann die Mutter ja genauso den Gegentest einfordern.

Wenn der Vater einen Bericht mit gefälschtem Material vorlegt könnte die Mutter den kontrollierten Gegentest einfordern.

Nur, würde weniger gestritten werden.

 
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