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Geschrieben von YvonneB am 13.01.2005, 10:55 Uhr

BGH hat entschieden

Hallo Schwoba-Papa!

Leider ist es so einfach nicht. Um Klage zu erheben braucht der "Vater" ernsthafte und nachvollziehbare Begründung, warum er meint, nicht der Vater zu sein. In der Vergangenheit haben halt viele Männer den heimlichen Gentest gemacht, um sich vor Unterhaltspflichten zu drücken. Die haben sich nämglich bei der Begründung der Klage fast ausschließlich auf das Test-Ergebnis berufen. Das soll jetzt verhindert werden.
Wenn aber z.B. der Vater rothaarig ist, von seinen 3 Kindern aber nur 2 und das 3. blond, dann hat er einen objektiven Grund anzunehmen, dies sei nicht seines.
Das allein reicht aber nicht, die Gerichte stellen da ziemlich hohe Anforderungen.

Trotzdem bleibt immer noch genügend Spielraum, um den jeweiligen anderen - vermeintlichen - Elternteil zu hinter-, um- und übergehen!

Gruß, Yvonne

 
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