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Geschrieben von Karl-Heinz am 13.01.2005, 12:15 Uhr

BGH hat entschieden

Das ist doch das Problem. Das Unterschieben eines Kindes ist rechtlich gesehen Betrug. Die Beweisführung liegt beim Vater, nur ist das schier unmöglich die Absicht zu beweisen.
Auch ein Vaterschaftstest vor Gericht durchzudrücken ist schier unmöglich. Egal wie der Vater ist und bleibt der Dumme.
Im Artikel 1 steht ja ohne Ansehen von Geschlecht, nur der Vater wird hier klar benachteiligt.
Selbst wenn der Vater das Sorgerecht hat, muss er ja die Mutter um Erlaubnis fragen. Was bringt dann das Sorgerecht, wenn trotzdem Sorgerecht nicht gleich Sorgerecht ist.

 
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