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Geschrieben von Schwoba-Papa am 25.06.2007, 16:04 Uhr

@AyLe im aktuellen Fall ist es

meines Erachtens schnurzpiepsegal welche kulturelle oder gesetzliche Grundlage das Urlaubsland bietet, denn die Türkei war wohl bis auf die Atemluft nicht in die Aktion verwickelt. Der "Täter" war Deutscher, das "Opfer" Engländerin, das Bettlaken stammte aus Indonesien und das Hotel gehört wahrscheinlich amerikanischen Aktionären :-)

Hier haben zwei Teenager geknutscht, mehr nicht. Das ist m. Wissens selbst im tiefsten Anatolien nicht verboten.
Und wenn eine englische Mutter, very upset, dieses Urlaubsland missbraucht um einen Rachefeldzug gegen den Knutscher ihrer Tochter zu starten, ist das für das Land traurig, den dumm ist der Esel der sich vor den Karren spannen lässt.

Ein Land das die Mitgliedschaft in der EU anstrebt sollte über eine Rechtsprechung nach Beweislage und nicht nach Wunschdenken
verfügen.
By the way, wir haben damals vor 21 Jahren am Strand einen Joint gekauft. Wenn ich überlege, theoretisch könnte ich heut noch im Knast sitzen !

Grüßle

 
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