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Geschrieben von Schwoba-Papa am 25.06.2007, 16:04 Uhr

@AyLe im aktuellen Fall ist es

meines Erachtens schnurzpiepsegal welche kulturelle oder gesetzliche Grundlage das Urlaubsland bietet, denn die Türkei war wohl bis auf die Atemluft nicht in die Aktion verwickelt. Der "Täter" war Deutscher, das "Opfer" Engländerin, das Bettlaken stammte aus Indonesien und das Hotel gehört wahrscheinlich amerikanischen Aktionären :-)

Hier haben zwei Teenager geknutscht, mehr nicht. Das ist m. Wissens selbst im tiefsten Anatolien nicht verboten.
Und wenn eine englische Mutter, very upset, dieses Urlaubsland missbraucht um einen Rachefeldzug gegen den Knutscher ihrer Tochter zu starten, ist das für das Land traurig, den dumm ist der Esel der sich vor den Karren spannen lässt.

Ein Land das die Mitgliedschaft in der EU anstrebt sollte über eine Rechtsprechung nach Beweislage und nicht nach Wunschdenken
verfügen.
By the way, wir haben damals vor 21 Jahren am Strand einen Joint gekauft. Wenn ich überlege, theoretisch könnte ich heut noch im Knast sitzen !

Grüßle

 
12 Antworten:

Du sprichst was wahres aus

Antwort von tinai am 25.06.2007, 17:00 Uhr

genau das habe ich auch gedacht.

Die hysterische Mutter sieht nur den bösen Germanen.

Wahrscheinlich sind nach der Aktion beide Kinder traumatisiert.

Von der britischen Mutter spricht seltsamerweise niemand. Es ist mir unbegreiflich, wie die so überreagieren konnte. Ihre dreizehnjährige Tochter hat ihre erste "Liebeserfahrung" gemacht und ein bisschen rumgeknutscht, vielleicht sogar gestreichelt und anstatt, dass Mami die Aktion zum Anlass nimmt, sie ordentlich aufzuklären und ihr zu sagen, wo Schluss ist, zeigt sie den Jungen in der Türkei an. Die tickt doch nicht richtig.

Im ersten Bericht stand, dass beide Kinder sagten, sie hätten keinen Verkehr gehabt. Ja, wie kommt die Mutter überhaupt dazu anzunehmen, ihre Kleine wäre missbraucht worden.

Gruß Tina

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Tinai, wahrscheinlich, weil nicht sein darf, was nicht sein soll

Antwort von alex001 am 25.06.2007, 17:07 Uhr

Es ist ihr eben wohl ein greuel, sich einzugestehen, dass ihr lil' darling erwachsen wird. Und gleichzeitg gibt ihr Verhalten ihr vielleicht die Sicherheit, dass die Tochter in nächster Zeit ob des Geschehenen erstmal zu traumatisiert ist um an Austausch von Zärtlichkeiten mit einem Jungen auch nur zu denken, einer drohenden Verbindung zu einem schurkischen Teutonen versucht sie so für alle Zukunft den Garaus zu machen.

Hysterische verklemmte Mutter mit Hang zur Ablehnung alles teutonischem... fällt sowas auch schon unter Münchhausen-Syndrom? Ridiculous....

LG, alex

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und selbst wenn sie weiter gegangen wären

Antwort von Schwoba-Papa am 25.06.2007, 17:11 Uhr

solange nicht eindeutig eine konkrete Strafhandlung vorliegt kann man einen nicht vorverurteilt durch türkische "Moralvorstellungen" oder Wunschdenken.

Ob die 13jährige nun noch Jungfrau ist, wäre kein Beweis, aber da sie selbst den Jungen entlastet, ja was will man mehr ?

Grüßle

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A young womans word worth...

Antwort von alex001 am 25.06.2007, 17:15 Uhr

(Mehr oder weniger frei entliehen bei Alicia Keys)

Ist vielleicht ja doch eine Frage des Landes, in dem der Übergriff juristisch behandelt wird.

Ich könnte mir vorstellen, dass die Aussage des Mädchens in anderen Ländern vorrangig und entlastend behandelt wird... aber was weiss schon ich von anderen Ländern???

alex

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@alex001 Es war kein Übergriff

Antwort von Schwoba-Papa am 25.06.2007, 17:22 Uhr

die Anklage lautet aber auf sexuellen Mißbrauch und wenn kein Mißbrauch stattfand (und dazu brauchts keine 10 Wochen Ermittlung) was wird dann mal verhandelt ?

Der Frust eines konservativen türkischen Statsanwaltes der nun endlich den gottlosen Touristen eine reinwürgen darf ?

Nun besteht jedenfalls die Gefahr daß die 13jährige nach dem Maul ihrer Mutti redet, damit die Mama heil aus der Sache rauskommt :-(

Grüßle

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Ach, Schwoba, es wird aber doch als solcher behandelt, oder nicht?

Antwort von alex001 am 25.06.2007, 17:24 Uhr

Hatte eigentlich den eindruck, dass meine statements mich entlarven als jemand, der die Anschuldigung auch nihct ernst nehmen kann, wenn ich dann also von einem Übergriff rede, dann nur, weil es jawohl als ein solcher behandelt wird, nicht, weil ich das so denke...

Bei dir komm ich mir manchmal vor wie im Kreuzverhör, was musst du jedes posting sezieren ohne die Intention zu erkennen, die dahinter steckt?

*seufz*

alex

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Re: @AyLe im aktuellen Fall ist es

Antwort von AyLe am 25.06.2007, 17:56 Uhr

Die SOuveränität jedes Staates bedingt grundsätzlich, dass Verbrechen oder Vergehen, begangen in diesem Staat, zunächst den rechtlichen Gegebenheiten dieses Staates unterliegen.

Rein inter-/ supranationalen Vereinbarungen ist es zu danken, dass nach Nationalitäten die Rechtszuständigkeit eine andere ist als im Grundsatz.

Das Prinzip der Unschuldsvermutung gilt auch in der Türkei. Nun lasst zu, dass der SA nicht festhält, weil er den Jungen für schuldig hält, sondern dies tut aufgrund der Fluchtgefahr.

Als ich im Jahre xx einen Unfall in der Türkei hatte, bei dem die Verursacherfrage nicht geklärt war, "saß" ich eine Woche in "Haft".

Anführungsstriche nur, weil der Polizeipräsident einer meiner Freunde war/ ist und ich zu Hause bleiben durfte.

Ach ja, noch etwas zu "andere Länder, anderes Strafsystem":
wenn in Thailand ein Engländer den dortigen König beleidigt, dann darf er nur das Land verlassen, wenn er sozusagen auf allen Vieren kriechend um Verzeihung bettelt....

Aber seien wir froh, dass nicht das Land der Bettlaken hier über das Strafmaß zu befinden hatte...

Wie kommst Du überhaupt darauf, ich könnte mit dem Vorgehen überhaupt irgendwie einverstanden sein???

Gruß,
AyLe

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wer weiß, vielleicht hast Du mit der Sache noch zu tun ?

Antwort von Schwoba-Papa am 25.06.2007, 18:39 Uhr

:-))))))

Dann könnte ich ja meine Erkenntnisse aus dem Kreuzverhör an die türkischen Behörden weitergeben !

Mir tut der Junge leid, jetzt hat er womöglich das erste Mal ne Frauenhand im Schritt und enden tuts im türkischen Knast unter 30 Mithäftlingen, deren Sprache er nicht spricht. Wer weiß wie das endet ?

Grüßle

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Re: @AyLe im aktuellen Fall ist es

Antwort von Jehudith am 25.06.2007, 18:47 Uhr

Die Geschichte ist tragisch

aber vielleicht sollte man sich mit den Gepflogenheiten eines Landes beschäftigen, BEVOR man dahin fährt (hatten wir das Thema nicht so ähnlich gestern?)

trotzdem hoffe ich, dass der Junge bald nach Hause kommt, weil er anscheinend unschuldig ist

Jutta

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Gepflogenheiten ????

Antwort von Pauline04 am 25.06.2007, 18:53 Uhr

Sorry, da muss ich jetzt DOCH was sagen. "Mit den Gepflogenheiten" eines Landes vertraut machen ?
Ja, das mach sogar ich (und aus dem Grund fahr ich nie mehr in die Türkei! Obwohl wir absolute Fans von Land und Leuten sind).

Wenn ich aber angst haben muss, das mein Sohn am Stran nen schönen Stein mitnimmt, der dann am Zoll als "Weltkulturgut" o.ä. durchgeht - dann ist mir das zu heiß.

Und in keinem meiner Reiseführer oder Ratschläge des auswärtigen Amtes steht, das man mit 17 nicht flirten darf.

Wie oben schon erwähnt wurde: Dumm sich vor den Karren spannen zu lassen.
Sorry, Türkei fällt für mich für die nächsten 20 Jahre aus.
(Auch wenns der Türkei nix macht wenn wir nicht kommen) aber vielleicht denken manche ähnlich.

Ist ja nicht mehr normal, da gibts für mich kein einziges Argument das DIESEN Vorfall rechtfertigt. Man bedenke den Zeitraum !!! Seit Ostern! Ich lass mir ja noch den schlimmen Fall gefallen das es mal nen Tag oder zwei ist, bis alles vernünftig geklärt ist. Aber seit Ostern? An die Stirn tipp.

Nä. Nimmer normal.
Pauline

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Re: @AyLe im aktuellen Fall ist es

Antwort von tini80 am 25.06.2007, 18:54 Uhr

Ja, das sollte man. Aber das sollte dann auch UMGEKEHRT gelten!!!

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Re: @AyLe im aktuellen Fall ist es

Antwort von Jehudith am 25.06.2007, 19:04 Uhr

Nur: bei Minderjährigen hört der Spaß auch in Deutschland auf
klar, unser Rechtssystem ist da anders
da wäre die Aussage des Mädchens als Entlastung herangezogen worden
aber das Rechtssystem ist überall unterschiedlich

natürlich steht sowas nicht im Reiseführer! dann wären manche Urlaubsziele nicht mehr so beliebt und das Auswärtige Amt warnt nur in besonders krassen Fällen und dazu zählt die Türkei nun mal wirklich nicht

Jutta

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