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Geschrieben von Schwoba-Papa am 25.06.2007, 17:11 Uhr

und selbst wenn sie weiter gegangen wären

solange nicht eindeutig eine konkrete Strafhandlung vorliegt kann man einen nicht vorverurteilt durch türkische "Moralvorstellungen" oder Wunschdenken.

Ob die 13jährige nun noch Jungfrau ist, wäre kein Beweis, aber da sie selbst den Jungen entlastet, ja was will man mehr ?

Grüßle

 
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