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Geschrieben von AyLe am 25.06.2007, 17:56 Uhr

@AyLe im aktuellen Fall ist es

Die SOuveränität jedes Staates bedingt grundsätzlich, dass Verbrechen oder Vergehen, begangen in diesem Staat, zunächst den rechtlichen Gegebenheiten dieses Staates unterliegen.

Rein inter-/ supranationalen Vereinbarungen ist es zu danken, dass nach Nationalitäten die Rechtszuständigkeit eine andere ist als im Grundsatz.

Das Prinzip der Unschuldsvermutung gilt auch in der Türkei. Nun lasst zu, dass der SA nicht festhält, weil er den Jungen für schuldig hält, sondern dies tut aufgrund der Fluchtgefahr.

Als ich im Jahre xx einen Unfall in der Türkei hatte, bei dem die Verursacherfrage nicht geklärt war, "saß" ich eine Woche in "Haft".

Anführungsstriche nur, weil der Polizeipräsident einer meiner Freunde war/ ist und ich zu Hause bleiben durfte.

Ach ja, noch etwas zu "andere Länder, anderes Strafsystem":
wenn in Thailand ein Engländer den dortigen König beleidigt, dann darf er nur das Land verlassen, wenn er sozusagen auf allen Vieren kriechend um Verzeihung bettelt....

Aber seien wir froh, dass nicht das Land der Bettlaken hier über das Strafmaß zu befinden hatte...

Wie kommst Du überhaupt darauf, ich könnte mit dem Vorgehen überhaupt irgendwie einverstanden sein???

Gruß,
AyLe

 
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